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Dienstag den 31. Juli
1888.
nläßlich der heutigen 150jährigen Jubiläumsfeier des hiesigen ev. Waisenhauses dürfte die Veröffentlichung nachstehender Einzelheiten über Entstehung und Wirksamkeit desselben für den geehrten Leserkreis unseres Blattes gewiß von Interesse sein.
Das in hiesiger Neustadt, Hammergasse Nr. 9, gelegene „Vereinigte evangelische Waisenhaus" ist hervorgegangen aus der Zusammenlegung des reformirten und des lutherischen Waisenhauses, welche bis zum März 1825 dahier getrennt bestanden hatten.
Das r e f o rmir t e Waisenhaus war im Jahre 1738 gegründet worden, um „den armen Waisen, die bisher aus dem Armenkasten unterstützt worden waren, durch eine gemeinschaftliche Verflegung in einem besonders dazu bestimmten Hause eine größere Fürsorge zuzuwenden."
Durch den Landgrafen Wilhelm VIII zu Hessen wurde zum Besten der neuen Anstalt nicht nur eine öffentliche Collekte in der hochdeutschen reform. Gemeinde bewilligt, sondern anch noch I8V2 Klafter Brennholz und 3 Achtel Salz mittelst Rescripts vom 2. August 1738 als eine Beisteuer in Gnaden verordnet. Später machte der Fürstl. Hess. Steuerrath Jakob Campe und zwar am 23. August 1759 die von ihm für 2505 fl. gekaufte van der Veld'sche Behausung in hiesiger Altstadt zum Zwecke einer besseren Einrichtung der reformirten Waisen- anstalt zum Geschenk.
Im Jahre 1817 wurde dieses reformirte oder auch Campe'sche Waisenhaus wegen seiner Unzulänglichkeit verkauft und die Anstalt am 5. Januar 1818 in das den damaligen Verhältnissen besser entsprecheude, für die Summe von 13000 fl. erworbene Gebäude der Wittwe des Seidenfabrikanten Fuchs, geb. Roques, in der Hammergaffe hiesiger Neustadt verlegt, woselbst sich das jetzige Waisenhaus noch heute befindet.
Was das zweite, das lutherische Waisenhaus betrifft, so verdankt dieses sein Entstehen dem Grafen Johann Reinhard zu Hanau, welcher „in christliche Betrachtung gezogen hatte, wie dem evangel. lutherischen Kirchenwesen der Grafschaft Hanau-Müntzenberg viel daran gelegen sei, daß zur nöthigen Versorgung der evangel.-luther. armen Waisen und anderer preßhafter Personen ein Waisen- und Armenhaus allhier auferbauet und mit einem hinlänglichen Fundo versehen werde." Zu diesem Zwecke wurden am 18. Mai 1729 fl. 20,000 von denjenigen 8att=Meliorations-®eIbern bewilligt, welche das Fürstl. Haus Hessen- Cassel an dessen hiernächstige Erben in Kraft der diesfalls vorhanderen Verträge zu zahlen schuldig war.
Sodann wurde von dem Landgrafen und Erbprinzen Wilhelm zu Hessen, um die Errichtung des lutherischen Armen- und Waisenhauses zu fördern, das demselben eigenthümlich zustehende, in hiesiger Altstadt gelegene sogenannte Bamberg'sche Haus am 17. Martii 1768 unter dem Vorbehalte geschenkt, daß „fördersamst und sonder weiteren Zeitverlust die durch die letzte Willensverordnung weyland Herrn Grafen Ä) y *».■••:•» .auo>kw«^«str -«Mko-. '«*uo» '«-»».' -«ßsäsaeS. . -osp««e^<TBaaM»M ^oh ann Reinh ard zu Hanau aufgegebene Errichtung emes Armen- und Waisenhaufes dahier bewerkstelligt werde."
Diesem lutherischen Waisenhause wurden im Jahre 1769 "von dem Landgrafen Wilhelm jährlich 12 Klafter Buchenscheitholz und 3 Achtel Salz und im Jahre 1776 noch jährl. 6 Klafter Buchen- fcheitholz bewilligt.
Außerdem wurden den Waisenhäusern auch noch andere landesherrliche Zuwendungen, sowohl an jährlichen Geldbeiträgen, als Naturalien zu Theil, die jedoch mit dem obenbemerkten Salzdeputat inzwischen abgelöst worden sind.
Für das Holzdeputat wird noch jetzt eine" jährliche^Geldërltscha- digung nach dem zu Johanni bestehenden Marktpreise des Buchenscheitholzes, sowie für die Naturalien, gewährt.
Pf Das Privilegium zur" Herausgabe eines Wochenblattes, dessen Stelle seit 1869 der „Hanauer Anzeiger" als das amtliche Organ für den Kreis und die Stadt Hanau einnimmt, ist dem ref. Waisenhause vom Landgrafen Wilhelm VIII. bereits bei der Stiftung ertheilt worden.
Die 1776 errichtete Buchdruckerei des Waisenhauses wurde von dem Landgrafen Wilhelm, dem Gründer der hiesigen Zeichen-Akademie, mit dem Privilegium ausgestattet, nicht nur alle bei den evangel. ref. Schulen der Grafschaft Hanau bereits eingeführten und noch einzuführenden Bücher allein zu verlegen, sondern es erhielten auch sämmtliche Behörden Anweisung, die herrschaftlichen Druckarbeiten dieser Druckerei vorzüglich zuzuwenden; endlich wurde dem Waisenhause der Druck und Verlag eines Kalenders nach Privileg vom 30. Juli 1785 bewilligt.
Um der Verwaltung der beiden bis dahin getrennt gebliebenen Waisenhäuser eine größere Einheit zu verleihen, wurde im März 1835 die Zusammenlegung beider Anstalten vorgenommen und zwar derart, daß das luther. Waisenhaus verlassen und das größere Lokal des ref. Waisenhauses nunmehr als gemeinsame Centralstelle diente. Auch in dem von da ab vereinigten evangelischen Waisenhause bestand die Einrichtung, den Waisenkindern in dem Waisenhause selbst ihre Verpflegung und Erziehuug angedeihen zu lassen.. Dieses Internat aber erregte im Laufe der Zeit mancherlei Bedenken, namentlich waren es pädagogische Rücksichten, ferner die Kostspieligkeit der Verpflegung, sowie die vielerlei Unannehmlichkeiten, welche diese und die Garten- und Acker- wirthschaft der Anstalt im Gefolge hatten, durch die im Jahre 1876 der Beschluß herbeigeführt worden ist, nach welchem man die bisher gehandhabte Hausverpflegung aufgab. Seitdem werden die Waisenzöglinge auf Kosten, sowie unter Leitung und Ueberwachung der Anstalt bei geeigneten Familien zur Verflegung und Erziehung untergebracht. Diese Art der Erziehung und Pflege aber hat bis dahin nicht nur in jeder Richtung ein wohl befriedigendes Ergebniß geliefert, sondern es konnte seitdem auch die Zahl der Pfleglinge bedeutend erhöht werden. So befanden sich im Jahre 1877 nur 43 Kinder in der Anstalt, während jetzt weit über 100 Kinder aus den Kreisen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern auf Kosten des Waisenhauses verpflegt werden.
Die Direction der unter der staatlichen Aufsicht der Königlichen Regierung zu Cassel stehenden Anstalt bildet das Königliche Waisenhaus- Vorsteheramt, welches von Königl. Regierung bestellt wird und dermalen besteht aus dem Königl. Landrath, Geh. Regierungsrath Grasen von Bismarck, Schuldirector Junghenn, Ludwig Limbert und Amtsgerichtsrath Hahn. a
Beamte der Anstalt sind Buchhalter und Kassirer Reuter, dem 4 Vureaugehilfen beigegeben sind, .sowie der Leiter der Buchdruckerei unst Redakteur des Anzeigers, Faktor Weißbrod.
In der Buchdruckerei sind beschäftigt 7 Schriftsetzer, 2 Maschinenmeister und eine Einlegerin.
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