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Nr. 174.
Freitag den 27. Juli
1888.
BekarmtMachungen Kömgl. Lanorathsamts.
Seit einem Jahrzehnt hat das Streben, von den Denkmälern der Vorzeit zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschungen noch zu retten, was irgend möglich ist, weitere Kreise ergriffen; die Nachgrabungen nach Alterthümern haben sich gemehrt, zahlreiche kleinere Sammlungen von Denkmälern römischer, heidnische germanischer oder unbestimmbar vorgeschichtlicher Zeit sind entstanden. Nicht überall haben wirklich sachverständige Kräfte diese Ausgrabungen geleitet oder leiten können, nicht in allen Händen ist eine zweckmäßige Behandlung der schon vorhandenen oder neu aufgefundenen Alterthümer gesichert. Die nur zerstreut veröffentlichten, von der Wiffenschaft aufgestellten Maßnahmen zu einer rationellen Konser- virung solcher Alterthümer sind nur wenigen Eingeweihten geläufig. Wenn die Gegenwart hauptsächlich zu beklagen hat, daß in der Vergangenheit so viele Ausgrabungen in verkehrter und darum nutzloser Weise vorgenommen und viele Fundstücke durch unrichtige Behandlung zu Grunde gegangen sind, so erwächst ihr die Pflicht, dem für die Zukunft nach Kräften vorzubeugen.
Der von verschiedenen Seiten gegebenen Anregung folgend, hat der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten für die Herausgabe einer kurzen, gemeinfaßlichen Anleitung für das Verfahren bei Ausgrabungen, sowie zum Konserviren vor- und frühgeschicht- licher Alterthümer Sorge getragen.
Diese Anleitung ist unter dem Titel: „Merkbuch, Alterthümer aufzugraben und aufzubewahren" bei E. S. Mittler & Sohn zu Berlin erschienen.
Das Buch gibt nach kurzem chronologischen Ueberblick über die vorgeschichtlichen Zeitabschnitte und einer Uebersicht über die hauptsächlichsten Arten der vorgeschichtlichen Alterthümer eine Unterweisung in Betreff der wichtigsten, bei Auffindung und Beschreibung derselben zu berücksichtigenden Umstände, alsdann eine Anweisung zur Untersuchung der Fundstätten und eine Anleitung zur Konservirung der Fundstücke sammt Anhang mit Recepten und Fragebogen.
Indem ich die Herren Geistlichen, Ortsvorstände und sonstigen Interessenten auf dieses „Merkbuch" besonders aufmerksam mache, ersuche ich, auf Verbreitung desselben nach Möglichkeit gefälligst hinzuwirken. Das Büchlein kostet in einfacher Ausstattung 40 Pfg., in besserer Ausstattung 60 Pfg.
Hanau am 17. Juli 1888.
Der Königliche Laudrath
V. 4189 Gf. Bismarck.
8t U § $ U 0
aus dem geschäftlichen Theile des Protokolls über die am 21. d. Mts. hier abgehaltene Kreistagsfitzung des Landkreises Hanau.
1. An Kreistagsabgeordneten werden nach §. 64 der Kreisordnung ausgèloost :
a. aus dem Wahlverband der Großgrundbesitzer: 1. Regierungs- assessor von Savigny, 2. Oberamimann Schuppius,
3. Gutspächter Koch, 4. Gutsbesitzer v. Deines;
b. aus dem Wahlverband der Landgemeinden: 1. der Bürgermeister Zeh, 2. der Bürgermeister Ebert, 3. der Gastwirth Gerk, 4, der Bürgermeister Kopp, 5. der Bürgermeister Schröder, 6. der Bürgermeister Hofmann, 7. der Bürgermeister Grün.
Der vom Kreisausschusse vorgelegte Plan zur Vertheilung der Kreistagsabgeordneten und die Bildung der ländlichen Wahlbezirke gelangt zur Annahme.
2. Die Schiedsmänner resp. Schiedsmannsstellvertreter Bensing und Geibel in Keflelstadt, Stein in Wachenbuchen, Schuppius in Rüdigheimerhof, Hofmann und Haldy in Hüttengesäß-Neuwie- dermuß und Laubach und Rausch in Eichen und Erbstadt, deren Wahlperiode im Oktober d. I. abläuft, werden wiedergewählt. Zum Schiedsmannsstellvertreter für den Bezirk Niederrodenbach wird der Beigeordnete Eisler daselbst und zum Schiedsmann des Bezirks Roßdorf der Bürgermeister Jung daselbst gewählt.
3. Der Kreistag stimmt einem Anträge der Oberförsterei Wolfgang
auf Ausscheidung einiger forstfiskalischer Grundstücke aus dem Gemeindeverbande Großkrotzenburg bei.
4. Ein Antrag der Gemeinde Ostheim auf Heranziehung des Gutsbezirks Baiersrö >erhof zu ihren Wegebaulasten wird ablehnend begutachtet. W f I
5. Bei der Prüfung des Landwegebauetats pro 1889 findet sich nichts zu erinnern.
Hanau am 23. Juli 1888.
Namens des Kreisausschusses:
A.^66__________Der Vorsitzende: Gf. Bismarck.___________
Hns[dim6en Kömgt. KtaaiganwatWafi zu Fruakfliri a. M.
D, 7991. — M. 269/88. Ueber den Aufenthalt der Kellnerin Eugenie Sturmfels, geboren am 9. November 1869 zu Friedberg in Hessen, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 24. Juli 1888.
B. 13063. — J. 793/85. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Susanna Creter, geboren am 16. März 1866 zu Beffungen, wird Auskunft begehrt.
11736 A. — J. 2525/88, Ueber den Aufenthalt des Kellners Karl Ferdinand Ludwig Sibritzky, geboren den 21. Februar 1855 zu Darkehmen, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 25, Juli 1888.__
t An dem Gesetzentwurf über die Atters- und Jnvattden-
Verficherung der Arbeiter ist in der „Freisinnigen Zeitung" namentlich die Bemessung der Altersrente auf nur 120 M. getadelt worden. Die „Freisinnige Zeitung" bleibt auch hierbei ihrem herkömmlichen Verfahren getreu: Alles zu tadeln, zu kriti- siren, in den Angen der Menge herabzusetzen, ohne jemals im Stande zu sein, irgend etwas Brauchbareres vorzuschlagen. Sicherlich wäre es allen Betheiligten erwünscht, die Altersrente verdoppeln zu können, wie es ja vielleicht das Ideal einer Volksgemeinschaft sein würde, in welcher es Einkommen aus Arbeitsverdienst unter 12—1500 oder 1800 Mark überhaupt nicht gäbe. Das wäre in Wahrheit Heinrich's IV. berühmtes „Huhn im Topfe". Da wir nun aber auf dieser unvollkommenen Welt doch einmal nur mit den gegebenen Verhältnissen rechnen können, so liegt es in der Natur der Dinge, daß bei einer so großartigen, 12 Millionen Arbeiter, also den vierten Theil der Nation, umfassenden Einrichtung nicht das Wünschenswerthe, sondern das Erreichbare maßgebend bleibt. Eine wesentliche Erhöhung der Renten hätte einfach eine entsprechende Steigerung der Beiträge zur Voraussetzung. Nun muß doch aber irgend Jemand diese Mittel aufbringen, vorausgesetzt, daß man einen solchen Schutz für das Alter und die Arbeitsunfähigkeit der unbemittelten Klassen überhaupt ernstlich will. Hierüber werden die Freisinnigen sich zu erklären haben.
Wer soll nun die Beiträge aufbringen? Der Arbeiter? Der kann es nicht, auch würde mit einer solchen Forderung der Grundsatz, daß die Gemeinschaft für die wirthschaftlich Schwachen einzutreten habe, durchbrochen werden. Der Arbeitgeber? Der kann es vielleicht in Zeiten, in welchen die Geschäfte gut gehen, in schlecht,n Zeiten würde es eine sehr schwere Last für ihn sein, und die Industrie der fremden Konkurrenz gegenüber von Neuem belasten. Uebrigens wären die Freisinnigen wohl die letzten, welche den Industriellen eine solche Forderung ansinnen würden. Dann bliebe also der Staat oder das Reich. Ein derartiger Gedanke würde aber gerade von freisinniger Seite sofort als „Staatssocialismus" verketzert werden und die lediglich aus dem Staats- oder Reichssäckel gezahlte Rente gewönne dann in der That den Charakter der „Armenpflege", welchen die Freisinnigen sehr mit Unrecht dem jetzigen Gesetzentwurf andichten wollen. Allerdings wird ja die ganze EinrichtMg nur für die ärmeren Klassen der Bevölkerung getroffen, die wohlhabenderen brauchen dieselbe nicht und sind in der Lage, aus eigenen Mitteln für ihr Alter sorgen zu können. Aber schon der Umstand, daß j e d e r Arbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine feststehende Rente hat, ohne Rücksicht auf seine sonstigen Erwerbèverhäitniffe, ' entkleidet dieselbe völlig des Begriffs der Armenpflege. Der Arbeiter, der ein Drittel der Beiträge getragen, zu dem zweiten Drittel doch auch indirekt durch seine