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Hanauer Anzeiger.

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Donnerstag den 26. Juli

M. 173.

BârWLÄLschmrgen Kömgl» LM^rathsamts.

Unter Bezugnahme auf die §§. 6870 der Kreisordnung vom 7. Juni 1885 bringe ich hierunter sie nachverzeichneten, auf Vorschlag des Kreisausschuffes vom Kreistage in der Sitzung vom 21. d. Mts. festge­stellten Schriftstücke, nämlich:

a. den Plan über die Vertheilung der Kreistagsabgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände,

b. das Verzeichnis über die Bildung von Wahlbezirken für die Land­gemeinden und die zum Verbände derselben gehörenden selbstständigen Gutsbezirke und Gewerbetreibenden, sowie die Vertheilung der Ab­geordneten der Landgemeinden auf dieselben zur öffentlichen Kenntniß.

Der Wahlverband der Städte besteht aus der Stadt Windecken. Dieselbe wählt einen Abgeordneten.

Gegen die Verzeichnisse steht den Betheiligten innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Ausgabe dieses Blattes die Klage beim Bezirksaus­schuß in Cassel zu.

Hanau am 23. Juli 1888.

Namens des Kreisausschuffes:

A. 960 Der Vorsitzende: Gf. Bismarck.

Plan

zur Vertheilung der Kreistagsabgeordneten auf die einzelnen Wahloerbänd e.

Der Landkreis Hanau hat nach der letzten allgemeinen Volkszählung 36 743 Civileinwohner. Die Zahl der Kreistagsabgeordneten beträgt daher nach §. 41 der Kreisordnung 21.

Von den 36 743 Civileinwohner» entfallen 1480 auf die dem Wahlverbande der Städte angehörende Stadt Windecken. Die Zahl der Kreistagsabgeordneten beträgt also in diesem Wahlverbande 0.85 oder, da Bruchtheile über Vs für voll gerechnet werden, 1.

Von den rach Abzug des städtischen Abgeordneten übrig bleibenden 20 Abgeordneten erhält der Wahlverband der größeren Grundbesitzer 7. Denn da die Zahl der in diesem Verbände Wahlberechtigten nicht min­destens doppelt so groß ist wie die Hälfte der 20 Abgeordneten, da also nicht mindestens 20 Wahlberechtigte vorhanden sind, es sind nur 15, so erhalt jener Wahlverband nach §. 46, 2 K.-O. nicht die Hälfte, sondern nur so viele Kreistagsabgeordnete, als sich ergeben, wenn für jeden derselben zwei Wahlberechtigte vorhanden sind. Bei dem Vorhan­densein von 15 Wahlberechtigten ergibt dies, da nach Artikel 6 Absatz 8 der Instruktion zur Aussührung der Kreisordnung bei einer ungraden Zahl der Wahlberechtigten dieses Verbandes der übrig bleibende eine Wahlberechtigte unberücksichtigt zu lassen ist, 7.

Danach verbleiben dem Wahlverbande der Landgemeinden 13 Ab­geordnete.

Namens des Kreisausschuffes: Der Vorsitzende: Gf. Bismarck.

Verzeichnt h

über die Bildung von Wahlbezirken für- die Landgemeinden und die zum Verbände derselben gehörenden selbstständigen Gutsbezirke und Gewerbe­treibenden, sowie die Vertheilung der Abgeordneten der Landgemeinden auf dieselben.

Wahl­bezirk

Zu dem Wahlbezirke gehören:

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KA

g « 1 5 N

Die Gemeinden

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S

g

'S 5

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§ Ja

1

e 10

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CO

Die Gewerbe­treibenden

2

3

4

5

6

7

8

_9

I.

Bergen

3364

3364

1

11.

Fechenheim

2634

2634

1

1868. ^HjEJH&aaaMM^^

Wahl bezirk

Z u dem Wahlbezirke gehören:

M

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Die Gemeinden

?5 ÄS.

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1g ÄS

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CQ

Die Gewerbe­treibenden

1

2

3

4

5

6

7

8

9

III.

Großauheim

2761

2761

Cigarrenfabrikan­ten A. Philipps u. Söhne

1

IV.

Langenselbold Hüttengesäß Neuwiedermuß

3149

1015

165

2

Sa,

4329

4329

V.

Großkrotzenburg Niederrodenbach Oberrodenbach

1120

1010

468

1

Sa.

2598

2598

VI.

Langendiebach Rückingen

1775

1159

1. Holzschneidefa­brik von Brüning

1

Sa.

2934

2934

u. Co., Langdbch. 2. Mühlenbesitzer Schönmeyer u.

Baumann in Rückingen

VII.

Marköbel Ravolzhausen Rüdigheim Oberissigheim

1162

678

596

382

1

Sa.

2818

2818

VIII.

Ostheim Eichen Erbstadt

1136

723

575

1

Sa.

2434

2434

IX.

Bruchköbel Mittelduchen Roßdorf Niederissigheim

95!

827

720

321

1

Sa.

2819

2819

X.

Kilianstädten Niederdorfelden Gronau Oberdorfelden

1161

735

368

297

1

Sa.

2561

2561

XI.

Bischofsheim Hochstadt Wachenbuchen

1147

953

843

1

Sa.

2943

2943

XII.

Kefselstadt Dörnigheim

1256

1273

1

Sa.

2529

2529

Namens des Kreisausschuffes: Der Vorsitzende: Gf. Bismarck.

Seit einem Jahrzehnt hat das Streben, von den Denkmälern der Vorzeit zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschungen noch zu retten, was irgend möglich ist, weitere Kreise ergriffen; die Nachgrabungen nach Alter­thümern haben sich gemehrt, zahlreiche kleinere Sammlungen von Denk­mälern römischer, heidnisch-germanischer oder unbestimmbar vorgèschich