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Nr. 156.

Freitag den 6. Juli

1888.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund von §. 28 des Reichsgefetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer eines Jahres ange­ordnet, was folgt:

§. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit und Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in der Stadt und in dem Bezirk der Amtshauptmannschaft Leipzig von der Landes- Polizeibehörde versagt werden.

§. 2. Vorstehende Anordnung tritt mit dem 29sten dieses Monats in Kraft.

Dresden am 28. Juni 1888.

Königlich sächsisches Gesammt-Ministerium.

Graf Fabrice, v. Rostiz-Wallwitz. v. Gerber,

v. Abeken. v. Könneritz.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie und des §. 1 der Verordnung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 23. Oktober 1878 werden nachverzeichnete Druckschriften ver­boten:

1) Der sozialdemokratische Deklamator. Sammlung von ernsten und heiteren Gedichten. Verlag der Volksbuchhandlung Hottingen-Zürich. 1887.

2) Verhandlungen des Parteitags der deutschen Sozialdemokratie in St. Gallen. Abgehalten vom 2. bis 6. Oktober 1887. Verlag der Volksbuchhandlung Hottingen-Zürich. 1888.

3) Soziald emokratische Bibliothek XXII. Wissen ist Macht Macht ist Wissen. Festrede, gehalten zum Stiftungsfest des Dresdener Arbeiter-Bildungs-Vereins am 5. Februar 1872. Von Wil­helm Liebknecht. Verlag der Volksbuchhandlung Hottingen-Zürich. 1888.

4) Vorwärts! Eine Sammlung von Gedichten für das arbeitende Volk. Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung in Höttingen 1886 (481 Seiten umfassend).

Konstanz den 25. Juni 1888.

Der Großherzoglich badische Landeskommissär für die Kreise Konstanz, Villingen und Waldshut.

In Vertretung: Baader.

BekarmtAmchrmgen Kömgl. Lamdrathsamts.

Seine Majestät der Kaiser und König haben zu befehlen geruht, daß die von Allerhöchstdenselben zur Eröffnung des Reichstages am 25. Juni d. J. und des Landtages der Monarchie am 27. Juni d. J. ge­haltenen Thronreden zur allgemeinen Kenntniß der Bevölkerung gebracht werden. Demgemäß laffe ich den Herren Bürgermeistern per Couvert die gedachten Allerhöchsten Kundgebungen mit dem Ersuchen zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß dieselben in den Gemeinden an den für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Stellen unverzüglich angeschlagen und außerdem durch Verlesen den Gemeindeversammlungen bezw. Gemeinde­vertretungen noch besonders mitgetheilt werden.

Hanau am 5. Juli 1888.

Der Königliche Landrath

V. 3963 Gf. Bismarck.

Mit Bezugnahme auf meine Verfügung vom 19. Juni 1884 St. 3684 abgedruckt im Kreisblatt 1884 Nr. 142 betreffend die Behandlung der Steuer-Zu- und Abgänge, wird darauf aufmerksam ge­macht, daß eine Umschreibung der Gewerbesteuer in Folge Wechsels des Geschäftsinhabers resp, bei Fortsetzung eines Gewerbebetriebs von einer anderen Person als dem bisherigen Gewerbe­treibenden, erst erfolgen kann, wenn der das Geschäft Aufgebende sich vorschriftsmäßig abgemeldet hat, und der Personenwechsel festgestellt ist.

Erfolgt eine Abmeldung im Laufe des betreffenden Steuerjahres Nicht, so ist die auf das Geschäft veranlagte Gewerbesteuer bis zum Ende des Steuerjahrs von dem zur Abmeldung Verpflichteten weiter zu zahlen, während für das folgende Steuerjahr die Veranlagung des ;

zur Abmeldung seines Geschäftes Verpflichteten bis zur Abmeldung zu erfolgen hat.

Der eintretende Inhaber des Geschäfts wird, wenn eine Abmeldung seitens des früheren Inhabers nicht gleichzeitig mit dem Wechsel der Inhaber erfolgt, als ein ein neues Geschäft beginnender Gewerbetreibender behandelt und sei es auf Grund seiner Anmeldung oder in Folge Ein­leitung des Strafverfahrens mit dem Mittelsatz der betreffenden Steuer- klaffe zur Steuer herangezogen, während für das folgende Steuerjahr das Geschäft seinem Umfange entsprechend zur Gewerbesteuer veranlagt wird.

Erfolgt aber in solchen Fällen die Abmeldung des seitherigen Ge­schäftsinhabers noch im Laufe des Steuerjahrs, so wird die auf den treuen Besitzer nach dem Mittelsatze veranlagte Gewerbesteuer von dem auf die Abmeldung folgenden Monate ab in Abgang gestellt, und hat gleichzeitig die Umschreibung der Gewerbesteuer des Abmeldenden auf den neuen Besitzer zu erfolgen.

Gegen den neuen Besitzer wird bei versäumter rechtzeitiger Anmeldung auf Grund des §. 19 des Gesetzes vom 30. Mai 1820 resp. §. 17 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 das Strafverfahren einge­leitet. Die Anmeldung eines stehenden Gewerbes hat bei dem betreffenden Ortsvorstande vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginne zn erfolgen.

Die Herren Bürgermeister mache ich darauf aufmerksam, daß zur Vermeidung von Steuer-Uebertretungen die Gewerbetreibenden in allen Fällen bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf ihre Verpflichtung zur rechtzeitigen An- und Abmeldung ihres Gewerbebetriebes bei der Ortsbe- Hörde hinzuweisen sind.

Hanau am 3. Juli 1888.

Der Königliche Landrath

St. 1277 Gf. Bismarck.

In Gemäßheit des §. 5 des Geschäfts-Regulativs für die Kreis- ausschüsse mache ich hiermit bekannt:

Der Kreisausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Während der Ferien werden Termine zur münd­lichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.

Hanau am 2. Juli 1888.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 871 Gf. Bismarck, Königlicher Landrath.

Ms[direi6en Kömgl. SMsanmasfl'tiaft zu Frauksuri a. K.

J. 1011/88. Ueber den Aufenthalt des Reisenden Heinrich Herr­mann, geb. 4. Mai 1853 zu Stuttgart, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 3. Juli 1888.

B. 11671. J. 4387/87. Das am 17. Dezember 1887 er. lassens Ausschreiben gegen den Taglöhner Hermann Julius Kranz, geboren den 8. April 1860 zu Frankfurt a/M., wird erneuert.

Frankfurt a/M. den 4. Juli 1888.

7266 D. M. 216/88. Das am 31. März ds. Js. gegen die Lina Kayser aus Mainz und Anna Schuhmann aus Kissingen erlassene Ausschreiben ist erledigt.

J. 2098/88. Ueber den Aufenthalt der als Zeugin gesuchten Köchin Veronica Jäger wird Auskunft begehrt.

J. 1620/88. Ueber den Aufenthalt des Schlossers Friedrich Heimel, geboren am 29. Juni 1870 in Cassel, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 5. Juli 1888.

11877 B. J. 1811/88. Gegen die Dienstmagd Marie Katha- rine Spielmann von Rimbach i/Odw., welche flüchtig ist, ist die Unter­suchungshaft wegen Betrugs verhängt.

Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 3. Juli 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

B. 11857. 0. 178/88. Gegen die geschäftslose Karoline Böcher, geboren am 14. August 1864 in Atzenheim, Kreis Alsfeld, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Control-Uebertretung verhängt.