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Nr. 154.

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Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landes­verwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und der §§. 6, 12 und 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird in Abänderung der Baupolizeiordnung für die Städte Eschwege, Fulda, Hersfeld, Marburg, Rinteln und Schmalkalden, sowie für die Gemeinde Keffelstadt vom 15. Juli 1885 (Amtsblatt Nr. 38) nach Zustimmung des Bezirksausschusses Folgendes verordnet:

A. Für das ganze Geltungsgebiet der Baupolizeiordnung vom 15. Juli 1885.

1) Der Absatz 2 des §. 21 wird aufgehoben. Statt dessen tritt hinter den §. 22 folgender:

§. 22 a. Mans arten, Dachfenster, Aufbauten u. s. w. Ueber der zulässigen Fronthöhe dürfen die Dächer nicht steiler als 60 Grad sein. Erkerartige Aufbauten und vor die Dachfläche vortretende Dachfenster u. f. w. über der zulässigen Höhe der Frontwände (§§. 2J, 22 und 31) bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde.

Die Länge solcher Aufbauten und Dachfenster rc. darf zusammen die halbe Frontlänge des Gebäudes nicht überschreiten.

2) Der §. 31 erhält folgende Fassung:

Fachwerksbau. Gebäude bis zu einer Höhe in den Frontwän­den von 10 m über dem Straßenniveau können in Fachwerk ausgesührt werden.

Sofern jedoch ein Gebäude mehr als zwei volle Geschosse in Fach­werk enthält, ist in Beschränkung des §. 30 die Anlage von Feuerungen im Dachgeschoß nicht gestattet.

Aeußere Fachwerkswände, welche von der nachbarlichen Grenze oder von anderen Umfassungswänden in einer geringeren Entfernung als 2,50 m erbaut werden, bedürfen einer mindestens V2 Stein starken massiven Verblendung.

3) Dem §. 62 tritt als neunter Absatz folgende Bestimmung hinzu:

Spülabtritte, welche nicht an einen Schwemmkanal angeschlossen werden, dürfen nur mit ausdrücklicher polizeilicher Gerehmigung errichtet werden.

B. Für die Stadt Marburg.

Die Bestimmungen der §§. 31 bis 34 der Baupolizeiordnung vom 15. Juli 1885 gelten nur noch für folgende Straßen:

Barfüßerstraße, Nikolaistraße, Steingasse, Ritterstraße, Kugelgasse, am lutherischen Kirchhof, Schneidersberg, Wendelgasse, Rübenstein, am Plan, Augustinergasse, Untergasse, Krebsgasse, Langgasse, Hofstadt, Metz- gergafle, Hirschberg, Reitgasie, Marktgaffe, Marktplatz, Schuhmarkt, Mainzergaffe, Judengaffe, Schloßtreppe, Schloßberg, Schloß, Wettergafle, Neustadt, Renthssstraße, Hainweg, Steinweg, untere Rothengraben, Mühl­treppe, Ketzerbach, Zwischenhausen, obere Marbacherweg zwischen Marbach und der steinernen Brücke am Aufstieg zu Götzenhain, Weidenhausen, Lingelgasse, Seppergaffe, Hahnengafle, auf dem Wehr.

Für alle vorstehend nicht aufgeführten Straßen treten an die Stelle der §§. 3134 der Baupolizeiordnung vom 15. Juli 1885 die §§. 3539 der Baupolizeiordnung für die Städte Cassel, Hanau u. s. w. vom 1. Juli 1885 (Amtsblatt S. 177 ff.).

C. Allgemeines.

Uebertretungen vorstehender Bestimmungen werden gemäß §. 81 der BunnoUzewrvnung vom 15. Juli 1885 bestraft.

Die Polizei Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1888 in Kraft.

Cassel am 30. April 1888.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

BekauRiMachuKgen Kömgl. LaNdrathsaMts.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Mi- litairpflichljahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs-

Mittwoch den 4. Juli

1888.

Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs­prüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 2. Juli 1888.

Der Königliche Landrath

M. 2703 Gf. Bismarck.

In Gemäßheit des §. 5 des Geschäfts-Regulativs für die Kreis­ausschüsse mache ich hiermit bekannt:

Der Kreisausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Während der Ferien werden Termine zur münd­lichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.

Hanau am 2. Juli 1888.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

A. 871________Gf. Bismarck, Königlicher Landrath. _______________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise-

Gefunden: Auf der Post liegen geblieben: eine Anzahl Wechsel­stempelmarken sowie ein Regenschirm. Ein Sonnenschirm (in einem Laden stehen geblieben). Ein Zuber (im Stadtgraben). Zwei Portemonnaies mit je etwas Geld.

Hanau am 4. Juli 1888.

UnsfiÜEßißßn Königl. Ztaaisanmaltsliiasi zu Frankfurt a. M.

J. 4537/87, Das am 31. Januar 1888 gegen den Hausburschen Konrad Metzler von Gelnhausen erlassene Ausschreiben wird erneuert.

Frankfurt a/M. den 31. Juni 1888.

11709 B. J. 3329/87. Ueber den Aufenthalt des Holzschuh­machers und Tanzlehrers Adam Wendel von Oberrad wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 1. Juli 1888.

Staatswirthschaft und Volksvermögen.

In einem ArtikelDie Staats wirthschaft und das Volksvermögen" führt dieDeutsche Volkswirthschaftliche Correspondenz" aus: Von der Opposition wird mit Vorliebe darauf hingewiesen, daß die modernen Staatswirthschaften und insbesondere diejenige Deutschlands nicht gleichen Schritt halte mit der Volkswirthschaft. Das Volksvermögen wächst in arithmetischer Progression, die Staatsbedürfnisse fast in geometrischer Progression. Nach der Ansicht der Gegner der heutigen Staats wirth­schaft und der der Sozialdemokraten muß das zu einem endlichen Krach führen. Sehen wir uns daraufhin den wirtschaftlichen Zustand Europas ein wenig näher an. Man spricht von wirthschaftlicher Stagnation, und eine solche ist unzweifelhaft vorhanden, aber man wird gut thun, darüber sich nicht selbst zu täuschen. Es gibt, wie ein geistreicher französischer Schriftsteller sagte, einenRausch in Ziffern", der kaum minder gefähr­lich ist, als der Rausch, der durch Alkohol erzeugt wird, und wenn auch Ziffern nach dem bekannten Ausspruch Göthe's beweisen, wie die Welt regiert wird, so muß man sie doch richtig zu lesen und anzuwenden verstehen, wenn man mit ihrer Hülfe zu einem richtigen Urtheil gelangen will. Trotz der sogenanntenStagnation" steht die wirthschaftliche Ent­wickelung des Welttheils nicht still Es vollziehen sich große Rückbildungs­prozesse, aber es finden auch Fortentwicklungen statt. Der Körnerbau in Europa geht zurück, weil er die Conkurrenz von Nord-Amerika und Indien nicht aushalten kann, dagegen hat die sogenannteDepekoration" dieEntviehung" des Wetttheils aufgehört, im Gegentheil, die Viehzucht hat in den letzten Jahren überall eher zugenommen. Die Ein­und Ausfuhrtabellen geben kein allein richtiges Bild des internationalen Handels, denn diese Tabellen geben vielfach nur die Werthe der Waaren, die die Zollstätten passirt haben, nicht aber das Quantum derselben an. Tas Quantum ist gestiegen und der Werth ist gefallen. Wer. einiger­maßen vorurtheilslos Europa ansicht und sich, um auf das oben citirte