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Donnerstag den 28. Juni
1888
Amtliches.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 15. Verloosung von Schuldverschreibungen der äprocentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1889 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Januar k. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe VI Nr. 3 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschulden- Tilgungskaffe hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge schäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. December ds. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse z:.r Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Januar 1889 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Januar 1889 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 1. Juni 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die Nummernliste liegt hier und in den Geschäftslokalen der Königl. Steuerkasse offen.
Hanau am 25. Juni 1888.
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) das Baden im offenen Main längs der Philipps ruh erst raße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5) das Baden im offenen Main, Rumpen heim gegenüber, ist verboten.
Uèbertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit, Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 5. Juni 1888.
P. 3611
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Thronrede bei Eröffnung des preußischen Landtags.
Heute
Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König eröffneten
Mittag 12 Uhr den Landtag mit folgender Thronrede:
„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
In trüber Zeit heiße Ich Sie zum ersten Male von dieser Stelle
i
V 3791
Der Landrath G f. Bismarck.
Bekanntmachungen Königl. Lanbrathsamts.
Das nachstehende Schreiben des Kreisamts Offenbach wird veröffentlicht.
Hanau am 26. Juni 1888.
Der Königliche Landrath
aus willkommen. Nur wenige Monate hat das Scepter in Meines dahin- geschiedenen Vaters Hand geruht, aber lange genug, um zu erkennen, welchen Herrscher das Vaterland in Ihm verloren hat. Die Hoheit Seiner Erscheinung, der Adel Seiner Gesinnung, Sein ruhmvoller Antheil an den großen Geschicken des Vaterlandes und der Heldenmuty christlicher Ergebung, mit dem Er gegen die Todeskrankheit kämpfte, haben Ihm im Herzen Seines Volkes ein unvergängliches Denkmal gesetzt. Für die ungezählten Beweise treuen Gedenkens und liebevoller Theilnahme, welche Mir in diesen für Mich so schweren Tagen zugegangen sind, sage Ich Allen, die Mir mit ihrem Trost genaht sind, Meinen Königlichen Dank.
Nachdem durch Meines Herrn Vaters Heimgang die Krone Meiner Vorfahren auf Mich übergegangen ist, war es Mir ein Bedürfniß, bei dem Beginn Meiner Regierung Sie um Mich zu versammeln und unverweilt vor Ihnen das eidliche Gèlöbniß abzulegen, welches die Verfassung vorschreibt.
Ich gelobe, daß Ich die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich halten und in der Uebereinstimmung mit derselben und den Gesetzen regieren will, so wahr Mir Gott helfe!
Geehrte Herren! Kaiser Wilhelm hat in Seiner ruhmreichen, von großen Thaten in Krieg und Frieden erfüllten Regierung das heutige Preußen geschaffen und das Streben unseres Volks nach nationaler Ein
heit verwirklicht. Mein in Gott ruhender Vater hat mit derselben Pietät, welche Mich Ihm gegenüber beseelt, nach Seiner Thronbesteigung Sich in den öffentlichen Urkunden, welche Sein politisches Vermächtniß dar-| stellen, die Politik und die Werke Meines verewigten Großvaters angeeignet, und Ich bin entschlossen, Ihm auf diesem Wege zu folgen, auf dem i Gebiete der Regierung Preußens wie auf dem der Reichspolitik. Wie König Wilhelm 1. werde Ich, Meinem Gelöbniß entsprechend, treu und gewissenhaft die Gesetze und die Rechte der Volksvertretung achten und schützen und mit gleicher Gewissenhaftigkeit die verfassungsmäßigen Rechte der Krone wahren und ausüben, um sie dereinst Meinem Nachfolger auf dem Throne unverkümmert zu überliefern. Es liegt Mir fern, das Vertrauen des Volkes auf die Stetigkeit unserer gesetzlichen Zustände durch Bestrebungen nach Erweiterung der Kronrechte zu beunruhigen. Der gesetzliche Bestand Meiner Rechte, so lange er nicht in Frage gestellt wird, genügt, um dem Staatsleben das Maß monarchischer Einwirkung zu
Vorschriften in Erinnerung gebracht: sichern, dessen Preußen nach seiner geschichtlichen Entwickelung, nach seiner!
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist heutigen Zusammensetzung, nach seiner Stellung im Reich und nach den s gänzlich verboten; Gefühlen und Gewohnheiten des eigenen Volkes bedarf. Im bin der
P. 4053
Gs. Bismarck.
Gestern Vormittag ist Johann Spielmann in Groß Steinheim beim Baden im Main ertrunken und seine Leiche bis jetzt nicht aufge- kunden worden.
Offenbach a. M. den 25. Juni 1888.
Gr. Kreisamt Offenbach.
J. V.: Fischer.
Signalement des Spielmann:
Alter 22 Jahre, Haare blond, Augen blau, Statur schlank und roß ; bes. Kennz.: war unbekleidet.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- üUen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden