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Hanauer Inniger.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.
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'Kr. 146.
Montag den 25. Juni
1888.
AbonNemeuts-Einladung.
Mit dem 1. Juli 1888 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für StaM- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallaudtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdeuliste, ferner Geschäfts- und Privat-An- zeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders and kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waifenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches. Bekanntmachung.
Vom 1, Juli ab tritt die Republik Salvador der Pariser Uèber- einkunft des Weltpostvereins in Betreff des Austausches von Postpacketen bei. Zunächst sind indeß nur Packele im Verkehr mit der Hauptstadt San Salvador bis zum Gewicht von 3 kg und ohne Werthangabe zulässig.
Das Porto, welches vorauszubezahlen ist, beträgt 3 M. 40 Pf. Daneben kommt eine vom Empfänger in Salvador zu entrichtende Gebühr von 40 Pf. für je 500 g für die Beförderung über den Isthmus von Panama zur Erhebung.
Berlin W„ 17. Juni 1888.
Der Staatssekretair des Reichs- Postamts.
___________________von Steph am___________________
Bekanntmachung.
In der Provinz Hessen-Nassau sind der Apotheker Richard zu Frankfurt a/M. und der Privatdocent Dr. Ludwig Plate zu Marburg als weitere Sachverständige behufs Untersuchung und Feststellung von Reblaus-Infektionen ernannt worden.
Cassel den 1. Juni 1888.
Der Ober-Präsident.
__gez. Graf zu Eulenburg._________________
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet; |
4) das Baden im offenen Main längs der P h i lip p s ruh erstraße,. des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloß- gartens, sowie ______________■
5) das Baden im offenen Main, R u m p e n h e i m gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 5. Juni 1888.
Der Königliche Landrath
P. 3611 Gf. Bismarck.
Polizeiverordnnng, das Befahren der Kreis st raße Offenbach-Hanau mit schwerem Fuhrwerk betreffend.
Mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Juni 1888 zu No. M. J. 13870 wird auf Grund des Art. 78 der Kreisordnung für den Kreis Offenbach verordnet, was folgt:
§ . 1. Die Räder der Lastfuhrwerke, welche die Kreisstraße Offenbach-Hanau gewerbsmäßig oder regelmäßig, wenn auch nur zeitweise, mit schwerer Ladung befahren, müssen eine Felgenbreite von wenigstens 12 Centimeter haben.
§ . 2. Unter die Bestimmung sub §. 1 fallen alle Fuhrwerke, welche mit Steinen aus den Brüchen bei Dietesheim und Klein Steinheim beladen sind, andere Fuhrwerke dann, wenn das Gewicht der Ladung 3500 Kgm. übersteigt.
§ . 3. Die Eigenthümer der unter §. 1 und 2 bezeichneten Fuhrwerke, deren Räder die erwähnte Felgenbreile nicht haben, werden nach §. 366 pos. 10 des Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark, oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
§ . 4. Vorstehende Bestimmungn treten am 1. Januar 1889 in Kraft.
Offenbach am 7. Juni 1888.
Großherzogliches Kreisamt. I
Haas.
Kaiser Wilhelm H.
Unser Kaiser und König hat zum Volke und zum Heere gesprochen, seine markigen, schlichten- Worte haben weithin ein Echo hervorgerufen, es war die Sprache nicht eines in Erfahrungen gereisten und aus denselben schöpfenden Herrschers wie sein Vater sie reden konnte, sondern die eines Königs, der seinem Lande und Volke sein innerstes Herz eröffnet und sich gibt als das, was er ist und wofür er gehalten sein will.
Aus dem Leben des Kaisers sind weiteren Kreisen bisher verhält- nißmäßig nur wenige Züge bekannt, die ihn tem Volke näher brachten; nach Lage der Dinge konnte es nicht anders sein. Und doch hat er von seinen jungen Jahren an, während des Schulbesuchs in Cassel und auf der Universität, mit dem Volke, wenn auch zunächst wesentlich nur mit Altersgenossen, gelebt wie nie ein preußischer Thronfolger vor ihm. Dort ist der junge Gymnasiast rastlos über Berg und Thal, durch Wald und Feld gewandert, hat sich als rüstiger Schwimmer in der Fulda, als tüchtiger Schlittschuhläufer bewährt, bei der Sedanstier am 1. September 1875 trug er als Sekundaner seinen Mitschülern die dem Gymnasium von seiner Mutter geschenkte deutsche Fahne voran — der künftige Kaiser und König damals Bannerträger der Jugend, wie er nunmehr diese Fahne den 45 Millionen Deutschen in fester Hand und festen Herzens voranträgt. Inmitten des Volkes ausgewachsen, hat Kaiser Wilhelm sich so den durch die weisen Lehren und das schöne Vorbild seiner beiden erlauchten Vorgänger geschärften Blick für das Leben des Volkes, seine Empfindungen und seine Bedürfnisse gewonnen, es ist sicher nicht zuviel gesagt: kein zum Throne berufener Hohenzoller hat je seinem Volke auch äußerlich nähergestanden. An einem Sedantage, am 1. September 1874 war es auch gewesen, an welchem er in der Friedenskirche zu Potsdam, der nämlichen, in welcher jetzt Kaiser Friedrich ruht, sein christliches Glaubensbekenntniß abgelegt und darin gelobt hatte: „im kindlichen Glauben Gott ergeben zu bleiben sein Lebelang und die Liebe zu Christo zu bethätigen durch die Liebe zu den Eltern, Großeltern, Geschwistern und Verwandten, aber auch zu allen