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AihrUch 9 Mark. tz«lbj.4M.S0Pfg.

Pierteljährlich (IRart 25 Pfg.

Ktr auswärtige «donnenten eit dem betreffen» len Postauftchlag. ti« einzelne Num­mer 10 Psg.

Hanautl Ämtincr.

Kugkeich Amtttches Z>vgan für Staöt- und Lcrnökveis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die ispaltige Barmondzeile ob. deren Raum

10 Psg.

Die Sspalt. Zeile 20 Psg.

DieSsp-ItigeZeil« 30 Psg.

Nr. 131.

Mittwoch den 6. Juni

1888.

Amtliches. Bekanntmachung.

Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs.

Jahre) 320 Mark; für jugendliche weibliche Arbeiter (unter 16 Jahre) 260 Mark.

Cassel den 12. Mai 1888.

Der Regierungs-Präsidents______________________

Von der im Kursbüreau des Reichs-Postamts bearbeiteten neuen Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs sind jetzt im Weiteren die Blätter II und XII erschienen. Ersteres umfaßt die Pro­vinz Schleswig-Holstein, letzteres Thüringen und das nördliche Bayern.

Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 M. für das unausgemalte Blatt und 2 M. 25 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verleger der Karten, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W., Pots­damerstraße 110), bezogen werden.

Berlin W., 31. Mai 1888.

Der Staatssekretair des Reichs Postamts.

__________von Stephan.____________________

Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahms­weise vier Jahren ist im Bereiche der Königlichen Regierung zu Cassel für dieses Jahr nachstehender, Morgens 8 Uhr beginnender Markt anbe­raumt worden und zwar

am 9. Juli Wabern.

Die von der Remonte-Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den Msten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen.

Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden; auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen.

Ferner ist es dringend wünschenswerth, daß der immer mehr über­hand nehmende zu massige oder weiche Futterzustand bei den zum Ver­kauf zu stellenden Remonten aufhört, weil dadurch die in den Remonte- Depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist.

In Zukunft wird beim Ankauf zum Messen der Remonten das Stockmaß in Anwendung kommen.

Berlin am 1. März 1888.

Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.

, _________________Freiherr von Troschke._______

In Ausführung des §. 6 Abs. 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfallversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben be­schäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, und der Vorschrift in Nr. 1 der Anweisung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 4. Juni 1887 (Amtsbl.

167) setze ich hiermit, nach Anhörung der Gemeindebehörden den durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter und zwar für beide Kategorien von Arbeitern gleichmäßig für nnchbmannte Bezirke wie folgt fest:

10. Hanau, Stadtkreis: für erwachsene männliche Arbeiter (über 16

Jahre) 550 Mark; für erwachsene weibliche Arbeiter (über 16

Jahre) 400 Mark; für jugendliche männliche Arbeiter (unter 16

Jahre) 300 Mark; für jugendliche weibliche Arbeiter (unter 16

L Jahre) 300 Mark.

11. Hanau, Landkreis: für erwachsene männliche Arbeiter (über 16

Jahre) 500 Mark; für erwachsene weibliche Arbeiter (über 16

k j Jahre) 350 Mark; für jugendliche männliche Arbeiter (unter 16

KekanKtmachungen Kimigl. Landrathsamts.

Jmpfordnnng

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

1) Bergen:

14. Juni, Mittags 3 Uhr, Impfung,

21.

//

ff

ff

4

3

Wiederimpfung, Revision.

2) Enkheim:

15.

ff

4

Impfung und

22.

ff

ff

4

Wiederimpfung, Revision.

3) Fechenheim:

16.

ff

ff

3

Impfung,

ff

ff

4

Wiederimpfung,

23.

f/

ff

3

Revision.

4) Bischofsheim:

18.

//

Morgens

10

Impfung und Wiederimpfung,

25.

ff

ff

10

Revision.

5) Gronan r

19.

//

Mittags

2

Impfung und Wiederimpfung,

26.

ff

ff

2

Revision.

6) Niederdorfelden r

19.

ff

ff

3

Impfung und Wiederimpfung,

26.

ff

ff

3

Revision.

7) Oberdorfelden:

19.

ff

ff

4%,

Impfung und

41/2

Wiederimpfung,

26.

ff

ff

Revision.

Die Herren Ortsvorstände mache ich auf die Vorschriften zur Aus­führung des Jmpfgeschäftes (Amtsblatt 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte genaue Befolgung der zu Abschnitt III für die Ortspolizei­behörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 2. Juni 1888.

Der Königliche Landrath

A. 769__Gf. Bismarck.___

MusfdicßiGen Hönigs. KiMisMimlMafi zu Mnfcfmf n. M.

L. 48/88. Ueber den Aufenthalt 1. des Kellners Fritz Furk, 17 Jahre alt und hier wohnhaft gewesen; 2. des Friseurs Peter Heiß, geboren am 24./4. 1871 zu Eichstädt und in Hamburg wohnhaft gewesen, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 1. Juni 1888.

N. 1334/87. Das am 1. Dezember 1887 gegen den Tagelöhner Joh. Hch. Riebeling von Dittershausen erlassene Ausschreiben wird erneuert.

Frankfurt a/M. den 2. Juni 1888.

0. 76/88, Das am 8./5. d. I. gegen den Schiffer Adolf Achen­bach von Nidda erlassene Ausschreiben ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 4. Juni 1888.

NR. Ostindiens Bedentnng für die Juteindnstrie.

Der Vorsitzende des Vereins deutscher Jute-Industrieller, Kommer- zienrath Spiegelberg, hat über seine im Herbst vorigen Jahres angetretene Reise nach Ostindien an den Reichskanzler Fürsten Bismarck einen eingehenden Bericht erstattet. Herr Spiegelberg hatte es sich bei dieser Reise zur Aufgabe gestellt, einmal über die Kultur und Bedeutung der Jutepflanze in deren Heimath, sodann über die Gebräuche und die Ge­wohnheiten im Handel und in der Verfrachtung der Jutefaser und drittens über die Herstellung eines Jutemarktes in Deutschland Erhebungen in Ostindien anzustellen. Wie er in seinem Bericht des Näheren darthut, ist Herr Spiegelberg durch vielfache Erfahrungen in diesen drei Beziehungen bereichert nach Hause zurückgekehrt.

Als hauptsächliches Gebiet für den Juteanbau fand Herr Spiegelberg die vom Ganges und dessen Nebenflüssen durchzogenen Di­strikte Naraingunge und Serajgunge, sowie die Umgebung von Kalkutta. Der Anbau der Jute wird vornehmlich von Eingeborenen Bengalens