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BrelL:
Sihrlich 9 Mark. G«lbj.âS0Psg.
Vierteljährlich
I Mark 26 Psg. gär auswärtige Abonnenten
Wit dem betreffenden Postaufschlag. t«, einzelne Num
mer 10 Psg.
Nr. 129.
Hanauer An^igtr.
Kugceich Amttiches Hrrgarr für Kicröt- und LcrrröKveis Kornau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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PreiS:
Die rspaltige Sarmondzeile od.
deren Raum
10 Psg.
Die Sspâ Seite 20 Psg.
Lie SspaltigeZeile 30 Psg.
Montag den 4. Juni
1888.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Po st verkehr mit Togo.
In Klein Popo, im deutschen Togo-Schutzgebiet, ist eine Kaiserliche Postanstalt eingerichtet worden, welche unter den für den Weltpostverein geltenden Bedingungen den Austausch von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, sowie von Postpacketen bis 5 kg vermittelt. Die Beförderung der Briessendungen erfolgt mit fämmtlichen sich bietenden deutschen und britischen Post-Dampfschiffverbindungen.
Für Sendungen aus Deutschland beträgt das Porto:
für Briefe 20 Pf. für je 15 g,
„ Postkarten 10 Pf.,
„ Drucksachen, Waarenproben und Geschästspapiere 5 Pf. für je 50 g, mindestens jedoch 10 Pf. für Waarenproben und 20 Pf. für Geschäftspapiere.
Zu diesen Sätzen tritt u. U. die Einschreibgebühr von 20 Pf.
Für Postpackete bis 5 kg nach Togo beträgt die Taxe 1 M. 60 Pf. Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten Auskunft.
Berlin W., 27. Mai 1888.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren ist im Bereiche der Königlichen Regierung zu Cassel für dieses Jahr nachstehender, Morgens 8 Uhr beginnender Markt anberaumt worden und zwar
am 9. Juli Wabern.
Die von der Remonlc-Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen.
Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden; auch werden die Verkäufer ermcht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen.
Ferner ist es dringend wünschenswerth, daß der immer mehr überhand nehmende zu massige oder weiche Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten aufhört, weil dadurch die iN den Remonte- Depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist.
In Zukunft wird beim Ankauf zum Messen der Remonten das Etockmaß in Anwendung kommen.
Berlin am 1. März 1888.
Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.
Freiherr von Troschke._____________
4) Bischofsheim:
18.
25.
ff
ff
Morgens
ff
10 „
10 „
Impfung und Wiederimpfung, Revision.
5) Gronau r
19.
ff
Mittags
2 „
Impfung und
26.
ff
ff
2 „
Wiederimpfung, Revision.
6) Niederdorfelden:
19.
ff
ff
3 „
Impfung und
26.
ff
ff
3 „
Wiederimpfung, Revision.
7) Oberdorfelden:
19.
ff
ff
4 %,
Impfung und
26.
ff
ff
4 %,
Wiederimpfung, Revision.
Die Herren Ortsvorstände mache ich auf die Vorschriften zur Ausführung des Jmpfgeschäftes (Amtsblatt 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte genaue Befolgung der zu Abfchnitt III für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.
Hanau am 2. Juni 1888.
Der Königliche Landrath
A. 769 Gf. Bismarck.
Bekarmtmachungen Königl. Landrathsamts
Jmpfordnung
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:
1) Bergen:
14.
Juni, Mittags 3
4
Uhr, Impfung,
2) Enkheim r
21.
15.
ff
3
4
3) Fechenheim:
22.
16.
23.
ff
4
3
4
3
ff
Wiederimpfung, Revision.
Impfung und Wiederimpfung, Revision.
Impfung, Wiederimpfung, Revision.
Die Revisionstermine für die technische Revision der' Maaße und Gewichte werden wie folgt verlegt:
Langendiebach: 4. u. 5. Juni.
Bruchköbel mit Niederissigheim: 7. Juni.
Oberissigheim u. Rüdigheim: 11. Juni.
Marköbel u. Ostheim: 14, u. 15. Juni.
Langenselbold: 18. u. 20. Juni.
Eichen u. Erbfladt: 22. u. 25. Juni.
Windecken: 27. u. 28. Juni.
Roßdorf, Mittelbuchen u. Wachenbuchen: 2. u. 4. Juli.
Kilianstädten: 6. Juli.
Oberdorfelden, Niederdorfelden u. Gronau: 9. u. 11. Juli.
Bergen mit Enkheim: 13., 16., 18, u. 20. Juli.
Fechenheim: 23., 25. u. 27. Juli.
Bischofsheim u Hochstadt: 30. Juli u. 1. August.
Dörnigheim: 3. August.
Keffelstadt: 6. August.
Hanau am 2. Juni 1888.
Der Königliche Landrath
V. 3345________________Gf. Bismarck. _____________________
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Rock, Strohhut nebst 2 weißen Taschentüchern. Eine goldene Brosche (in der Messe). Eine Schürze. Ein kleiner Hammer.
Zugelaufen: Ein schwarz-gelber Spitz m. Geschl,
Hanau am 4. Juni 1888.__
Diejenigen Militärpflichtigen hiesiger Stadt, welche bei dem diesjährigen Ober-Ersatzgeschäft dem Landsturm überwiesen oder als dauernd untauglich anerkannt worden sind, haben ihre bezügl. Scheine innerhalb drei Tagen beim hiesigen Meldeamte in Empfang zu nehmen.
Hanau am 2. Juni 1888.
Der Oberbürgermeister
______________________Westerburg.______________________
Ansslkreiken Kömgl. Staatsanwattf’ifiaff zu Frankfurt a. M.
8359 A. — J. 1839/88. Der Steckbrief vom 19. d. Mts. gegen den Expeditionsgehülfen Eduard Baldus von Wiesbaden ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 31. Mai 1888.
9894 B. — J. 1438/87. Ueber den Aufenthalt der Ehefrau Maria Katkitzki, geb. Knopp, von Baranowen wird Auskunft begehrt.
10061 B. — 0. 76/88. Ueber den Aufenthalt des Schiffers Adolf Achenbach von Nidda wird Auskunft begehrt.
J. 4569/87. Das am 1. Februar c. gegen den Schneidergesellen Friedr. Joh. Groce von Greisenau und den Gottlieb Joh nn Farren- kopf von Hettingenbeuern erlassene Ausschreiben wird erneuert.
Frankfurt a/M. den 1. Juni 1888.