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30 Pfg.
Nr. 127.
Freitag den L Juni
1888.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das angeblich in der Vereinsdruckerei Höttingen-Zürich hergestellte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Extra-Blatt", beginnend mit den Worten: „Der vorletzte Reichstag wurde" und schließend mit der Parole: „Brot, Freiheit und Bildung für Alle", hiermit verboten.
Köln den 19. Mai 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Guionneau.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift „Sturmvögel. Revolutionäre Lieder und Gedichte." Gesammelt von Johann Most. Heft 3. New-Aork 1888 — nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 26. Mai 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Äienst-NachrichteV aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Regenschirm (im Rathhaus stehen geblieben). Ein städtisches Sparkaffenbuch. Eine goldene Brosche bei dem Photo- graphenbesitzer Ferling auf der Messe.
Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 17 Mark.
Hanau am 1. Juni 1888.
AnsfiftceiGen &iug(. KinaisMMLlWnfi zu âuukfuri u. M. 9880 B. — N. 446/88. Das Ausschreiben vom 24. d. M. gegen Anna Ohnesorge von Jagdschütz ist erledigt.
J. 1470/87. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Jakob Ziegenhain, geboren am 5./4. 1851 zu Romroth, wird Auskunft begehrt.
8439 A. — M. 178/88. Ueber den Aufenthalt des Tapezierers Wilhelm Schade von Frankfurt a/M. wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 30. Mai 1888.
~ t Das Volksschullastengesetz
ist durch die mit dem Herrenhaus übereinstimmenden Beschlüsse des Abgeordnetenhauses am Sonnabend unter Dach und Fach gebracht worden. Demzufolge werden den Gemeinden vom 1. Oktober ab zur Erleichterung ihrer Schulunterhaltungspflicht jährlich 20 Mill. Mark vom Staate verabfolgt, und zugleich fällt damit, wie schon vor 38 Jahren von der Verfassung verheißen, fortan die Erhebung von Schulgeld in den Volksschulen fort; in letzterer Beziehung sind nur Ausnahmen bezüglich der in dem Bezirke der Schule nicht einheimischen Kinder, sowie bezüglich solcher Gemeinden, bei denen das bestehende Schulgeld durch den Staatsbeitrag nicht gedeckt werden würde und andernfalls eine erhebliche Vermehrung der Communal- und Schulabgaben eintreten müßte, zugelassen.
Zwanzig Millionen Mark Schullasten-Erleichterung unter Abschaffung des Schulgeldes, das sind die beidengroßen Wohlthaten, die somit durch dieses Gesetz den Gemeinden wie auch den Eltern, welche bisher für ihre Kinder in der Volksschule haben Schulgeld bezahlen müssen, zu Theil geworden sind. Das sind nicht hoch genug zu veranschlagende Wohlthaten, deren Bedeutung in den letzten Erörterungen über die parlamentarischen Verhandlungen allzu sehr in den Hintergrund gedrängt war und die in's rechte Licht zu setzen an der Zeit ist. Sie sprechen für sich selbst: die Gemeinden, insbesondere die länd- iichen, haben, zumal bei der Ueberlastung mit anderen Abgaben, an den Bolksschullasten schwer zu tragen, und wie schwer es oft dem Arbeiter, Tagelöhner und Bauern wird, das Schulgeld aufzubringen, ergibt die verhältnismäßig große Zahl von Exemtionen, — im Jahre 1886
mußten 683 048 Schulgeldposten zur Zwangsvollstreckung überwiesen werden, bei 87 595 wurde die Pfändung vollstreckt, bei 99 507 wurde sie fruchtlos versucht.
Das Gesetz, welches den Gemeinden und den armen Eltern so große Erleichterungen gewährt, ist in erster Linie dadurch möglich geworden, daß im vorigen Jahr im Reichstage die Reform der Branntweinbesteuerung, welche den Einzelstaaten vermehrte Zuweisungen brachte, durchgeführt wurde; ohne jene Steuerreform würden die Gemeinden jetzt nicht einen Pfennig erhalten können. Sodann aber haben wir das Gesetz nach mancherlei glücklicherweise überwundenen Irrungen dem einmüthigen Zusammenhalten der drei nationalen Parteien, insbesondere aber den Conser- vativen zu verdanken, welche, um den Gemeinden die zugedachte Wohlthat nicht entgehen zu lassen, den zuerst von ihnen in der Verfassungsfrage eingenommenen Standpunkt verließen. Das Gesetz ist, nachdem die Frage, ob die Nothwendigkeit einer Verfassungsänderung vorlag, mit 179 gegen 148 Stimmen verneint war, mit 194 gegen 121 Stimmen angenommen worden. Centrum und Freisinn haben schließlich gegen das Gesetz gestimmt, also gegen die den Gemeinden und den ärmeren Klassen zugedachten Wohlthaten; die Conservativen, Freiconservativen und Nationalliberalen sind es, welche die beabsichtigten Wohlthaten verwirklicht haben.
Muß es den Conservativen hoch angerechnet werden, daß sie sich im Interesse des Landes in Bezug auf die Auslegung eines Verfassungspara- graphen dem Opfer eines Wechsels ihrer Abstimmung unterzogen, ohne Rücksicht darauf, daß sie sich damit zur Zielscheibe des Spottes seitens des Centrums und der Freisinnigen machten, so kann insbesondere den Letzteren der Vorwurf nicht erspart werden, daß sie die Interessen des Landes außer Acht gelassen haben. Für sie hatte das wichtige Gesetz offenbar so wenig Werth, daß sie es schließlich nur als willkommene Handhabe für die Heraufbeschwörung eines Conflicts mißbrauchten. Ganz besonders die frivole Art und Weise, wie sie die Abstimmung am Freitag zu verschleppen suchten, beweist, daß ihnen ihre engherzigen Parteiinteressen höher stehen als ein Gesetz, welches die Wohlfahrt des Landes zu fördern geeignet ist. Aus reiner Oppositionslust verblieben sie, nur um sich rühmen zu können, konsequent gehandelt zu haben, bei ihrem zuerst eingenommenen Standpunkt, obwohl gerade ein freisinniges Blatt unter Veröffentlichung völlig einwandfreien Materials ganz offen sich zu der Meinung bekannt halte, die früher beliebte Auslegung der Verfassung sei eine irrthümliche gewesen. Jetzt suchen die Freisinnigen sich, weil sie mit dem Kopf durch die Wand rennen wollten, als große politische Charaktere hir zustellen und, weil sich ihre Hoffnung, einen Conflict zwischen Regierung w Conservativen entstehen zu sehen, nicht erfüllt hat, letztere zu verunglimpfen. Aber wir haben das feste Vertrauen zu allen von Parteileidenschaft unbeeinflußten Männern, daß sie gerade aus diesen Vorgängen den Schluß ziehen werden, wie viel höher Volksvertreter stehen, welche in Erkenntniß eines früheren Irrthums im Interesse des Landes denselben wieder gut zu machen suchen, als solche Volksvertreter, welche ohne Rücksicht auf die Interessen des Landes und nur um den billigen Ruhm, konsequent gehandelt und die Partei nicht mit sich selbst in Widerspruch gesetzt zu haben, auf ihrem Standpunkt eigensinnig verharren, obwohl und nachdem sie erkannt haben, daß derselbe ein irrtümlicher ist._____________
Tagesschau.
Berlin, 31. Mai. Der „R. u. St.'A." Nr. 140 veröffentlicht: Gesetz, betreffend das Forststrafverfahren, vom 23. Mai 1888.
Berlin, 31. Mai. Sè. Majestät der Kaiser um, König hörten heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Adjutanten v. Albedyll.
Berlin, 31. Mai, Abends 9 Uhr 18 Min. Fürst Bismarck war bis 5 Uhr beim Kaiser. Das Kaiserpaar fuhr nachher im offenen Wagen gegen Grunewald. Ein Flügeladjutant und Mackenzie folgten. Das Kronprinzenpaar verweilte längere Zeit im Schlosse Charlottenburg. Das Kaiserpaar kehrte um 6 Uhr zurück. Der Kaiser besuchte dann zum ersten Mate das Mausoleum und ließ sich am Sarge weiland Kaisers Wilhelm nieder und verrichtete ein stilles Gebet. Das Allgemeinbefinden ist vorzüglich. Die Kaiserin und die Prinzessinnen besuchten um 6 Uhr das Hept'sche „Jugendheim" und vertheilten daselbst Chokolade und Zuckerwerk. (Fr. N.)