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Nr. 118. «««m»

Dienstag den 22. Mai

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV zu den Schuldverschrei­bungen der Preußischen konsolidirten 4%tgen Staatsanleihe von 1876 bis 1879.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschrei­bungen der Preußischen konsolidirten Iprozentigen Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1888 bis 30. Juni 1898 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Juni d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Zins scheinanwei- sungen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial­kassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unent zeitlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro­vinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 19. April 1888.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 785. gez. Sydow.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Zinsschein- Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkaffe und den Steuerkaffen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 26. April 1888.

Königliche Regierung.

K. 861,___________________I. V.: Opitz.__

VâtmtMachrmgen KörügU Landrathsamts. Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

1) Dörnigheim: Mittwoch den 23. Mai, Nachmittags 3 Uhr, Impfung; Mittwoch den 30. Mai, Nachmittags

3 Uhr, Nachschau.

2) Hochstadt r Mittwoch den 23. Mai, Nachmittags 5 Uhr, Impfung ; Mittwoch den 30, Mai, Nachmittags

5 Uhr, Nachschau.

3) Kestelstadt: Montag, den 28. Mai, Nachmittags 4 Uhr, Impfung; Montag den 4. Juni, Nachmittags

4 Uhr, Nachschau. In Keffelstadt findet zugleich die Impfung der Kinder von Philippsruhe, Wil­helmsbad u. Wilhelmsbader Hof statt.

1888.

4) Mittelbuchen: Freitag den 25. Mai, Nachmittags 3 Uhr, Impfung; Freitag den 1. Juni, Nachmittags 3 Uhr, Nachschau.

5) Wachenbrlchen: Freitag den 25. Mai, Nachmittags 5 Uhr, Impfung; Freitag den 1. Juni, Nachmittags

5 Uhr, Nachschau.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der Vorschriften, insbesondere des §. 3 für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpsgeschäfts.

Hanau am 14. Mai 1888.

Der Königliche Landrath.

A, 619_________________In Vertr.: Baabe.____________________

Dienst-Nachrichten ans dem Kreise.

Gefunden: Ein silbernes Armband. Ein Tafelmeffer. Eine Korallenkeite.

Verloren: Am 20. d. Mts. von der Fischergaffs bis zur Bebraer- Bahnhofsstraße eine goldene Damenuhr mit kurzer goldener Kette; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Entlaufen: Ein kleiner schwarzer Pinscher m. Geschl.

Hanau am 22. Mai 1888.__

Austreiben âönigl Sfaafsanmasffdiftff zu Fruubfuri u. M. J. 1227/88, Ueber den Aufenthalt des Knechts Michael Glück, geboren am 10. Juni 1869 in Windheim, wird Auskunft begehrt.

M. 173/88. Ueber den Aufenthalt der beschäftigungslosen Anna Ullrich, geb. Jakobi, geb. 10./11. 1847 zu Darmstadt, wird Aus­kunft begehrt.

7761 A. M. 65/88. Ueber den Aufenthalt des Schuhmachers Johann Geiler von Pölling wird Auskunft begehrt.

B. 9284. N. 1408/87. Das am 16. Januar 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Fuhrknecht Heinrich Stauf, geboren am 9. Februar 1865 zu Grube Aurora, Kreis Sieg, wird erneuert.

Frankfurt a/M. den 19. Mai 1888.____________________________

A. 7767. J. 1839/88. Gegen den unten beschriebenen Eisen­bahn- Expeditionsgehülfen Eduard Baldus, geboren am 28. Februar 1857 zu Wiesbaden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 19. Mai 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschreibung: Alter 31 Jahre, Größe 1,78 in, Statur schlank, Haare röthlich blond, Bart röthlich zugespitzter Vollbart, Augen grau, Nase gewöhnlich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch; besondere Kennzeichen: am linken Auge fast erblindet, trägt zeit­weilig blaue Brille.

Tagesschsu.

Berlin, 19. Mai. DerR. u. St.-A." Nr. 131 veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebs­unfällen, vom 8. Mai 1888. 2) Allerhöchster Erlaß vom 14. Mai 1888, betreffend den Bau und Betrieb der in dem Gesetz vom 11. Mai 1888 vorgesehenen Eisenbahnlinien.

Berlin, 19. Mai. Der bisherige Konsul in Bangkok, v. Krencki, ist zum Konsul des Reichs in Hiogo Os^ka (Japan) ernannt worden.

Merlin, 19. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern Nachmittag den Vortrag des Staats-Ministers Grafen v. Bismarck- Schönhausen^ und arbeiteten mit dem Chef des Militärkabinets.

Berlin, 19. Mai. Kaiser Friedrich machte Nachmittags uni 5 Uhr 20 Minuten mit der Kaiserin im offenen Wagen eine Ausfahrt nach dem Grunewald in langsamer Gangart; im zweiten Wagen folgten die Prinzessinnen-Töchter, im dritten Wagen Dr. Mackenzie und General v. Winterfeldt; der Kaiser sah wohl aus und erwiderte freundlich die Grüße des Publikums, das vielfach Blumenspenden darbrachte. Der Kaiser kehrte um 6 Uhr 30 Min. von seiner Spazierfahrt zurück. Auf der Fahrt durch Charlottenburg wurde Se. Majestät von einer dicht ge­drängten Menschenmenge mit Hurrahrufen und dem Absingen der Volks­hymne begrüßt. Der Kaiser trug Generalsuniform. Nach der Fahrt