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Str. 110;
Freitag den 11. Mai
1888.
Ketarmtmachrmgerr Körügl. LKNvraLhsamts.
Das diesjährige Ober- Ersatz- Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 23,, 24., 25. u. 26. Mai er. in dem Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens 91/» Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis 8^2 Uhr Morgens einzufinden.
Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung 2C. begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Aushebungstermine persönlich zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchterne« Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und sind die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungs- scheine mitzubringen haben.
Die per Couvert zugehenden speciellen Ladungen sind an die betreffenden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 17. ds. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Bei dem Geschäft haben die Herren Bürgermeister zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern resp, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheiratheten Schwestern der Reclamirten zur Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1866, 1867 und 1868 sind, soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 14. ds. Mts. hierher einzusenden.
Hanau am 8 Mai 1888.
Der Königliche Landrath.
M. 1936 In Vertretung: Baabe.
0. 163/88. Ueber den Aufenthalt des Fuhrknechts Martin Häus- E ler, geb. 9./12, 1862 zu Erlangen, wird Auskunft begehrt.
. Frankfurt a/M. den 8. Mai 1888._______________________________ - N. 1017/87. Gegen den Schneider Hans Caspar Schellen» : berg, geboren am 7. Februar 1848 zu Schleinikor, Canton Zürich, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
- Es wird ersucht, denselben zu verhaften und die Unterzeichnete von , der erfolgten Festnahme unverzüglich in Kenntniß zu setzen.
! Frankfurt a/M. den 7. Mai 1888.
______________________Königliche Staatsanwaltschaft._____________________
t Die russische Landwirthschaft.
Wenn man russischen Preßstimmen glauben darf, so steht die Land- , wirthschaft des Zarenreiches vor ihrem vollständigen Bankerott. Die Bilder, welche natonalrussische Blätter, wie die Moskauer Zeitung, die ; Nowoje Wremja rc. entwerfen, übertreffen an Trostlosigkeit Alles, was
i man etwa über die Lage der deutschen, doch wahrhaftig auch schwere Noth leidenden Landwirthschaft sagen kann. Wie auf dem ganzen europäischen Continente, so macht sich natürlich auch in Rußland, wenn schon blos mittelbar durch Herabsetzung der Weltmarktspreise, der Druck der seit 10 Jahren so riesig gesteigerten überseeischen Concurrenz geltend, obgleich das weite Reich große Provinzen besitzt, in denen der ' Boden an natürlicher Fruchtbarkeit fast mit der jungfräulichen Erde ' des fernen Westens in Nordamerika wetteifern kann. Es sind denn 1 auch vor Allem besondere in der Verwaltung des russischen Reichs , begründete Umstände, auf welche die dortige Ackerbaukrise zurückzu- 1 führen ist.
Die Befreiung der Bauern von der Leibeigenschaft unter dem ’ Vater des jetzigen Zaren brachte den Bauern mit der Freiheit nicht auch den Trieb zu vernünftiger wirthschaftlicher Arbeit. Während der Edelmann die Ablösungssummen sür das abgetretene Land vergeudete, seine Wälder einschlug und Gelder auf Gelder von neugeschaffenen Banken entlieh, zeigte sich der Bauer unfähig, die erhaltene Freiheit zu benutzen und verfiel der Faulheit oder — dem Wodka und schließlich dem Wucherer oder dem Steuerexecutor. Als Beispiel, wie russische Zeitungen selbst dieses Bild ausmalen, führen wir folgende Stelle aus einer Correspondenz der früher Katkow'schen Moskauer Zeitung „vom Lande" an:
Man hat den Bauern Selbstverwaltung gegeben. Sie führen die Gemeindewirthschaft und entscheiden auf ihren Schoden (Zusammenkünften) verschiedene Angelegenheiten nach eigenem Ermessen ohne jede Kontrole. Alle Entscheidungen aber werden unter dem Bann des Schnapses getroffen. Jedem, der auf dem Schod erscheint, wird zuerst ein Glas Schnaps gebracht, wobei der Löwenantheil dem Aeltesten und den Kasch- tanen zufällt. Der Kaschtan ist kein Wucherer, sondern ein Dorfgambetia, der es versteht, die Angelegenheit des Schod zu beherrschen. Ein Paar solcher Kaschtane bestimmen über Alles und verschleudern die Gemeinde-, gelber. Nichts aber geschieht ohne Wodka (Schnaps). Nimmt man einen Hirten an — Wodka; wird ein Haus gemiethet — Wodka; verlangt ein Bauer Bürgschaft für Geld, das er aufnehmen will —Wodka; will ein alter Soldat ein Armuthszeuguiß, um von der Krone drei Rubel jährlich zu erhalten — er muß Wodka geben. Vollends aber fließt der Branntwein bei den Wahlen: Wer ein Amt erhalten, wer eins los werden will, muß den Kaschtanen Branntwein liefern. So kostet z. B. die Wahl zum Gemeindeältesten mindestes zwei Faß Branntwein." In Folge der Herrschaft des Branntweins hätten die Bauern allen Credit verloren und würden sie eine sichere Beute des nicht unter 120 pCt. Zinsen leihenden Wucherers. Zwangsverkäufe wegen rückständiger Steuern kämen sehr häufig vor und es gäbe Gemeinden, in denen der Rückstand die Höhe von zwei Jahreseinnahmen betrage.
Immer lauter haben einsichtige Stimmen Reformen der Verwaltung verlangt, es ist auch ein Regierungsausschuß niedergesetzt worden, aber man ist über Projekte noch nicht hinausgekommen.
Unter solchen Verhältnissen wirkt natürlich der allgemeine Nieder- ! gang der Getreidepreise um so schwerer. Die Erträgnisse der ©ükr I sind im Werthe um die Hälfte gesunken, indeß die. Lasten sich gleichge-
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, die Nachweisungen über die im vergangenen Jahre zur Zwangsvollstreckung überwiesenen rückständigen Communal- und Schulabgaben umgehend an mich einzureichen. (cfr. Verfügung vom 20. Juli 1887 — A. 1444 — in Nr. 169 des Kreisdlattes).
Hanau am 9. Mai 1888.
Der Königliche Landrath.
A. 704 In Vertr^: B a a b e^
lenK-NllchrichikU aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein weiß grauer Pinscher mit langen Ohren und । langer Ruthe, m. Geschl.; Empfangnahme bei Ackermann Wilhelm Ströhl III. zu Hochstadt.
Gefunden: Ein Geldstück. Eine Reißfeder. Eine Schrotleiter. Eine weiße Brochs.
Verloren: Eine Brochs mit Monogramm. Ein Portemonnaie mit Geld. Ein blauer Rock.
L Hanau am 11. Mai 1888.___________
Äiis[iftrei6m âömgt. Kimis llsiMirlisâllfi zu Frankfurt a. Ä.
J. 1001/88. Das am 24./4. d. I. gegen den Küfer Nikolaus vVogler von Maßbach erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 7. Mai 1888.
5122 1). — M. 186/88. Ueber den Aufenthalt der Näherin Luise Nin kl er von hier wird Auskunft begehrt.
0. 76788. Ueber den Aufenthalt des Metzgers und Schiffers Adolf Achenbach aus Nidda wird Auskunft begehrt.
M. 179/88. Ueber den Aufenthalt der Näherin Eugenie Sturm- fels, geboren am 9./11. 1869 zu Friedberg. wird Auskunft begehrt.
7116 A. — J. 1625/88. Ueber den Aufenthalt der geschäftslosen Auguste Sonneborn von Breidenbach wird Auskunft begehrt.