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Nr. 108.

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ânsfdicßiöen Königs. Staafsanwattfdiaft zu Frankfurt a. M. M. 60/88. Ueber den Aufenthalt des Schuhmachergesellen August Meier, geboren am 15./2, 1863 in Backnang, wird Auskunft begehrt. J. 1096/88. Ueber den Aufenthalt des Agenten Ernst Albert Bogel aus Schöneberg, Kr. Soldin, geb. 12./11. 1862, wird Aus­kunft begehrt.

8400 B. J. 1543/88. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Stephan Ruß von Hörstein wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. dm 5. Mai 1888.____________________________

6995 A. M. 77/88. Gegen den Hausirer Valentin Buck­häuser, geb. 17. April 1862 zu Gemünden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Vergehens gegen die Gewerbe.Ord. verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 7. Mai 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Tagesschau.

P. Aus dem Abgeordnetenhause. Berlin, 7. Mai. Das Abgeordnetenhaus erledigte definitiv in dritter Lesung den Gesetzent­wurf, betr. die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden rc., durch unveränderte Annahme und beschäftigte sich dann einige Zeit mit dem Gesetzentwürfe, betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree, der von allen Seiten mit Befriedigung ausgenommen wurde. Es kam indeß dabei zur Sprache, daß in Betreff des früheren Gesetzentwurfs über den Ems-Dortmunder Kanal wegen der Beiträge zu den Grunoerwerbskosten Erleichterungen nöthig seien, und der Herr Finanzminister sowohl wie der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten sagten auch bezüglich des in Aussicht gestellten Antrages thunlichste Be­rücksichtigung zu. x Der Gesetzentwurf wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, welche dem Wunsche der Regierung und des Hauses entsprechend voraussichtlich schnell ihre Arbeiten erledigen wird. Außerdem kam noch eine sehr große Reihe von Petitionen zur Berathung, die indeß nach längerer Debatte fast durchweg im Sinne der betreffenden Kommis- sionsünträge ihre Erledigung fanden. Morgen 1 Uhr: Rechnungssachen und Petitionen.

Berlin, 7. Mai. DerR. u. St.-A." enthält nachfolgendes Bulletin:

Charlottenburg, 7. Mai, Morgens 9 Uhr. Da durch reich­lichere Absonderung der Schlaf gestört wurde, fühlen Se. Majestät der Kaiser und König Sich heute etwas matt. Mackenzie. Wegner. Leyden. Senator. Bardeleben. Krause. Hovell.

Berlin, 7. Mai. Ueber das Befinden Sr. Majestät des Kaisers spricht sich dieNordd. Allg. Ztg." folgendermaßen aus: Se. Majestät der Kaiser fühlt sich seit Samstag Abend etwas matt und angegriffen, ohne daß für diese Erscheinung ein ausreichender Grund in den objektiven Krankheitssymptomen zu finden wäre. Nur die Absonderung ist erheblich reichlicher als zuvor. Im Uèbrigen ist die Athmung ruhig und frei. Das Fieber ist mäßig und schwankt zwischen normalen Temperaturen am Morgen 38,2 und bis 38,3 am Abend. Die Nahrungszufuhr erfolgt in gleichem Maße wie vorher, auch der Appetit hat nicht gelitten. Indessen hat die eingetretene Mattigkeit doch den hohen Patienten genöthigt, an- . dauernd im Bette zu bleiben, und die Aerzte halten weiter einzuhaltenve Bettruhe für nothwendig. Ein Grund zu augenblicklichen Besorgnissen liegt in dieser hoffentlich vorübergehenden Körperschwäche nicht, die sich schon wiederholt im Verlaufe der letzten Wochen gezeigt hat und bisher f immer wieder von Seiner Majestät überwunden ist.

Berlin, 7, Mai. Se. Majestät der Kaiser und Sonic nahmen heute Vormittag von 11 Uhr ab einen längeren Bortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski entgegen.

Berlin, 7. Mai. Kaiser Friedrich konferirte heute Nachmittag nach 5 Uhr kurze Zeit mit dem Fürsten Bismarck.

Berlin, 7. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte der heuti­gen Sitzung des Komitös zur Unterstützung der Ueberschwemmten im hiesigen Rathause bei.

: Dienstag den 8. Mai

1888.

Berlin, 7. Mai. DerReichsanzeiger" meldet: In den Grafen­stand wurden erhoben: Bodelschwingh-Plettenberg und, Steinberg, in den Freiherrnstand: Gersdorff (Bauchwitz), Minister Lucius und die vier Brüder Stumm. Geadelt wurden 33 Personen, darunter Achenbach, Gneist, Wardt, Heyer, Lucanus, Marcard, Franz Mendelssohn, Kammer- gerichtspräsident Oehlschläger, Werner, Siemens, Generalarzt Wegner (Berlin), Dietze (Barby), Heimanndahl (Crefeld), Jordan (Straßburg), Kurator Meier (Göttingen), Oberpräsident Steinmann (Schleswig), de Voß (Itzehoe), Websky (Schwangfeld), Weiß (Soldin). Alle Oberpräsidenten führen für die Dauer ihrer Amtsführung das Prädikat Excellenz. Zu wirklichen Geheimräthen (Excellenz) wurden ernannt: Der Gesandte Alvens- leben in Brüssel und der Gesandte le Maistre in Athen, der Unterstaats­sekretär von Putikamer in Straßburg, Ministerialdirektor Duddenhausen, Provinzialsteuerdirektor Hellwig in Berlin, Oberbaudirektor Schneider in Berlin. Das Prädikat Excellenz erhielt der Burggraf Marienburg, Graf Dohne-Finkenstein Den Rang von Räthen erster Klasse erhielten Ge­heimrath Rottenburg in Berlin und der Hauptbank-Vizepräsident Koch in Berlin. Zum Kronsyndikus wurde ernannt Oberlandesgerichtspräsident Holleben in Königsberg.

Berlin, 7. Mai. Capitän zur See Frhr. v. Seckendorff ist von der Stellung als militärischer Begleiter des Prinzen Heinrich entbunden und mit Wahrnehmung der Geschäfte des Hofmarschalls desselben betraut. Hauptmann im Generalstab der 9. Division v. Haugwitz wurde zum per­sönlichen Adjutanten des Prinzen Heinrich von Preußen ernannt.

Die Commission des Herrenhauses zur Vorberathung des Volksschullastengesetzes hat gestern §. 4 in einer gegenüber den bisherigen Beschlüssen des Abgeordnetenhauses veränderten Fassung angenommen. Darnach soll die Erhebung eines Schulgeldes fortan gestattet sein: 1) für solche Kinder, welche innerhalb des Schulbezirks nicht einheimisch sind, und 2) soweit das gegenwärtig bestehende Schulgeld durch die Staatsbei­träge nicht gedeckt wird und andernfalls eine erhebliche Vermehrung der Communal- oder Schulabgaben eintreten müßte. Diese Bestimmungen entsprechen im wesentlichen den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, da­gegen ist aus den letztern die Bestimmung von den Arwenschulen, die Erhebung von Schulgeld für den Fall, daß besondere schulgeltzsreie Schulen vorhanden sind, gestrichen. Die Regierung schien den Beschlüssen der Herrenhauskommission zustimmen zu wollen, und die Lösung auf dieser Grundlage, vielleicht schon in der endgültigen Abstimmung im Abgeord­netenhause, wird vielfach für wahrscheinlich gehalten.

DasDeutsche Wochenblatt" beschäftigt sich mit dem Kartell und widerlegt Befürchtungen, welche hinsichtlich des Bestandes desselben gehegt würden, in folgender Betrachtung: Es besteht aber trotzdem eine einheitliche Grundauffassung bei allen Gliedern der drei nationalen Par­teien, und diese ist es, die das Bündniß derselben um so fester gestaltet, als alle Parteien außerhalb des Kartells in mehr oder minder schroffem Gegensatz zu dieser Grundauffassung sich befinden. Das Ueberwiegen des nationalen Bewußtseins über alle Interessen des politischen und wirlhschaitlichen Lebens muß das einigende Band und zugleich die trennende Grenze für unsere politischen Parteibestrebungen sein. Das unbedingte Eintreten für die starke Monarchie im Gegensatz zu einem parlamentarischen Schatten-Königthum, die entschiedenste Bekämpfung sowohl der sozialistischen Umsturzpartei, als des manchesterlichen Aus- beuterthums und die Förderung des großen Werks der sozialen Reform das sind, wie sehr auch die Ansichten im Einzelnen auseinandergehen, doch die großen gemeinsamen Ausgangspunkte für alle Bestrebungen der drei nationalen Parteien. Bei einer solchen gemeinsamen Grundlage ist ein Zusammengehen in allen Fragen von ausschlaggebender Bedeutung nahezu selbstverständlich, eine volle Verschmelzung der drei Parteien aber wird Niemand fordern, und eben deshalb wird ein gelegentliches Aus­einandergehen in Nebenfragen die Festigkeit des Kartells wenig berühren. Nur, aus taktischen Gründen muß ein solches Auseinandergehen auf möglichst seltene Fälle beschränkt bleiben und überall da vermieden werden, wo eine Einigung der nationalen Parteien herbeigeführt werden kann. Aus diesem Grunde haben wir das Vorgehen der konservativen Partei bei der dritten Lesung des Volksschullastengesetzes bedauert, der Schaden indessen der hierdurch thatsächlich angerichtet wurde, ist weniger erheblich als die