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gäbriitb 9 Mark Halbj.E.SVPsg.

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Für au/wârüge Ebonnenteu mit dem betreffen­den P-stausschlag. Lie einzelne Kum­mer 10 Pfg.

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ZugtercH Amittches Gvgan für SkcröL- und LanöK^eis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 107.

Montag den 7. Mai

1888.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV zu den Schuldverschrei­bungen der Preußischen konsslidirten 4%igfn Staatsanleihe von 1876 bis 1879.

Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschrei­bungen der Preußischen konsolidirten 4prozenligen Staatsanleihe von 1876 bis 1879 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Juli 1888 bis 30. Juni 1898 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Juni d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat. derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Zins scheinanwei- sungen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kaffen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkaffen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kaffen unent zeitlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro­vinzialkaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 19. April 1888.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 785. gez. Sydow.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Zinsschein Anweisungen bei. der hiesigen Regierungs-Hauptkaffe und den Steuerkaffen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 26. Aprrl 1888.

Königliche Regierung.

K. 861. I. V.: Opitz.__________________________

Zum Ankäufe von Remonten im Alter von drei und ausnahms­weise vier Jahren ist im Bereiche der Königlichen Regierung zu Caffel für dieses Jahr nachstehender, Morgens 8 Uhr beginnender Markt anbe­raumt worden und zwar

am 9. Juli Wabern.

Die von der Remonte-Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer, welche sich in den ersten acht und zwanzig Tagen nach Einlieferung in den Depots als solche

erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Kommission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschlossen.

Die Ve.räufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue, starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden; auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen.

Ferner ist es dringend wünschenswerth, daß der immer mehr über­hand nehmende zu massige oder weiche Futterzustand bei den zum Ver­kauf zu stellenden Remonten aushört, weil dadurch die in den Remonte- Depots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Remonten der Fall ist.

In Zukunft wird beim Ankauf zum Messen der Remonten das Stockmaß in Anwendung kommen.

Berlin am 1. März 1888.

Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.

____________________Freiherr von Troschke.____________________

BekarmtÄmchrmgen Königs Landrathsamts.

Die unter dem Rindvieh des Ackermanns Georg Adam Wilz in Großkrotzenburg bestandene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben.

Hanau am 5. Mai 1888.

Der Königliche Landrath.

V. 2817 I. V.: Ba abe.

Vienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Etui mit 2 Schlüsseln. Ein Tisch (am 28. v. Mts. auf dem hiesigen Wochenmarkt stehen geblieben).

Gefunden: Ein getragener Kindersonnenschirm. Eine Briefmappe (auf der Post liegen geblieben). Ein Hundemaulkorb.

Hanau am 7. Mai 1888.________

Änsfdireiößn Königs. KiaaisnnMnlMnfi zn ânnkfnri a. Ä.

B. 8224. J. 2122/87. Der am 2. August 1887 gegen den Buchdrucker Adam Sutor von Bürgel erlassene Steckbrief wird erneuert.

J. 1590/88. Ueber den Aufenthalt des Ausläufers Maximilian Sartorius, geb. 27./9. 1862 zu Germersheim, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 3. Mai 1888.

4992 D. J. 796/88. Ueber den Aufenthalt der geschäftslosen Marie Böckler von Eichstädt wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 4. Mai 1888.______

t Me-eutschei^ Post-ampferlinien 1887.

Der Plan, mit Reichsunterstützung direkte Dampferlinien nach Ost­asien, Australien und Afrika einzurichten, wurde im Sommer 1884 von der freisinnigen Partei als ein politisch und wirthschaftlich gleich ver werf- liches Unternehmen und als einehimmelschreiende Verschwendung von Staatsmitteln" aufs leidenschaftlichste bekämpft. Die im Herbst folgenden Wahlen und der immer stärkere Druck der öffentlichen Meinung gegen die freisinnige Furcht vorNasenstübern" und dergleichen brachten jedoch einen auffälligen Wandel der Gesinnung in der Partei Richters und Bam­bergers hervor. Sie hörte bei Wiederaufnahme des Planes zu Anfang 1885 auf, das nationale Prinzip der Dampferunterstützung anzufeinden und ein Theil der Partei trat sogar für die Verwirklichung der Ost­asiatischen Linie ein, stimmte schließlich auch die Linie nach Afrika war während der Berathung fallen gelassen worden dem ganzen Gesetze zu.

Aus der Bewerbung um die Reichsunterstützung ging der Nord­deutsche Lloyd in Bremen als Sieger hervor. Ihm wurde in Gemäß­heit des Gesetzes auf 15 Jahre für die neuen Linien nach Ostasien, nach