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Donnerstag den 26. April
Nr. 98.
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes vom Listen Oktober 1878 reiner die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 40 vom 1. Apnl 1888 des 2. Jahrgangs der periodischen Druckschrift: „Der neue Bauhandwerker", Redaktion und Verlag von A. Bitter, Druck von J. H. W. Dietz in Hamburg, nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seb tens der unterzeichneten Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 4. April 1888.
Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Sozialdemokratische Bibliothek. XXL Eines Arbeiters Widerlegung der national ökonomischen Lehren John Stuart Mill's." Von I. George Eccarius. Hottingen-Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung. 1888. — nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 10. April 1888.
Der Königliche Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das, eine Angabe des Druckers und Verlegers nicht enthaltende, in Elberfeld zur Verbreitung gelangte Flugblatt: „An das Volk!", beginnend mit den Worten: „Die jüngsten Maßregeln gegen bekannte Sozialisten veranlaffen uns rc.", und endigend: „Es lebe die unbezwingliche unbesiegbare Sozialdemokratie", hierdurch verboten.
Düsseldorf den 11. April 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Roon.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 5. Verloosung von 3^/zprocentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine und der nach dem 1. Juli d. Js. fällig werdenden Zinsscheine Reihe XX Nr. 4 bis 8 nebst Zinsschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kaffen schon vom 1. Juni d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1888 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Juli 1888 hört die Verzinsung der ver- loosten Staatsschuldscheine auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgerusen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlassen. v
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 2. März 1888.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
1888.
Die oben genannte Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen auf.
Hanau am 16. April 1888,
Der Königliche Landrath
V. 2053________________Gf. Bismarck. _______________
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4prozentigen Staatsanleihen von 1850, 1852, 1853 und 1862 sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Oktober 1888 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Oktober 1888 fällig werdenden Zinsscheine nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungèkasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiekasse.
Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kaffen schon vom 1. September d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Oktober 1888 ab bewirkt.
Mit den verloosten Schuldverschreibungen sind unentgeltlich abzuliefern und zwar: von der Anleihe von 1850 der Zins sch ein Reihe X Nr. 5, von der Anleihe von 1852 die Zinsscheine Reihe X Nr. 5 bis 7, von der Anleihe von 1853 der Zinsschein Reihe IX Nr. 8 und die Anweisung zur Abhebung der Reihe X; endlich von der Anleihe von 1862 die Zinsscheine Reihe VII Nr. 6 bis 8 und die Anweisung zur Abhebung der Reihe VIII.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1, Oktober 1 888 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen der zuerst genannten drei Anlehen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einem Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlasien.
Formulare zu den Quittungen werden von den sämmtlichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 3. März 1888.
Hauptverwaltung d er Staatsschulden.
Die oben erwähnte Nummernliste liegt in dem Geschäftslokale des Landrathsamts und der Steuerkassen auf.
Die Schuldverschreibungen Der Staatsanleihe vom Jahre 1862 sind zum ersten Male verloost worden.
Hanau am 16. April 1888.
Der Königliche Landrath
V. 2054________________Gf. Bismarck.__
NeEMtWachMgerr Röntgt LüNörathsamts.
Der Metzger Seligmann Gernsheimer in Rückingen beabsichtigt auf seinem zu Rückingen, Ecke der Feld- und Ortsstraße belegenen Grundstücke Karte B. 353/68 eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben.
Gemäß der Gewerbeordnung wird dieses Vorhaben mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einsprüche gegen die Anlage innerhalb 14 Tagen beim Kreisausschusse in Hanau, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Schlächterei eingesehen werden können, anzubnngen sind.
Hanau am 23. April 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
1. 654 Gf. Bismarck, Königlicher Landrath.