Einzelbild herunterladen
 

HioMft ent tute« Preis:

Jährlich 8 Mark. Halbj.4M.S0Pfg.

Lierteljâhrlich

2 Mar! 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem beliessen- ben Postaufschlag. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Hanauer Anzeiger.

Augteich Amtliches K^gcrn für Stcröt- unö Lcrnökveis Kanarr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

5«f«tien$- $rd»:

Die Ispaltige Barmendzeile ob. deren Raum

10 Psg.

Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.

DieSspaltig-Zeile

30 Pfg^

Nr. 96.

Dienstag den 24. April

1888.

BekanNtMachurrgen Körzigl. Landrathsawts.

Bewerber um die erledigte zweite Schulstelle in Mittelbuchen werden aufgefordert, ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen alsbald einzureichen. Mit der Stelle ist ein Einkommen von 840 M. nebst freier Wohnung und eine Feuerungsentschädigung von 90 M. verbunden.

Hanau am 21. April 1888.

Der Schulvorstand:

V. 2290________________Gf. Bismarck._______________________

Menft-Uachrichten aus dem Kreise-

Peter Huhn II. in Hochstadt ist zum Todtenbeschauer dieser Ge­meinde bestellt und in Pflichten genommen worden. V. 2297

Gefunden: Ein Reisepaß auf den Namen des Töpfergesellen Josef Rychly aus Myrlowitz, Kreis Kattowitz. Eine Brille. Ein far­biges Halsbindchen. Ein Sack mit Kartoffeln (auf dem Wochenmarkt am 21. d. stehen geblieben). Ein franz. Schulbuch (Plötz).

Hanau am 24. April 1888.

HusfiftreiGßn Königt. KiaaisMumlWafi zu Frankfurt a. M.

B. 7410. — N. 263/88. Ueber den Aufenthalt des Bäckerge­sellen Gustav Kaspar Ruf, geboren am 8. Mai 1868 zu Grafenrhein­feld in Bayern, wird Auskunft begehrt.

A. 6181. — L. 336/87. Der am 31. Januar 1888 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmacher und Taglöhner August Sauerteig, geboren am 4. Mai 1864 zu Weißkirchen, Kreis Offenbach, wird er» neuert.

Frankfurt a/M. den 21. April 1888.____________________________

t Zweite Lesung des Volksschnllastengesetzes.

Die Frucht der im Reiche im vergangenen Sommer eingeleiteten Steuerreform zu pflücken, scheint nicht so leicht zu sei«, als, man wohl erwarten durfte. Freilich hat der Vorschlag der Regierung, in Folge der Verbesserung der Finanzlage mit einer Erleichterung der Volksschullasten zu beginnen, anderweiten Gegenvorschlägen gegenüber, die bei der ersten Lesung des Budgets laut wurden, einen so großen Sieg davongetragen, daß der das Princip der betreffenden Vorlage enthaltende Paragraph am Mittwoch fast einstimmig angenommen wurde. Trotzdem hat auch die am Donnerstag abgeschlossene zweite Berathung die Verwirklichung jenes Princips dem Ziele noch nicht näher geführt.

Es sind namentlich zwei, in gewissem Sinne drei Punkte, wo die Ansichten noch auseinandergehen und über welche eine Verständigung her­beizuführen noch nicht gelungen ist, wenn auch die vorläufig von der Commission gefundene, indeß nicht einwandsfreie Lösung in allen Punkten bie, Stimmenmehrheit erhalten hat. Wie Herr Windthorst selbst erklärte, waren die Abstimmungen seiner Partei bisher auch nur vorläufige.

Die Regierungsvorlage will den Schulunterhaltungspflichtigen 20 Mill. Mark an jährlichen Beiträgen für die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen zuweisen und kommt zu dem Resultat, saß diese Summe gerade aufgebraucht wird, wenn für einen alleinstehenden sowie für einen ersten Lehrer 400 M-, für einen anderen ordentlichen Lehrer 200 M., für eine Lehrerin sowie für einen Hülfslehrer 100 M. aufgewendet werden. Die Commission sowohl wie nunmehr auch das Abgeordnetenhaus (in zweiter Lesung) haben die Staatsbeiträge zum Theil erhöht, indem fie als Beitrag zu dem Diensteinkommen eines anderen ordentlichen Lehrers statt 200 M. 300 M., und einer ordentlichen Lehrerin statt 100 M. 200 M. bewilligen wollen. Aber diese erheblich höheren Ansprüche, die hiermit an die Staatskasse gemacht werden, sind bisher in keiner Weise befriedigt, für ihre Befriedigung keinerlei genügende Mittel und Wege beschafft worden. Denn der Wechsel, der der Regierung hierauf mit der weiteren Bestimmung ausgestellt ist, daß Staatsbeiträge für Lehrer­stellen an solchen Schulen nicht gezahlt werden, welche Schulgeld forter­heben, bietet keine sichere Grundlage dafür, daß der Staat nunmehr ohne Weiteres die an ihn gestellten Verpflichtungen übernehmen könnte, ohne wieder in ein Deficit zu gerathen. Der Flnanzminister hat diese Anwei­sung seinerseits nicht acceptiren können, vielmehr erklärt, daß — so wünschenswerth eine Erhöhung der Staatsbeiträge wäre — entweder hier­für auch bestimmte Mittel verfügbar gemacht werden oder die von der Regierung vorgeschlagenen Sätze wiederhergestellt werden müßten. Das eine ist bisher so wenig wie das andere geschehen, der von freifinniger

Seite gemachte Vorschlag, von dem sog. Gesetz Huene (betreffs der Ueber» Weisung der über 15 Millionen Mark hinausgehenden Erträge aus den landwirthschaftlichen Zöllen an die Kreise) zwei Millionen Mark zur Deckung des durch die Erhöhung der Staatsbeiträge entstehenden Ausfalls für die Staatskasse zu verwenden — ein Vorschlag, der eine Zeit lang auch von anderen Seiten befürwortet wurde —, hat die Majorität nicht gefunden.

Neben der Höhe der Staatsbeiträge hat die Frage wegen Aufhebung des Schulgeldes zu umfangreichen Erörterungen geführt. Im Prinzip scheint nur das Centrum gegen Erfüllung dieser von der Verfassung im Artikel 25 gemachten Zusicherung zu sein, alle anderen Parteien sind im Prinzip damit einverstanden, sehen aber zum Theil die sofortige Durch­führung desselben als bedenklich an, weil, wenn das Schulgeld aufgehoben würde, ein Theil der Gemeinden, die bisher mehr Schulgeld erheben als sie durch den Staatsbeitrag ersetzt erhalten würden, benachtheiligt werden würden, und weil die Verpflichtung, das Schulgeld aufzuheben, die Ent­wicklung der Volksschule namentlich in denjenigen Gemeinden, wo viel für die Hebung der Volksschule gethan worden, herabdrücken würde. Aus diesen Gründen soll das Prinzip der Aushebung des Schulgeldes in der Weise durchbrochen werden, daß Ausnahmen bestehen bleiben, welche jenen Rücksichten Rechnung tragen. Ein nationalliberalfreiconservativer, zwischen den Gegnern und Freunden der Beseitigung des Schulgeldes vermittelnder Antrag, diesen Ausnahmezustand höchstens für zehn Jahre fortbestehen zu lassen, ist leider nicht acceptirt worden, demgemäß ist der von der Com­mission beschlossene Ausnahmezustand angenommen worden.

Was den dritten Punkt anbetrifft, so hat sich die Mehrheit für die von der Commission vertretene Auffassung erklärt, daß das Prinzip der etaaisucuiugc. ...-.<. <..- ^»-« S^H s»s w-tuMa 25 der Kerfafiuna (die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der offeniuchen Volksschule werden von den Gemeinden und, im Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergänzungsweise vom Staat aufgebracht) im Widerspruch stehe und demgemäß in der Vorlage selbst ausgesprochen werden müsse, daß die Verfassung in diesem Punkte abgeändert werden, mit anderen Worten, daß über das Gesetz zweimal mit einem Zwischenraum von 21 Tagen abgestimmt werden müsse. Der Finanzminister vertrat mit Recht den Standpunkt, daß wenn ein Zuschuß zu den Besoldungen der Lehrer nicht verfassungsgemäß sei, auch das Pensionirungsgesetz der Lehrer nicht ohne ausdrückliche Verfassungsänderung hätte vorgenommen werden können, eine Ansicht, die schwer sein wird, zu widerlegen.

Es ist nicht zu verkennen, daß durch diese Beschlüsse, namentlich auch den letzteren, durch welchen eine unnöthige Erschwerung der parlamenta­rischen Behandlung geschaffen worden ist, die Aussichten für das Zustande- kommen des Gesetzes erheblich schlechter geworden sind.____________________

Tagesschau.

P. Aus dem Abgeordnetenhause. Berlin, 23. April. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses knüpfte sich zunächst an die von der Kommission zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Er­leichterung der Volksschullasten, beantragten Resolution eine längere Debatte. Es wurde schießlich die Resolution in folgender von den Abg. Lubrecht (nat.-lib ) und Dr. Brüel (Hospitant des Zentrums) bean­tragten modifizirten Fassung angenommen: „Die Regierung aufzufordern, auf eine angemessene gesetzliche Ordnung des Lehrerbesoldungswesens und namentlich der Alterszulagen mit der Maßgabe Bedacht zu nehmen, daß die den Volksschullehrern zu bewilligende Alterszulage vom Etatsjahr 1889/90 ab in drei Stufen und zwar nach 10- bezw. 20- und 30jähriger Dienstzeit in Beträgen von 100 bezw. 200 und 300 M. gewährt werde". Dagegen wurde ein Antrag des Abg. Frhr. von Zedlitz-Neukirch, in die Resolution zugleich einzufügen: „baldihunlichst auf die Regelung der Schulunterhaltungspflicht nach dem Kommunalprinzip gemäß Art. 25 Absatz 1 der Verfassung Bedacht zu nehmen", mit schwacher Majorität abgelehnt, da die Ansicht durchdrang, daß diese Frage nicht so nebenher erledigt werden könne. — In dritter Berathung wurden darauf mehrere kleinere Gesetzentwürfe ohne Debatte definitiv angenommen und ebenso in zweiter Lesung der Antrag des Abg. Krah (freikons.) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betr. die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen in der Provinz Schleswig Holstein, nachdem sich die Regierung mit dem Gesetz­entwurf einverstanden erklärt hatte. Der Gesetzentwurf, betr. das Ver-