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Nr. 93.

Freitag den 20. April

1888.

Amtliches.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen Prioritäts Obligationen der Taunus-Eisenbahn von 1862 werden den Besitzern zur baarem Rückzahlung zum 1. Oktober dieses Jahres gekündigt.

Der Kapitalbetrag ist von diesem Tage ab bei der Staatsschulden- Tilgungskasse hierselbst W. Taubenstraße 29 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe II Nr. 13 bis 20 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe III zu erheben, wogegen nebst dem Kapitalbetrage der Obligationen noch Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 30. Sep­tember d. Js. werden ausgezahlt werden.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach­mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge­schäftslage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei der Hauptkaffe der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Kreiskasie daselbst und bei den Königlichen Regierungs-Hauptkaffm. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. September d. Js. ab eingereicht werven, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskaffe zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung vom 1. Oktober 1888 ab die Auszahlung bewirkt.

Vom 1. Oktober 1888 ab hört die Verzinsung dieser Obligationen auf.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapital zurückbehalten.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlaffen.

Formulare zu den Quittungen werden von den sämmtlichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 27. März 1888.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 166,900 Thaler oder 500,700 Mark auf das vormals kurhefsische Eisenbahn-Anlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehens:

Lit. A. p 1000 Thaler.

Nr. 366 bis einschließlich 370. Nr. 441, 442, 445, 446, 447.

Nr. 748 bis einschl. 752. Nr. 1058 bis einschl. 1061. Nr. 1600 bis einschl. 1604. Nr. 1785 bis einschl. 1789. Nr. 1984 bis einschl. 1988.

Lit. B. p 500 Thaler.

Nr. 213 bis einschl. 215. Nr. 217 bis einschl. 223. Nr. 979 bis einschl. 988. Nr. 1249 bis einschl. 1258. Nr. 1543 bis einschl. 1552. Nr. 2886 bis einschl. 2895. Nr. 3968 bis einschl. 3977. Nr. 4539 bis einschl. 4544. Nr. 4897 bis einschl. 4906. Nr. 6061 bis einschl. 6070. Nr. 6281 bis einschl. 6290. Nr. 6531 bis einschl. 6540. Nr. 6561 bis einschl. 6570. Nr. 6611 bis einschl. 6620. Nr. 7251 bis einschl. 7260. Nr. 7571 bis einschl. 7580. Nr. 7851 bis einschl. 7860. Nr. 8901 bis einschl. 8910.

Lit. C. p 200 Thaler.

Nr. 301 bis einschl. 308. Nr. 926 bis einschl. 950. Nr. 3929 bis einschl. 3953. Nr. 4429 bis einschl. 4453.

Lit. D. p 100 Thaler.

Nr. 2301 bis einschl. 2350. Nr. 5054 bis einschl. 5103. Nr.

5254 bis einschl. 5303. Nr. 11307 bis einschl. 11339. Nr.

13309 bis einschl. 13358. Nr. 17559 bis einschl. 17608. Nr.

19409 bis einschl. 19458 ausgeloost worden.

Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. November dieses Jahres hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß mit diesem Tage deren Verzinsung aufhört.

Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, bei der hiesigen Regierungs- Hauptkafle und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne |

zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Coupons Serie IV. Nr. 6 bis 8 und den Talons.

Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs-Hauptkaffen, der Königlichen Staatsschulden- Tilgungskaffè zu Berlin und der Königlichen Kreiskasie zu Frankfurt a/M. geschehen, in welchem Falle die Schuldverschreibungen bereits vom 15. Oktober d. J. ab bei der betreffenden Kaffe eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an die hiesige Regierungs-Hauptkasie zur Festsetzung eingesandt werden müssen.

Zugleich bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1887 und früher gekündigten Obligationen des obigen Anlehns, sowie des kurhessischen Staats-Anlehns vom Jahre 1834 die nachverzeich­neten noch nicht zur Einlösung gebracht sind.

I Von dem Anlehn vom Jahre 1863.

Lit. B. über 500 Thaler: Nr. 3060 3064 3065 5161 5645 5649 7268 7269 7270.

Lit. C. über 200 Thaler: Nr. 337 341 343 348 349 561 562 563 574 1714 1715 1720.

Lit. D. über 100 Thaler: Nr. 1851 2102 2121 2127 2134 2141 2142 2145 2147 2552 2560 2592 2596 5456 5497 5499 5503 5601 8255 8264 8287 8288 8290 8292 8303 13360 13373 13384 13387 13408 15296 15297 15298 15303 19115 19116 19117 19118 19119 19131 19136 19156.

II Von dem Anlehn vom Jahre 1834.

Lit. D. über 100 Thaler: Nr. 413.

Cassel am 9. April 1888.

____________ Der Regierungs-Präsident. Rothe.________________

BekarmtWüchrmgen KöNigl. Lanrrathsamts.

Das nachstehende Ausschreiben der Polizei Verwaltung zu Worms wird veröffentlicht.

Hanau am 16. April 1888.

Der Königliche Landrath

P. 2525 Gf. Bismarck.

Leichenfund.

Am 4. dss. wurde in der Nähe hiesiger Stadt an der Frankenthaler Chaussee die Leiche eines Mannes gefunden, welcher sich kurz vorher an einem Baume dortselbst erhängt hat. Ueber die Persönlichkeit ist bis jetzt nichts bekannt geworden. Der Verlebte war ein Mann in den 40r Jahren, 1,85 m groß, mit dunklem röthlichen Kopfhaar, vorn Glatze, röthlichem Vollbart, braunen Augen und vollständigen Zähnen. Bekleidet war derselbe mit Zugstiefeln, grauen wollenen Strümpfen, dunkelblauem Tuchsack, blau, grau und schwarz melirter Hose und Weste, braunwoll. Unterhose, rothen Hosenträgern, blau, roth und weiß gestreiftem Oxford­hemd, hellbrauner Unterjacke, weißem Umlegkragen und schwarzem Atlas- shlips. Bei der Leiche lag ein baumwollener, grauschwarzer Regenschirm, eine schwarze Tuchmütze mit Firma Hilger-Mainz und ein roth und weiß gewürfeltes Taschentuch. In den Taschen befanden sich 29 Pf. und ein Restpäckchen TabakA. B. schwarzer Reiter".

Wir ersuchen ergebenst um gefällige Anstellung von Ermittelungen hinsichtlich der Person des Verlebten und Mittheilung des Ergebnisses.

Worms, 10. April 1888.

Die Polizei-Verwaltung. Kellermann.

Das Ausschreiben, betreffend die Ehefrau des Oberfeuerwerkers Raschke im Hanauer Anzeiger vom 28. Januar d. I., hat durch Auf­finden der Leiche der Raschke feine Erledigung gefunden.

Hanau am 16. April 1888.

Der Königliche Landrath

P. 2511 Gf. Bismarck.

MsfifiüeiGen Königs. Sfaafsanmattfrfiaff zn Frankfurt a. M.

5863 A. J. 1945/87. Das Ausschreiben vom 14. Nov. 1887 gegen die Tienstmagd Elisabeth Hashagen von Neuenheim wird er­neuert.