Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis:

Jährlich 9 Mart. Satti« 4M. 50Pfg. ÄièLM^ährliH

2 Mart 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten

inii dem betreffen­den Postausschlag. D èe einzelne Mm- mer 10 Psg.

haiiautr Meiger

Augkeich AmtLrches Hvgcrn für Skcröt- unö LcrnöKr:srs Karrcru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertion».

Preis:

Die tspaltige Varmondzeilè ob. deren Saum

10 Pfg.

Die Sspalt. geite 20 Pfg.

DieSspaltigrZcile 30 Pfg.

Nr. 92. ®H?««

Donnerstag den 19. April

1888.

Amtliches.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen

1) Prioritäts Aktien der Niederschlesisch Märkischen Eisenbahn Serie I und II von 1845 und

2) Prioritäts-Obligationen dieser Bahn Serie I und II von 1846 werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 2. Juli dieses Jahres ab bei der Staatsschulden Tilgungèkaffe hier- selbst W. Taubenstraße 29 gegen Quittung und Rückgabe der Aktien bezw. Obligationen und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine und zwar: der Reihe IX Nr. 4 bis 8 nebst An­weisungen bei den Prioritäts-Aktien, und der Reihe IX Nr. 6 bis 8 nebst Anweisungen bei den Prioritäts-Obligationen, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nach­mittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge­schäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Königlichen Regierungs-Haupt- kaffen und der Königlichen Kreièkaffe in Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien und Obligationen nebst den zugehörigen Zins­scheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni dieses Jahres ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staats- schulden-Tilgungskaffe zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Juli d. J. ab bewirkt.

Vom 1. Juli 1888 ab hört die Verzinsung dieser Prio- i ritäts-Aktien und Prioritäts-Obligationen auf.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapital I zurückbehalten.

Die Staatsschulden-Tilgungèkaffe kann sich in einen Schriftwechsel j mit den Inhabern der Aktien und Obligationen über die Zahlungs­leistung nicht einlaffen.

Formulare zu den Quittungen werden von den sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Der durch unsere Bekanntmachung vom 6. d. Mts. auf den 3. April d. Js. festgesetzte Verloosungstermin für die am 1. Juli d. Js. zu tilgenden Prioritäts-Aktien Serie I und II wird hierdurch auf­gehoben.

Berlin am 27. März 1888.

_____H auptverwaltung d er S tasa tsschulden.__

Mit dem 1. Mai d. I. gelangen in Hanau (Nord- und Ostbahn­hof) Rundreisekarten zu ermäßigten Preisen mit 14tägiger Gültigkeitsdauer «ach Gaffel über WindeckenFriedberg zurück über BebraFulda nach Hanau oder umgekehrt, zur Einführung.

Die in Hanau (Rordbahnhof) bisher verkäuflichen gleichen Fahr­karten über Frankfurt Gießen nach Cassel, zurück über Gunters hausen - Bebra nach Hanau werden dagegen am 20. Mai d. I. wieder aufge­hoben.

Das Nähere ist bei unserer Verkehrs - Controls I hierselbst zu er­fahren.

Hannover am 29. März 1888.

.___________Königliche Eisenbahn-Direktion._____________

BekanntMschungen KönigL. Landrathsamts.

UMlmrger in Stadt und Kand!

Durch He Ueberschwemmungen in den Stromgebieten der Elbe, w und Weichsel sind Tausende und aber Tausende unserer Brüder M ihren Angehörigen in die bitterste Noth versetzt worden. Viele Dörfer und Ansiedelungen sind ganz oder theilweise zerstört, fruchtbare Landstriche meilenweit voraussichtlich versandet; Hab und . Gut, das frgebniß langjähriger mühevoller Arbeit ging verloren und daneben ist Gesundheit aller Heimgesuchten arg bedroht.

Eine Schreckensnachricht drängt die andere.

Zusammengehörig in Freud wie in Leid, in guten wie in bösen Um tritt an jeden Deutschen die Verpflichtung heran, sein Theil zur Milderung des unverschuldeten Nothstandes beizutragen. So richten denn p die Unterzeichneten an die Bewohner Cassels und des Hessenlandes dringende Bitte, der Heimgesuchten zu gedenken und durch Spenden T Geld, Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken (auch für Kinder in jedem lbmsalter) ihre Theilnahme zu bekunden.

Ueber alle eingehenden Beträge wird in den öffentlichen Blättern quittirt werden.

Cassel den 2. April 1888.

Das Lomitë für StaM und Negierungs-Lesirk Lasset.

Hanau am 7. April 1888.

Vorstehenden Aufruf bringe ich hierdurch zur Veröffentlichung und ergeht die herzlichste Bitte an die Mitbürger, durch Spenden von Geld, Nahrungsmitteln und Kleidungsstücken den so schwer Heimgesuchten zu Hülfe zu komme«.

Da schnelle Hülfe Noth thut, ersuche ich die Herren Bürgermeister in ihren Gemeinden sofort Sammlungen zu veranstalten, zu diesem Behufe Lokal-Comite's zu bilden und die eingehenden Beträge alsbald abzuliefern.

Von dem Ergebniß wolle mir bald thunlichst Kenntniß gegeben werden.

Gaben nehmen an: Die Expeditionen desHanauer Anzeiger" und derHanauer Zeitung" sowie die Mitglieder des Lokal- Comitö's hier: Stadtrath C. Böhm, Franz Calaminus, L. von Deines, August Deines, Commerzienrath Döring, Pfarrer Dr. Heuser, Schuldirektor Junghenn, Stadtrath Friedrich Jung, Alexander Jung, J. C. Koch, Stadtrath Küstner, Provinzial-Rabbine Dr. Koref, Stadtrath Koch, Ludwig Limbert, Reichs- tagsabgeordneter Nickel, Heinrich Ott, Wilhelm Una, Ausschußvorsteher H. Weishaupt, Anton Waltz, Pfarrer Wiegand, C. F. Weber, Kaufmann Georg Treusch.

Gaben nimmt auch der Kreièkassenkassirer Baum auf dem Büreau des Landrachsamts entgegen.

Der Königliche Landrath

V. 2105 Gf. Bismarck.

Die technischen Revisionen der Maaße und Gewichte für den Land­kreis Hanau finden in nachstehender Weise statt:

Großauheim: 23, 24. u. 25. Mai.

Großkrotzenburg u. Pulverfabrik: 26. u. 28. Mai,

Niederrodenbach und Oberrodenbach: 29. Mai.

Rückingen: 30. Mai.

Langenselbold: 31. Mai u. 1. Juni.

Hüttengesäß u. Neuwiedermuß: 2. Juni.

Ravolzhausen u. Langendiebach: 4. u. 5. Juni.

Bruchköbel u. Niederissigheim: 6. Juni.

Oberissigheim u. Rüdigheim: 7. Juni.

Marköbel u. Ostheim: 8. u. 9. Juni.

Eichen u. Erbstadt: 18. u. 19. Juni.

Windecken: 20. u. 21. Juni.

Roßdorf, Mittelbuchen u. Wachenbuchen: 22. u. 23. Juni.

Kilianstädten: 25. Juni.

Oberdorfelden, Niederdorfelden u. Gronau: 26, u. 27. Juni.

Bergen-Enkheim: 28., 29., 30. Juni u. 2, Juli.

Fechenheim: 3., 4. u. 5. Juli.

Bischofsheim u Hochstadt: 6. u. 7. Juli.

Dörnigheim: 9. Juli.

Kesselstadt: 10. Juli.

Die Revisionen werden durch die Organe der Ortspolizeiverwaltungen und den Aichmeister Trost aus Hanau ausgeführt.

Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ihre Maaße rc., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aichamtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maaße rc. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung derselben bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maaßen rc. gelten diejenigen gleich, deren Aichstempel unkenntlich gewor­den sind.

Hanau am 4. April 1888.

Der Königliche Landrath

P. 2266_________________Gf. Bismarck.______________________

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine silberne Vorstecknadel mit Stein. Ein Packen Roßhaare. Eine gelbe unächte Uhrkette. Ein brauner Damenhandschuh (rechter). Ein Körbchen mit Strickzeug, darauf der Name Agnes Paul-