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Nr. 86.

Donnerstag den 12. April

Amtliches.

Zum Schutz der Reichs Telegraphenanlagen sind im Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom löten Mai 1871 nachstehende Bestimmungen erlassen:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele­graphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§. 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Tele- graphcnanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Neunhundert Mark bestraft.

Gleichwohl sind die Reichs-Telegraphenanlagen häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zertrümmerung der Isolatoren mittelst Steinwürfen rc., ausgesetzt.

TeWenige, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reichs Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen die Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, erhält in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mark. -

Cassel am 2. März 1888.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

In Vertr: v. Rumohr.

HâRUtmschuNgen SMigL LsNdra-HZüMts.

Mitbürger in Stadt and Land!

Durch die Ueberschwemmungen in den Stromgebieten der Elbe, ' Ober und Weichsel sind Tausende und aber Tausende unserer Brüder mit ihren Angehörigen in die bitterste Noth versetzt worden. Viele Dörfer und Ansièdelunzen sind ganz oder theilweise zerstört, fruchtbare Landstriche meilenweit voraussichtlich versandet; Hab und Gut, das Ergebniß langjähriger mühevoller Arbeit ging verloren und daneben ist die Gesundheit aller Heimgesuchten arg bedroht.

Eine Schreckensnachricht drängt die andere.

Zusammengehörig in Freud wie in Leid, in guten wie in bösen Tagen tritt an jeden Deutschen die Verpflichtung heran, sein Theil zur Milderung des unverschuldeten Nothstandes beizutragen. So richten denn auch die Unterzeichneten an die Bewohner Cassels und des Hessenlandes die dringende Bitte, der Heimgesuchten zu gedenken und durch Spenden an Geld, Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken (auch für Kinder in jedem Lebensalter) ihre Theilnahme zu bekunden.

Ueber alle eingehenden Beträge wiro in den öffentlichen Blättern quittirt werden.

Cassel den 2 April 1888.

Das Lomitè für Stabt und Regierungs-Sejirk Taflet.

Hanau am 7. April 1888.

Vorstehenden Aufruf bringe ich hierdurch zur Veröffentlichung und ergeht die herzlichste Bitte an die Mitbürger, durch Spenden von Geld, Nahrungsmitteln und Kleidungsstücken den so schwer Heimgesuchten zu Hülfe zu kommen.

Da schnelle Hülfe Noth thut, ersuche ich die Herren Bürgermeister in ihren Gemeinden sofort Sammlungen zu veranstalten, zu diesem Behufe Lokal-Comitâ's zu bilden und die eingehenden Beträge alsbald abzuliefern.

Bon dem Ergebniß wolle mir bald thunlichst Kenntniß gegeben werden.

Gaben nehmen an: Die Expeditionen desHanauer Anzeiger" und derHanauer Zeitung" sowie die Mitglieder des Lokal Comitä's hier: Stadtrath C. Böhm, Franz Calaminus, L. von Deines, August Deines, Gommerzienrath Döring, Pfarrer Dr. Heuser, Schuldirektor Junghenn, Stadtrath Friedrich Jung, Alexander Jung, I. C. Koch, Stadtrath Küstner, Pwvinzial-Rabbine Dr. Koref, Stadtrath Koch, Ludwig Limbert, Reichs- iagsabgeordneter Nickel, Heinrich Ott, Wilhelm Una, Ausschußvorsteher

Weishaupt, Anton Waltz, Pfarrer Wiegand, C. F. Weber, Kaufmann Georg Treusch.

Gaben nimmt auch der Kreiskassenkassirer Baum auf dem Büreau $'3 Landrathsamts entgegen.

Der Königliche Landrath

2105 Gf. Bismarck.

1888.

ÄleuMsÄrichterl aus dem toife.

Gefunden: Am 7. d. Mts. im Altstädt. Feld ein goldener Ring mit Stein. Ein Portemonnaie mit einigen Ps. Ein seidenes Knöpf­tüchelchen. Zwei Regenschirme (in einem Ksm.-Laden stehen geblieben). Ein weißes Taschentuch.

Zu geflogen: Ein Kanarienvogel.

Zugelaufen: Ein kleiner gelber langhaariger Hund.

Hanau am 12. April 1888.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Stadt Hanau und des Gutsbezirks Oberförsterei Hanau und in dem Anzeiger des Amts­blatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Gutsbezirk Oberförsterei Hanau ein Aufgebot von uns erlassen ist.

Hanau den 10. April 1888.

Königliches Amtsgericht III.

3857 Fuchs.Jordan. Aussâkeikm Kömgt. StaafsanwaKfiftaff zu, âaukfuri a. M.

M. 11/88. Das am 17./2. d. I. gegen Louise Blank von hier erlassene Ausschreiben ist erledigt.

L. 1/88. Ueber den Aufenthalt des Tünchers Franz Müller, geb. 28./10. 1863 zu Mainz, wird Auskunft begehrt.

3860 D. J. 628/88. Ueber den Aufenthalt des Monteurs Karl Krug von Mannheim wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 10, April 1888.

SssLSschs«.

P. Aus dem Abgeordnetenhaus?. Berlin, 11. April. Das Abgeordnetenhaus nahm heute seine Berathungen wieder auf. Zu­nächst wurde demselben Mittheilung gemacht, daß Se. Majestät der Kaiser und König mit Rücksicht auf Allerhöchstseinen Gesundheitszustand nicht in der Lage gewesen, das Präsidium zur Entgegennahme der vom Hause beschloss neu Adresse persönlich zu empfangen, von dem Inhalte derselben aber Kenntniß genommen und dem Hause für die darin ausgesprochenen Gesinnungen der Liebe und Treue Allerhöchstseinen Dank ausspreche. Der Gesetzentwurf, betr. die Regulirung der Stromverhältniffe in der Weichsel und Nogat, wurde, nachdem der Herr Finanzminister Dr. v. Scholz das Einverständniß der Regierung mit den Beschlüssen der Kommission aus­gesprochen, mit Rücksicht auf die inzwischen eing-tretenen Ereignisse, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt; doch soll schon nach einigen Tagen die Berathung desselben vorgenommen werden. Die Gesetzentwürfe, betr. die Erweiterung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Harburg, betr. die Verfassung der Realgemeinden in der Provinz Hannover und betr. die Vereinigung der Landgemeinden Geestemünde und Geestendorf, wurden der Gemeindekommission bezw. der verstärkten Agrarkommission und der Agrarkommission überwiesen. Morgen: Kleinere Vorlagen und Kreisordnung rc. für Schleswig-Holstein.

Berlin, 11. April. Se. Majestät der Kaiser und König mach­ten heute in der Mittagsstunde mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Kö­nigin eine Spazierfahrt nach dem Grunewald.

Berlin, 10. April. DieKöln. Z." schreibt: Wie sehr Kaiser Wilhelm von der politischen Bedenklichkeit der Verbindung des Prinzen Battenberg mit der Prinzessin Victoria durchdrungen war, mag auch aus der gut verbürgten Thatsache erkannt werden, daß Kaiser Wilhelm seiner Zeit den Prinzen ersucht hat, diesen Plan nicht weiter zu betreiben. Der Prinz hat dem Kaiser Wilhelm dieses Versprechen gegeben und gehalten.

Berlin, 11. April. DiePost" will wissen, daß die Absicht einer Verbindung des Prinzen Alexander von Battenberg mit der Prin­zessin Victoria jetzt als aufgegeben zu betrachten sei.

Berlin, 11. April. Kaiserin Victoria, welche von Posen zurück- gekehrt ist, verweilte gestern Abend im hiesigen Palais und hatte daselbst eine fast zweistündige Unterredung mit dem Reichskanzler. DerNatio­nalzeitung" zufolge hätte sich namentlich der Großherzog^von Baden um die definitive Erledigung der obwaltenden Schwierigkeiten bemüht.

Berlin, 11. April. Die Nordd. Allg. Ztz. schreibt: Ihre Durch-