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Nr. 79.
Mittwoch den 4. April
1888.
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als ' Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klaffen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, ost unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erböht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Gewinnzahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine vonden ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" ^ tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- ^.Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie- Direktion.
Dammas. Liliental.
Bekanntmachungen KömgU Lanörathsamts.
Oonlroi-Uersammkmgeru
Die diesjährigen Frühjahrs -Control-Vers immlungen im Bereiche der 6. Bezirks Compagnie Hanau finden an nachstehenden- Orten, Tagen und Stunden statt:
In Wind ecken auf dem Schloßberg am 5. April 1888, Vormittags 89z Uhr, für die Orte: Winvccken, Kilianstädten und Roßdorf.
In Wind ecken — wie vor — am 5. April 1888, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: E-chen, Erbstadt, Marköbel, Oftheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Gulsdezirk Baiersröderhof.
In Langenselbold auf dem Kirchplatz am 6. April 1888, Vormittags 9 Uhr, für die Orte: Langenselbold und Hüttengesäß.
In Langenselbold — wie vor — am 6. April 1888, Vormittags 10 Uhr, für die Orte: Langendiebach, Neuwievermus, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim und Gulsdezirk Rüdighei- merhof.
In Hanau — Paradeplatz, Zeughaus — am 7. April 1888, Vormiltags 8 Uhr, für die Orte: Groß Auheim, Keffelstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe, Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof und Kmzig- heimerhof.
/ In Hanau — wie vor — am 7. April 1888, Vormittags 91/» Uhr, für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neubof.
In Hanau — wie vor — am 7. April 1888, Vormittags 10V2 Uhr, für die Mannschaften der Landwehr I. Aufgebots der Jahrgänge: 1875, 1876, 1877, 1878
In Hanau — wie vor — am 9. Apr'l 1888, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften der Reserve uns Landwehr I. Aufgebots der Jahrgänge: 1879, 1880, 1881, 1882.
In Hanau — wie vor — am 9. April 1888, Vormittags 9^4 |
Uhr, für die Mannschaften der Reserve der Jahrgänge: 1883, 1884, 1885, 1886, 1887,
— In Hanau — wie vor — am 9. April 1888, Vormittags 109s Uhr, nur für die geübt und nicht geübt habenden Ersatz-Reservisten.
Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Frühjahrs-Control-Versammlungen zu erscheinen haben:
1) Sämmtliche Reservisten, Wehrleute und Dispositions-Urlauber, mit Ausnahme derjenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 eingestellt sind, sowie derjenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1876 bis 31. März 1877 eingetreten sind.
2) Die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen.
3) Sämmtliche Ersatz Reservisten.
Außerdem wird bemerkt:
1) Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahresklassen
2) Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Con- trolentzièhung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahresklassen.
3) Der Militär-Paß uns das Führungs-Attest sind mit zur Stelle zu bringen.
4) Die Ersatz-Reservisten, welche geübt und nicht geübt haben, gehören von jetzt ab zu den Mannschaften des Beurlaubte- standes und unterliegen daher auch den Strafbestimmungen wie die Mannschaften des Beurlaubtenstandes. — Die Ersatz-Reservisten haben von nun an an den Frühjahrs-Control-Versammlungen Theil zu nehmen.
5) Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control-Versammlunz an den Bezirks-Feldwebel in Hanau gerichtet werden.
Frankfurt a/M., im März 1888.
Königliches Bezirks-Commando.
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt die ihnen direkt zugehenden Plakate an zweckentsprechenden besonders in das Auge fallenden Stellen anbringen zu lassen.
Hanau am 23. März 1888.
Der Königliche Landrath
M. 1119 Gf. Bismarck.
Nach einer hierher gelangten Mittheilung soll am 31. v. M. Morgens 7 Uhr ein unbekannter Mann, welcher von einem Gendarmen verfolgt wurde, bei dem Orte Höchst, Kreis Gelnhausen, in die Kinzig gesprungen und ertrunken sein. Nach der von dem Gendarmen gemachten Beschreibung des Mannes ist es möglich, daß der Ertrunkene der in Frankfurt a/M. aus dem Gefängnisse entsprungene Silberdieb Karl Langner aus Exau ist.
Sollte die Leiche im diesseitigen Kreise gekündet werden und die Identität derselben nicht feststehen, ersuche ich, mir unverzüglich Nachricht zu geben.
Hanau am 3. April 1888.
Der Königliche Landrath.
P. 2214 I. V.: Baabe.
MsftüreiGen Kömgl. Staats anmattfdiaft zu âuukfuri a. W.
S. 152. Ueber den Aufenthalt des Schreinergesellen Friedrich Iulius Möbus, geboren 12. F-bruar 1868 in Gemünden, Regierungsbezirk Caffèl, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 31. März 1888.
t Die Einführung Der ländlichen Unfallverficherungs- gksetzgebnng in Preußen.
Durch Reichs gentz vom 5. Mai 1886 ist Die Unfall- und Krenken- versichkrung auch auf die in den landwüthschaftttchm und forstwirthschast- lichen Betrieben beschäftigten Personen ausgedehnt worden mit der Maß-