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Hanauer Ammer

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Nr. 78.

Dienstag den 3. April

1888.

Bekanntmachungen Künigl. Landrathsamts. Control-Versammlungen.

Die diesjährigkn Frühjahrs -Control-Versammlungen im Bereiche der 6. Bezirks Compagnie Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:

In Bischofsheim auf dem Kirch- und Schul-Platz in der Hintergafiè am 4. April 1888, Vormittags 8 Uhr, für Fechenheim.

In Bischofsheim wie vor am 4. April 1888, Vor­mittags 9^2 Uhr, für die Orte: Bergen, Enkheim und Bischofsheim.

In Bischofsheim wie vor am 4. April 1888, Vor­mittags 11 Uhr, für die Orte: Dörnigheim, Gronau, Hochstadt, Wachen­buchen, Niederdorfelden, Gronauerhof und Dottenfelderhof.

In Wind ecken auf dem Schloßberg am 5. April 1888, Vor­mittags 8'/- Uhr, für die Orte: Windecken, Kilianstädten und Roßdorf.

In Wind ecken wie vor am 5. April 1888, Vormittags 11 Uhr, für die Orte: Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Gutsbezirk Baiersröderhof.

In Langenselbold auf dem Kirchplatz am 6. April 1888, Vormittags 9 Uhr, für die Orte: Langenselbold und Hüttengesäß.

In Langenselbold wie vor am 6. April 1888, Vor­mittags 10 Uhr, für die Orte: Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolz­hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüvigheim und Gutsbezirk Rüdighei- merhof.

In Hanau Paradeplatz, Zeughaus am 7. April 1888, Vormittags 8 Uhr, für die Orte: Groß-Auheim, Kefielstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe, Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof und Kinzig- Heimerhof.

In Hanau wie vor am 7. April 1888, Vormittags 91 /< Uhr, für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.

In Hanau wie vor am 7. April 1888, Vormittags IOV2 Uhr, für die Mannschaften der Landwehr I. Aufgebots der Jahrgänge: 1875, 1876, 1877, 1878.

In Hanau wie vor am 9. April 1888, Vormittags 8 Uhr, für die Mannschaften der Reserve und Landwehr I. Aufgebots der Jahrgänge: 1879, 1880, 1881, 1882.

In Hanau wie vor am 9. April 1888, Vormittags 9V4 Uhr, für die Mannschaften der Reserve der Jahrgänge: 1883, 1884, 1885, 1886, 1887.

In Hanau wie vor am 9. April 1888, Vormittags IOV2 Uhr, nur für die geübt und nicht geübt habenden Ersatz-Reservisten.

Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Früh­jahrs-Control-Versammlungen zu erscheinen haben:

1) Sämmtliche Reservisten, Wehrleute und Dispositions-Urlauber, mit Ausnahme derjenigen Wehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 eingestellt sind, sowie derjenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. Oktober 1876 bis 31. März 1877 eingetreten sind.

2) Die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlaffenen.

3) Sämmtliche Ersatz-Reservisten.

Außerdem wird bemerkt:

1) Die Halbinoaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahresklassen

2) Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Con- trolentziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahres klaffen.

3) Der Militär-Paß und das Fuhrungs-Attest sind mit zur Stelle zu bringen.

4) Die Ersatz-Reservisten, welche geübt und nicht geübt haben, gehören von jetzt ab zu den Mannschaften des Beurlaubter standes und unterliegen daher auch den Strafbestimmungen wie die Mannschaften des Bèurlaubtenstandes Die Ersatz-Reservisten haben von nun an an den Frühjahrs-Control-Versammlungen Theil zu nehmen.

5) Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der Ortsbehörde

beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control Versammlung an den Bezirks-Feldwebel in Hanau gerichtet werden.

Frankfurt a/M., im März 1888.

Königliches Bezirks-Commando.

Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt die ihnen direkt zu­gehenden Plakate an zweckentsprechenden besonders in das Auge fallenden Stellen anbringen zu lassen.

Hanau am 23. März 1888.

Der Königliche Landrath

M. 1119 Gf. Bismarck.

Ausslüreiken Kömgl. Sfaafsanmatffdiaft zu Frankfurt a. Ä.

A. 4986. M. 129/88. Ueber den Aufenthalt des TaglöhnerS Kaspar Feulner, geboren am 15. Oktober 1869 zu Zellingen, wird Auskunft begehrt.

J. 1192/88. Ueber den Aufenthalt des Sattlers Karl, auch Simon Mensing er, geb. 27./8. 1863 hier, wird Auskunft begehrt.

4979 A. M. 103/88. Ueber den Aufenthalt der Schneiderin Marie Will von Willmars wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 29. März 1888.

N. 192/88. Das am 14./3 d. Mts. gegen den Küfer Friedrich Schneider von hier erlassene Ausschreiben ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 31. März 1888.

J. 1203/88. Der Kellner Karl Langner, geb. 3. September 1848 zu Exau, Kr. Wohlau, ist, nachdem er wegen Diebstahls festgenom­men war, entwichen.

Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Gefängniß dahier abzuliefern.

Frankfurt a/M. den 31. März 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Schleunige Hülfe thut Noth!

Furchtbare elementare Ereigniffe haben in einzelnen Landestheilen Vernichtung, Entsetzen und Elend verbreitet. Die ersten Zeitungsnach­richten über die Hochfluthen in den Elbe-, Weichsel-, Nogath-, Warthe- und Oderniederungen ließen kaum das Unglück ahnen, welches dort in den Landschaften der Mark, Hannovers, Mecklenburgs, in West- und Ost­preußen, in Posen über Tausende fleißiger Menschen hereingebrochen ist. Aber immer neue Hiobsposten trafen ein: fruchtbares Marschland ist zer­wühlt und versandet, Häuser sind eingestürzt, ganze Dörfer vernichtet, Vieh und fahrende Habe in den Fluthen versunken, Menschen noch weiß man nicht wie viel von dem plötzlichen Anprall der Wasser fortgerissen oder noch auf rettendem Nachen ein Opfer der erbarmungs­losen Wogen geworden. Und damit ist der Umfang des Jammers nicht zu Ende: für Tausende von Menschen, denen jcht nach ihrer Entblößung von Kleidern, Nahrung, Geld die erste Hülfe in den benachbarten Orten ihrer Rettung aus augenblicklichen Leibesgefahren wird, eröffnet sich ein schauriger Blick in die Zukunft: ihre Heimstätte haben die Wogen ver­nichtet, ihre Geräthè sind zerstreut, die nährende Scholle wird auf Jahre hinaus ertraglos fein! Ta genügt es nicht, die Hungernden zu speisen, die Nackten zu kleiden, die dem Tode Entronnenen zu betten; unseren deutschen Brüdern muß darüber hinaus Unierstützung werden, damit sie an den Bau ihrer Wohnungen, die Bearbeitung des Ackers gehen und, wenn auch nur in langen, harten Mühen, wieder gewinnen können, was ihnen die Naturgewalten raubten.

Die erste Pflicht, das Elend zu mildern, fällt den Kommunalver- bänden zu, die allerwärts in den heimgesuchten Gegenden schon in Thätig­keit getreten sind. Aber wenn auch der Staat später helfend eintreten wird, so fordert die Größe der Noth doch die werkthätige Menschenliebe aller Deutschen heraus.

Der Vaterländische Frauenverein in Berlin, der in der Lage ist, die Mittel schnell und an rechter Stelle zu verwenden, hat bereits die nöthigen Anweisungen an die Vorstände der Provinzialverbände ergehen lassen.In keiner edleren Weise", heißt es in seinem Aufruf,kann das