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Wir dem verreisen­der! Postaus schlag. Mi.« ein seine Num­mer io Pfg.

ljnmum Anzeiger.

JugLeich Amtliches ^>rgan für Stcröt- und LanöKvers Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Snfertiet* $rei»;

Die llpaMge ®armontjrile «1. deren Saum

10 Bfg.

Die SsPalt. geile 20 ¥tg.

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Nr. 77.

Samstag den 31. März

1888.

AhonNements-EUladung.

Mit dem 1. April 1888 beginnt ein neues Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger",

Mglèich amtliches Organ für Stabt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der Wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdenlifte, ferner Geschäfts- und Privat-An zeigen. Das ilttterhaltungsblatt enthält neben spannenden Er­zählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnemenlspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Wlv Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die von Dem Verlags-Magazin J. Schabelitz in Zürich herausgege bene nichtperiodische Druckschrift:

Sturm" hierdurch verboten.

Wiesbaden am 11. März 1888.

Der Königliche Regierungs-Präsident. J. V.: Mollier.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge­meingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nicht periodische Druckschrift:Gedenkblatt an d e n 2 1. Februar 1887. Arbeiter ! Handwerker ! Bürger!" be­ginnend :Als vor Jahresfrist in Deutschland der Wahlkampf rc." und schließend mit den Worten:Dann wird dos Banner der Freiheit wehen und die Sozialdemokratie wird triumphiren!" Genoffenschasts Buch­druckerei, Hottingen-Zürich. von der unterzeichneten Landes-Polizei­behörde unterm heutigen Tage verboten worden.

Düffeldorf am 12. März 1888

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Roon.

Auf Grund §.12 des Reichsgesetzes wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, d. d. 21. Oktober 1878, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt:

An das Volk" mit der Unterschrift:

Es lebe die Sozialdemokratie", ohne Angabe des Druckers und Verlegers, nach §. 11 des gedachten Ge­setzes durch die unterzeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.

Hamburg den 19. März 1888.

Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druck­schrift:Sturmvögel. Rev o lutionäre Lieder und G e- d i ch te". Gesammelt von Johann Most. Heft 2. N w-Aork, 1888

nach §.11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landes­polizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 23. März 1888.

Der Königliche Polizei-Präsident.

Freiherr von Nichthofen.

Auf Grund des §. 11 Absatz 1 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 sind die Nummern 68 und 69 vom Dienstag, den 20. und Mitt­woch, den 21. d. M. der im Druck und Verlag von Heinrich Müller dahier erscheinendenHessischen Bürger-Zeitung" verboten worden.

Zugleich wurde auf Grund des 2. Absatzes des §.11 des citirten Gesetzes das fernere Erscheinen derHessischen Bürgerzeitung" verboten.

Darmstadt den 21. März 1888.

Grobherzogliches Kreisamt Darmstadt.

J. V.: Dr. Zeller, Regierungs-Rath.

KekamstMachrmgen Kömgl. Lsnörathsamts.

Die über die Nidder führende Holzbrücke vor dem Gronauerhof ist durch den Bruch eines Balkens schadhaft geworden Es wird bis auf Weiteres beim Befahren dieser Brücke Vorsicht anzuwenden sein.

Hanau am 31. März 1888.

Der Königliche Landrach

V. 1919 Gf. Bismard.

Nerck-Uachnchten aus dem Kreise.

Gefunden: Sechs Hemdenkragen. Ein Coupon von Werthpa­pieren. Ein Regenschirm (auf der Post liegen geblieben). Ein silbernes Armband.

Zugelaufen: Ein kleiner röthlicher langhaariger Pinscher w. Geschl.; Empfangnahme bei Johann Heinrich zu Großauheim. Ein großer langhaariger schwarz und weißer Hund mit Maulkorb.

Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 7 Mark. Eine s. g. Bettelarmband.

__ Hanau am 31. März 1888.

âusfdicßißßn âömgl. Staafsanmatffdiaft zu Frankfurt a. M.

J. 2887/87. Das am 24 /11. 1887 gegen Christian Klein aus Bürstadt erlassene Ausschreiben ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 28. März 1888.

J. 1127/88. Gegen den Spezereihändler Karl Ignatz Göttsch alk aus Königstein, geb. 24./10. 1838, welcher flüchtig ist, ist die Unter­suchungshaft wegen Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 29. März 1888.

Königliche Staatsanwaltschaft.^

Zum Osterfeste 1888.

Ostern Frühling!

Mit solch' sehnsüchtiger Erwartung wie in diesem Jahre haben wir selten die frohe Botschaft von Lenzeshauch und Lenzessonne erhofft. Hatte doch mit seltener Hartnäckigkeit und Ausdauer der eisige Winter die Erde in Fesseln geschlagen und schien es doch fast, als hätte das alte Wort Und droht der Winter noch so sehr, es muß doch Frühling werden" seine Giltigkeit verloren. Und wenn auch die üblichen Redaktionsschmet­terlinge und fürwitzigen Maikäfer, die selbst aus dem Schnee hervorlugen­den Veilchen und Schneeglöckchen, die längeren Tage und die etwas freund­licher dreinschauende Sonne uns Botschaft kündeten von dem Nahen des siegenden Lenzes das Menschenherz in seiner zagen Ungeduld vermeinte die Zeit nicht erwarten zu können und war muthlos und gedrückt. Nun aber, da wieder das heilige Osterfest erscheint, das Fest der Verheißung und der nimmer ersterbenden göttlichen Liede, nun weiß auch der Mensch, daß die böseste Zeit hinter ihm liegt und daß nun auch wirklich der Frühling mit Macht ins Land schreitet. Zwar, noch ist es dem jungen, lockigen Frühlingsknaben nicht gelungen, völlig die Zeichen der Herrschaft seines Vorgängers zu tilgen und er muß sich diesmal mit gar zu wenigen Beweisen seines beginnenden Regimentes begnügen; mit dem Murmeln der