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jährlich 9 Mart. <15 MW. 5^1 fg.

Vierteljahr/:^) Mark 25 Pfg.

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mer 10 Pfg.

Hanauer liiiciyr.

Augteich Arnittches girgan für Staöt- und LcrnöK^eis Kcrncrir.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 73.

Montag den 26. März

1888.

Abonnements-Einladung.

Mit dem 1. April 1888 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigste» politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Attsschusses, Fremdeuliste, ferner Geschäfts- und Privat-An- zeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Er­zählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein­gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist die nicht periodische Druckschrift:Mitten ins Schwarze!

I. Den Volksschullehrern gewidmet zur Erinnerung an die Hundertjährige Jubelfeier der großen Revolution, von H. E. Wilmsen, Lehrer in Rung- holt". Druck und Verlag bei Hartebeest in Groningen unterm heu­tigen Tage von uns verboten worden.

Schleswig den 3. März 1888.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

____________ Hageman n.__

Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 22. v. Mts. dem Pferdemarkt-Verein zu Darmstadt die Er­laubniß zu ertheilen geruht, zu den mit Genehmigung der Großherzog- lichen Landesregierung im Frühjahr und Herbste dieses Jahres daselbst stattfindenden Pferdemarkt,Lotterien auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in den Kreisen Frankfurt a. M. und Hanau, Loose zu ver­treiben.

Caffel am 9. März 1888.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: Schwarzenberg.

Der Herr Minister des Innern hat der Direktion der Diakoniffen- Anstalt zu Kaiserswerth die Erlaubniß ertheilt, zum Besten der gedachten Anstalt im Laufe dieses Jahres eine Ausspielung beweglicher Gegenstände zu veranstalten und die zu derselben auszugebenden 14 000 Loose â 50 Pfennig im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Caffel am 10. März 1888.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: Schwarzenberg.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 1. d. Mts. dem landwirthschaftlichen Vereine zu Frankfurt a. W. die Genehmigung ertheilt, bei Gelegenheit der im April und Oktober d. Js. daselbst statt - findenden beiden Pferdemärkte je eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden, Pferdegeschirren 2C. zu welcher je 40 000 Loose â 3 Mark aus- zegeben werden bürst n, zu veranstalten und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.

Cassel am 9. März 1888.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: Schwarzenberg.

DienMachrichten aus dem Lreise.

Gefunden: Ein silberner Fingerhut. Zwei abgetragene Regen­schirme (auf dem Wochenmarkt am 24. d. stehen geblieben). Ein eng­lischer Schraubenschlüssel. Ein Spazierstock und ein Regenschirm; beide Gegenstände bei einem hiesigen Arzt stehen geblieben.

Vom Wasenmeister am 24. d. M. eingefangen: ein brauner Dvggenhund m. Geschl.

Zugelaufen: Ein schwarz-gefleckter Hund mit langen herabhän­genden Ohren, langer Ruthe, mitteler Größe, m. Geschl.; Empfangnahme bei Philipp Schales zu Mittelbuchen.

Verloren: Eine silberne Cylinder-Uhr.

Hanau am 26. März 1888. __

Bekanntmachung.

Die Staats-Klaffensteuerrolle hiesiger Stadt für das Steuerjahr 1888/89 wird vom 27. März bis einschließlich 4. April b. J. in dem Dienstlokale der Steuerkommisfion (Rathhaus 1 Treppe hoch rechts) während der üblichen Dienststunden zur Einsicht der Steuerpflich­tigen offen liegen.

Reklamationen gegen die Veranlagung sind innerhalb einer zwei­monatlichen Frist, beginnend mit dem 5. April d. Js., bei dem Unter­zeichneten schriftlich anzubringen. Die Reklamationsgesuche müssen außer genauer Angabe der Wohnung auch die betreffende Nummer der Steuer­rolle nachweisen.

Gleichzeitig theile ich zur Kenntnihnahme mit, daß die Jahres- Klaffensteuer beträgt von einem jährlichen muthmaßlichen Gesammt- Einkommen von:

420

M.

bis

einschl.

660

M.

in

Stufe

1

3

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2

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12

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72

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Die Steuer

der

Stufen 1 1

and

2

wird

als

Staatssteuer nicht

erhoben, wohl aber ist dieselbe für die Veranlagung der Communalsteuer (Gemeinde-Umlage) maßgebend.

Hanau am 21. März 1888.

Der Oberbürgermeister ____Westerburg._____________vdt. Bödicker Ättsfdireißen Kömgl. Sfanfsunmatffdiaft zu Frankfurt a. M.

J. 2136/87. Ueber den Aufenthalt des Tagelöhners Johann Karl Gottschalk von Altenhain wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 22. März 1888.

N. 1072/87. Das am 16./3. d. M. gegen den Schlaffer Max Linsenmeier aus Oettingen erlassene Ausschreiben ist erledigt.

M. 82/88. Ueber den Aufenthalt des Schneiders Ernst Eduard Brinkmann, geb. 14./1. 1865 zu Elberfeld, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 23. März 1888.

t Eintracht rnacht stark l

Der Reichstag ist am Dienttag geschloffen worden. Bevor er aus- einanderging, hat er noch einmal ein Bild erhebender Eintracht gewährt, wie an jenem Tage, wo er die große Rede des Fürsten Bismarck über die politische Lage mit der einmüthigen Genehmigung der Wehrvorlage und der damit in Verbindung stehenden Anleihe beantwortete. Seitdem die Schreckenskunde von dem Hinscheiden Kaiser Wilhelms in den Reichs­tag gelangte, haben dort die parlamentarischen Streitereien keine Stätte mehr gesunden. Ja die Parteien haben sich sogar zu mehreren einrnüthi. gen Kundgebungen, ohne daß es einer Auseinandersetzung bedurfte, erho­ben : zu der Adresse an Seine Majestät den Kaiser, zu dem Dankesvotum