WonnemeittS-
Pr-is:
Jährlich 9 Mark. tzLlbi.4M.S0Psg. Lierieliâhrlich
I War! LS Psg. gür auswärtige AdONuenten
Nir dem betreffen* len ^vstauf schlag. Li; einzelne bium*
Mev io ^sg.
Hanauer Anzeivr.
Iirgteich Amittches ^rgcxn für StaöL- unL LcrnöKrrers Kcrrrcru.
Anserti,«»-
PreiS:
Die Ifpetttge Barmindzeile «6. deren Raum 10 Pfg.
Die Lipali. Zeil- SV Pfg.
Die SfpaltigeZeil»
30 Pfg
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Nr. 55.
Montag den 5. März
1888.
LâmâachitAaen StMigL Hato athLamts.
Bekanntmachung.
Sämmtliche im Stadtkreise Hanau wohnenden Mannschaften der Reserve und Landwehr haben an den nachfolgenden Tagen und Stunden ihre Mrtüärpäsie zum Vorhuten der in Folge des Gesetzes vom 18. Februar 1888 betreffend Aenderung der Wehrpflicht gültigen Bestimmungen dem Bezirks-Feldwebel in Hanau, vor der Kinzigbrücke 2aa, abzugeben. Die des Landkreises Hanau haben ihre Pässe einzu'enden.
Am 5. u. 6. März 1888 von 12Vs bis 215 Uhr Jahresklasse 1876 aller Waffengattungen.
Am 7. u. 8. März 1888 von 12 Vs bis 2 Vs Uhr Jahreèklaffe 1877 aller Waffengattungen.
Am 9. u. 10. März 1888 von 12Vs bis 2 Vs Uhr Jahresklasse 1878 aller W ffengattungen.
Am 12. u. 13. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklasse 1879 aller Waffengattungen.
Am 14. u. 15. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklaffè 1880 aller Waffengattungen.
Am 16. u. 17. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahreèklaffe 1881 aller Waffengattungen.
Am 19. u. 20. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklasse 1882 aller Waffengattungen.
Am 21. u. 23. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklasse 1883 aller Waffengattungen.
Am 24. u. 26. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklasse 1884 aller Waffengattungen.
Am 27. u. 28. März 1888 von 12Vs bis 2Vs Uhr Jahresklasse 1885, 1886 u. 1887 aller Waffengattungen.
Diejenigen Mannschaften, welche ihre Pässe persönlich abgeben, erhalten dieselben nach Vervollständigung sofort und diejenigen, welche ihre Pässe einsenden, bei den Control-Versammlungen wieder zurück.
Frankfurt a. M. den 27. Februar 1888.
Königliches Bezirks-Commando
Goltz
Die Herren Bürgermeister haben die ihnen von dem Kgl. Bezirks- Commando direkt zugehenden Placate an zweckmäßigen, besonders in das Auge fallenden Stellen anbringen zu lassen.
Hanau am 29. Februar 1888.
Der Königliche Landrath
M. 837 Gf. Bismarck.
Menst-AachrWen KW dem Kreise-
Zugelaufen: Ein großer schwarz und weiß gefleckter Hund mit 4 weißen Beinen, m. Geschl; Empfangnahme bei dem Ruflensteinfabrik- arbeiter Konrad Geißler zu Wachenbuchen.
Hanau am 5. März 1888.
Äüssâreikm Königs. Kinaisluuvnlisiüafi zu FmnKfnri a. M.
J 1986/87. Das am 30. November 1887 gegen die Anna Geis aus Schweinfurt erlassene Ausschreiben wird erneuert.
4384 B. — N. 1222/87. Das am 1. Dez. v. I. gegen den Dachdeck-r Karl Meyer von hier erlassene Auèschreiben wird erneuert.
B. 4378. - N. 1334/87. Das unterm 1. Dezember 1887 erlassene Ausschreiben gegen den Backsteinarbeiler Johann Heinrich Rie- beling, geboren den 18. Juli 1846 zu Dittershausen, Kreis Ziegenhain, wird erneuert.
Frankfurt a/M. den 1. März 1888.
0. 62/88. Ueber den Aufenthalt des Brauergehülfen Hermann Zimmermann, geboren am 9. April 1843 in Graben i/Baden, wird Auskunft begehrt.
N. 1477/87. Das am 24. November 1887 gegen den Echloffer- geffllen Wilh. Fuhrmann von Langenschwalbach erlassene Ausschrerben ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 2. März 1888.
4418 B. — J. 776/88. Ueber den Aufenthalt der Köchin Johanna Hofmann von Wehrheim wird Auskunft begehrt.
M. 214/84. Der am 13. Februar d. I. gegen den Bildhauer Johann Jakob Kahles von hier erlassene Steckbrief ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 2. März 1888.
J. 3894/87. Der am 3./1, d. I. gegen Anna Margaretha Barth aus Dalherda erlassene Steckbrief ist erledigt.
3530 A. — M. 181/84. Das am 20. Februar 1888 gegen den Gymnastiker Friedrich Schlüter aus Walbeck erlassene Busfchreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M. den 3. März 1888.
Tagesschau
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 2. März. Die heutige Sitzung des Reichstages wurde vollständig von der zweiten Berathung des Gesetzcntwurfs, betreffend die unter Ausschluß der Oeffent- lichkeit statifindenden Gerichtsverhandlungen, ausgesüllt. Das Ergebniß der längeren Verhandlungen war die unveränderte Annahme der Kom- missionsveschlüsse, nachdem alle dazu eingebrachten Abänderungsanträge abgelehnt waren. Morgen: Rechtsverhältnisse der Schutzgebiete; Sonntagsarbeit ; Identitätsnachweis.
Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung des Etats des Kultusministeriums fort. Eine kurze Diskussion knüpfte sich dabei zunächst noch an den Tit. 1 (Ministergehalt), in welcher namentlich die Klagen über Verkümmerung der polnischen und dänischen Sprache wiederholt Ausdruck fanden. Der Herr Kultusminister beschränkte sich in dieser Beziehung darauf, auf seine früheren Auslassungen bei Gelegenheit der Interpellation bezüglich seines Erlasses hinzuweisen, daß die gegen diesen Erlaß ins Werk gesetzte Agitation j -der reellen Grundlage entbehre. Wenn im Uebrigen polnische Arbeitermassen deutsche Gegenden überschwemmten, so könne man daraus nicht die Verpflichtung für die Regierung Verleiten, nun auch den Charakier der Volksschule zu ändern. — Den Klaaen über Mangel an Geistlichen, speziell in dem hohenzollernschen Antheil der Diözese Freiburg gegenüber, wies der Herr Minister nach, daß während der letzten drei Jahre in dieser Beziehung eine erfreuliche Besserung ein- getreten sei und daß in Hohenzollern schon auf 768 Seelen ein Geistlicher komme, so daß von einem eigentlichen Nothstand gar nicht die Rede sein könne. Ein Antrag wegen Erhebung einer Enquete über die Einkommen- verhältnisse katholischer Seelsorgestellen wurde der Budgetkommission überwiesen. Von den zur Berathung gelangten Positionen wurde nur der in den Etat eingestellte Mehrbetrag zur Ausbildung altkatholischer geistlicher Eleven gestrichen, alle übrigen Positionen wurden unverändert genehmigt. Morgen: Fortsetzung der Berathung.
Berlin, 3. März. Der Reichstag erledigte zunächst in zweiter Berathung den Gesttzentwurf, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister, durch unveränderte Annahme. — Sodann wurde die zweite Berathung des Ges tze twurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, zu Ende geführt und beschlossen, daß das Gesetz mit dem Tage der Verkündigung in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Gewerbeordnung (Sonntagsfrage), von den Abgg. Dr. Lieber, Hitze eingebracht, hat einer Kommission Vorgelegen und diese hat ihre einstimmig gefaßten Beschlüsie dem Plenum unterbreitet. Dieselben erfuhren heute auch nur geringe Aenderungen. Schließlich kam der von den Abgg. Anipach und Genossen ein gebrachte Gesetzentwurf, betr. die Beseitigung des Identitätsnachweises, in zweiter Berathung zur Verhandlung. Dieselbe wurde indeß, nachdem außer dem Referenten ein Redner gegen (Abg. Frhr. v. Hornstein— Centrum) und einer (Abg. v. Kardorff—Reichspartei für die Commissionsbeschlüsie gesprochen, abgebrochen und bis Montag 1 Uhr vertagt.
Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich bei Fortsetzung der Berathung des Etats des Cultusministeriums mit denjenigen Anträgen, welche zu Tit. 5 (zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlich!» aller Bekenntnisse) und Titel 18 (zur Entschädigung der Geistlichen und Kirchenbeamten für den Ausfall der Stolgebühren) und Kapitel 124 Kultus und Unterricht gemeinsam) gestellt waren, und welche Theils eine Erhöhung der bezeichneten Fonds, theils eine Regelung der Entschäoigungs- frage für den Ausfall der Stolgebühren, sowie eine Dotirung der evangelischen Kirche anstrebten. Nach längerer Debatte, in welche auch die Herren Minister Dr. v. Goßler und v. Scholz eingriffen, wurden die