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Samstag den 3. März
Nr. 54.
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Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift:
„Arbeiter! Brüder!", den Eingangsworten:
„Wohin auch Euer Auge schweifen mag rc." und dem Schluß:
„Wird es immer Ge-Lieb-knechtet werden." Ohne Angabe des Druckers und Verlegers, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.
Berlin den 18. Februar 1888
Der Königliche Polizei-Präsident.
Freiherr von Richthofen.
I
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Druckschrift:
„Arbeiter! Wähler!"
mit der Unterschrift:
„Nieder mit der Reaktion! Es lebe die Sozialdemokratie!"
Verleger: Wilh. Trippner, Dresden.
Druck von Schönfeld uns Harnisch, Dresden.
aus Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Dresden den 20. Februar 1888.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Koppenfels.
B cfßiw tw6chrmgen Kömigl. LütM athèamts.
In Gemäßheit des § 61 der Ersatz Ordnung vom 28 September 1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Geschäft bekannt gemacht.
Dienstag den 6. März er.
Musterung der Mi'itairpflichtiqen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröver-Hof, Dörnigheim und Dottenfelderhof.
Mittwoch den 7, März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer Hof, Großauheim und Groß-Krotzenburg.
Donnerstag den 8. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Freitag den 9. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach und Neuhof.
Sonnabend den 10. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader-Hof.
Montag den 12. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1868 von der Stadt Hanau.
Dienstag den 13. März cr.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1867 und des Jahrganges 1866 von den Buchstaben A bis.incl, F von der Stadt Hanau.
Mittwoch den 14. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1866 von Buchstaben G bis incl. Z und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive @nt scheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau. Klassifikation und Loosung.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Main- lust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens 9*A Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Verlesens und Rangireus schon um S1^ Uhr pünktlich zu erscheinen. |
1888.
Gestellungspflichtig find:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1868 geboren sind und im hiesigen Ausbebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand verseben sind.
2) Alle die im Jahre 1866 und 1867 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober- Ersatz Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungssckeine sind milzubringen und abzuliefern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach § 24 der Ersatz Ordnung hier gestellungspflichtig sinv, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgesordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Musteruugs Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Abläufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu refi amtrett. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 31 Nr. 1 der Ersatz- Ordnung spätere Reklamationen znr Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Beranlafinng zu derr- selben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamations« nachweilungen darauf zu achten und event. klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 31, 3 der Ersatz Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfl -ß sind, bei der Reklamations- Verhandlung im Musterungs- resp. Auèhebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei dm verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Ephilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhaufte Zeugen zu stellen.
An der am 14. März cr. statlfindenden Loosung Theil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen Überlossen.
Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt Haden, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz.Reserve designirt sind, findet am 14. März cr. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringeu, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. M. hierher einzusenven.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstchendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, sowie sich im Musterung-termine persönlich einzufinden.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau den 15. Februar 1888.
Der Civil- Vorsitzende der Ersatz Commission des Aushebungs-
M. 568. Bezirkes Hanau.
G f. Bismarck.