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Mark 25 Pfg.

auswärtige 8^'.rienren

gilt Lew uei reffen« è^c . ^.-Nausschtag.. Kieem^^.ue wum­mer t-' 4ify-

Hamner Ädriger.

Iugteich AmMches Ärgern für Staöt- und LcrnöKrreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

FnierrrsAv«

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Lie lspaltige Garmondzeile eb. beten Raum

10 Psg.

Lie Sspalt. geile 20 Pfg.

Die SspaltigeZsil«

30 Pfg

Nr. 53.

Freitag den 2. März

1888.

BstLna-tMachUKgen Köstgl. Lan^rarhsamls.

Bekanntmachung.

Sämmtliche im Stadtkreise Hanau wohnenden Mannschaften der Reserve und Landwehr haben an den nachfolgenden Tagen und Stunden ihre Mititärpäffe zum Vorheiten der in Folge des Gesetzes vom 18. Februar 1888 betreffend Aenderung der Wehrpflicht gültigen Be­stimmungen dem Bezirks-Feldwebel in Hanau, vor der Kinzigbiücke 2aa, abzugeben. Die des Landkreises Hanau haben ihre Pässe einzuienden.

Jahresklaffe

Am 2 u. 3, März 1888 1875 aller Waffengattungen.

Am 5. u. 6. März 1888 1876 aller Waffengattungen.

Am 7. u. 8. März 1888 1877 aller Waffengattungen.

von

von

von

Am 9. u. 10. März 1888 von

1878 aller W ffengatlungen.

Am 12. u. 13. März 1888 1879 aller Waffengattungen.

Am 14. u. 15. März 1888 1880 all r Waffengattungen.

Am 16. u. 17. März 1888 1881 aller Waffengattungen.

Am 19. u. 20. März 1888 1882 aller Waffengattungen.

Am 21. u. 23. März 1888 1883 aller Waffingottungen.

Am 24. u. 26. März 1888 1884 aller Waffengattungen.

Am 27. u. 28. März 1888

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1885, 1886 u. 1887 aller Waffengattungen.

Diejenigen Mannschaften, welche ihre Pässe

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persönlich

Jahresklasse

Jahresklaffe

Jahresklasse

Jahresklaffe

Jahresklaffe

Jahresklaffe

Jahresklaffe

Jahresklaffe

Jahrerklasse

Jahresklaffe

abgeben, er-

halten dieselben nach Vervollständigung sofort und diejenigen, welche ihre Pässe einsenden, bei den Control-Versammlungen wieder zurück.

Frankfurt a. M. den 27. Februar 1888.

Königliches Bezirks-Commando

Goltz.

Die Herren Bürgermeister haben die ihnen von dem Kgl. Bezirks- Commando direkt zugehenden Placate an zweckmäßigen, besonders in das Auge fallenden Stellen anbringen zu lassen.

Hanau am 29. Februar 1888.

Der Königliche Landrath

M. 837__________________Gf. Bismarck._____

Für Julius Oppenheimer von hier, geboren am 12. Mai 1871, ist behufs Auswanderung nach Amerika um Enlaffung aus dem Staalèverbanv nachgesucht worden.

Hanau am 29. Februar 1888.

Der Oberbürgermeister

_______________________Wester durg.______ __________

MsfdimGen âömgl. KinälmmalMasi zu, âuukfmi a. M.

A. 3411. M. 315/87. Das unterm 13. Januar d. Js. er­lassene Ausschreiben gegen den Taglöhner Amandus Lomb von Peters­berg bei Fulda ist erledigt.

L. 90/86. Ueber den Aufenthalt des Dachdeckers Daniel Salo­mon aus Bornheim wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 29. Februar 1888.

Tagesschau

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 29. Februar. Auf .her Tagesordnung des Reichstag es standen heute zunächst Anträge wegen Erweiterung der Zuständigkeit der Schwurgerichte, sowie diejenigen auf Wiedereinführung der Berufung in Strafsachen in zwei­ter Berathung. Nachdem zu dem efieren Gegenstände die Gründe für und wider noch einmal wiederholt waren, zog der Antragsteller den An­trag für diese Session überhaupt zurück. Ohne jede weitere Debatte wurde denn auch auf die Fortführung der Berathung der Anträge be­

treffs der Berufung für die laufende Session verzichtet. In der zweiten Lesung der Anträge auf Abänderung der Gewerbeordnung (Befähigungs­nachweis) wurde nach längerer Diskussion, in welcher ebenfalls die Gegner und Freunde des Antrages noch einmal das Wort nahmen, der beantragte § 14 a, welcher den einzeln aufgeführten Handwerkern den Beginn des selbständigen Gewerbebetriebes nur dann gestattet, wenn sie den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des betreffenden Gewerbes geführt haben, in namentlich er Abstimmung mit 115 gegen 114 Stimmen angenom­men (ein Mitglied enthielt sich der Abstimmung). Der § 14 b (welcher den Bundesrath ermächtigt, den Nachweis nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse zu erlassen oder auch für andere Gewerbe vorzuschreiben) wurde bei Auszählung mit 114 gegen 105 Stimmen angenommen. Im § 14 c wird bestimmt, daß der Nachweis der Befähigung turch Prüfung vor den Innungen zu führen ist. Diese Bestimmung wurde deuttchfrei- sinniaerseiks lebhaft bekämpft, fchließlich aber in namentlicher Abstimmung mit 114 gegen 110 Stimmen (1 Mitglied enthielt sich der Avstimmung) angenommen. Demnächst wurden die weiteren Verhandlungen auf morgen vertagt und auf die Tagesordnung noch die Fortsetzung ande­rer zweiter« Berathungen gesetzt.

Das Abgeordnetenhaus berieth zunächst den Antrag des Abg. Prinzen o. Urenberg (Zentr.) betreffend die Ertheilung von Korporations­rechten an die wieder zugelassenen Orden und orvensähnlichen Korpora­tionen. Nach Begründung desselben durch den Antragsteller erklärte der Kultusminister Dr. v Goßler, daß die Ausführung des § 4 Art. 5 der vorjährigen Novelle Schwierigkeiten hervorgerufen, die nur aus dem Wege der Gesetzgebung beseitigt werden könnten Die Regierung werde daher voraussichtlich in kürzester Zeit eine bezügliche Gesetzesnovelle an den Land­tag bringen. Auf Vorschlag des Antragstellers wurde darauf der Gegen­stand vorläufig zurückgestellt. Nachdem dann eine Anzahl von Petitio­nen größtentheils nach den Anträgen der Kommission ihre Erledigung ge­funden, wurde der Antrag des Abg. Hitze - Lieber auf vollständige Ver­öffentlichung der Berichte der Fabrikinipektoren abgelehnt. Schließlich ge­langten noch mehrere Petitionen zur Beratlmrg, darunter Petionen ver­schiedener Städte wegen Ausdehnung der Bestimmungen des Lehrerpen­sionsgesetzes vom 6 Juli 1885 auf die Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen gehobenen Schulen. Es wurde beschlossen, die Petitionen der Staatsregierung mit der Maßgabe zur Berücksichtigung zu überweisen, daß sie noch in dieser Session einen Gesetzentwurf vorlege, durch den das Pensionsgest'tz für Volksschullehrer sinngemäß unter entsprechender Beihülfe des Staats auf alle Schulen ausgedehnt wird, die weder zu den Volks­schulen im Sinne des genannten Gesetzes, noch zu den höheren Lehran­stalten gehören. Morgen: Etat des Kultusministeriums.

Berlin, 1. März. Der Reichstag erledigte in zweiter Bera­thung die Anträge, betreffend den Befähigungsnachweis für Handwerker, und genehmigte die Beschlüsse der Kommission durchweg, wenn auch nur mit geringer Majorität. Demnächst wurde die zweite Berathung des Ge­setzentwurfs, bètr. die unter Ausschluß der O-ffentlichkeit statlfin. enden Gerichtsverhandlungen, fortgesetzt, aber heute noch nicht beendigt. Es wurde der § 173, der nur formell von der Kommission geänd-rt worden ist, mit Majorität angenommen, dagegen erhielt der § 174, welcher nach der Vorlage lautet:Die Verkündung der Urtheilsformel erfolgt in jedem Falle öffentlich", und welchen die Kommission anzunehmen beantragte, durch die Beschlüsse des Hauses nach dem Anträge Munkel (Rintelen) folgende veränderte Fassung:Die Verkündung des Urtheils erfolgt in jedem Falle öffentlich. Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kann für die Verkünsung der Urtheilsgründe oder eines Theiles derselben die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden, wenn sie eine Gefährdung der Staats­sicherheit oder eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt." Morgen: Fortsetzung der Berathung. Außerdem andere zweite Lesungen; Wahl- prüfungen.

Das Abgeordnetenhaus begann heute die Berathung des Etats des Kultusministeriums Die Debatte kam über den Titel 1 der Ausgaben (Ministergehalt) nicht hinaus. Von fortschrittlicher Seite wur­den einige Fälle zur Sprache gebracht, in denen angeblich von amtlicher Seite auf die Lehrer zu Gunsten regierungsfreundlicher Wahlen eingewirkt fein solle. Dem gegenüber bemerkte der Herr Kultusminister, daß, wenn