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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 51.

Mittwoch den 29. Februar

1888.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vom 1. März ab tritt die Republik Salvador dem Pariser Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend den Austausch von Briefen mit Werthangabe im internationalen Verkehr, bei.

Der Meistbetrag der Werthangabe bei Werthbriefen nach Salvador beträgt 8000 M. Die Taxe setzt sich zusammen aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht, sowie aus einer Versicherungs gebühr von 28. Pf. für je 160 M.

Berlin W 22. Februar 1888.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

________von Stephan.___

SekanKWmchrmgen Königl. LaMr arhsamts.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, sämmt­liche durch Copir Apparat gefertigte und dorthin übersandte Staiistken und UebersichttN schleunigst vervollständigt hierher zuiückzusendèn und die Rücksendung spätestens binnen 3 Tagen zu bewirken.

Hanau am 27 Februar 1888.

Der Königliche Landrath

A, 360 Gf. Bismarck.

âu8 schreiben Kömgl. Kiaâanmalischasi zu Franbfuri a. M.

L. 32/88. Der am 22. d. M gegen den Fahrburschen Johann Amend aus Kempfenbrunn erlassene Steckbrief ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 27. Februar 1888.

M. 293/87. Gegen den Bäcker Heinrich Schneider, geb. 16. März 1863 zu Fellingshausen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs­haft wegen Diebstahl rc. verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich N-chricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 27. Februar 1888.

_____Königliche Staatsanwaltschaft.__________________

Tagesschau

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 27. Februar. Der Reich stag erledigte in butter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, debattelos, und genehmigte ferner in dritter Berathung definitiv den Gesetzentwurf, betr. den Schatz von Vögeln, unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung. Der Gesetzentwurf, betr. die Löschung nicht mehr bestehender Firmen im Handelsregister, zeigte aus keinen grund­sätzlichen Widerspruch. Den Schluß und Hauptgegenstand der Tages­ordnung bildete die zweite Berathung des Gesetzentwuifs, betr. die unter Ausschluß der Oeffenllichkeit stattfinvenden Gerichtsverhandlungen. An den ersten Paragraphen, welcher lautet:In allen Sachen kann durch das Gericht für die Verhandlung oder für einen Theil derselben die Oeffenllichkeit ausgeschloffen werden, wenn sie eine Gefährdung der öffent­lichen Ordnung, insbesondere der Staatssicherheit, oder eine Ge­fährdung der Sittlichkeit besorgen läßt", knüpfte sich eine sehr ein­gehende Erörterung, welche wesentlich den Charakter einer Generaldebatte trug und in welcher die prinzipiellen Gegner der Vorlage trotz aller gegen; heiligen Darlegungen sich nicht davon überzeugen wollten, daß von der­selbe das Prinzip der Oeffenllichkeit der Gerichtsverhandlungen selbst unberührt bleibt. Vor der Abstimmung über den zur Debatte stehenden § !73 bezweifelte Abg. Dr. Meyer-Halle die Beschlußfähigkeit des Hauses. Der Namensaufruf ergab denn auch die Anwesenheit von nur 145 Mitgliedern. Die Verhandlungen mußten also abgebrochen werden.

Im Abgeordnetenhause kamen heute, nchdem einig- Rechnungs­sachen formell erledigt waren, zwei wichtige Gesetzentwürfe zur ersten Be­rathung ; zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Kosten der Polizeiver­waltung in den Stadtgemeinden. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus selbst vor einigen Jahren eine Resolution auf Vorlegung eines derartigen Gesetzes beschlossen; trotzdem erfuhr dasselbe heute im Hause mehr Wider­spruch, als man wohl hätte erwarten können. Namentlich wurde die vor­geschlagene O-uotisirung der Kosten, welche zur Hälfte der Staatskasse, zur anderen Hälfte den betreffenden Städten auferlegt werden sollen, bemängelt. Der Gesetzentwurf wurde schließlich zur näheren Prüfung einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, womit sich übrigens auch die

Regierung einverstanden erklärt hatte. An dieselbe Kommission ging demnächst auch der Gesetzentwurf, betreffend die Uebertragung polizeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Niederbarnim, sowie im Stadtkreise Charlottenburg an den Polizeipräsidenten zu Berlin. Gegen diesen Gesetz­entwurf wurde kein prinzipieller Widerspruch erhoben, nur gegen die Mo- tivirung der Vorlage wurde geltend gemacht, daß dieselbe nicht ganz den thatsächlichen Verhältnissen entspreche. Indeß wurde regierungsseitig statistisch nachgewiesen, daß in Bezug auf die Ansammlung von Verbrechern in der Umgegend Berlins die Motive der Vorlage durchaus eine richtige Darstellung der Verhältnisse enthielten.

Berlin, 28. Februar. Der Reichstag erledigte heute zunächst Berichte der Geschäftsordnungskommission und versagte in zwei Fällen die Ertheelung der Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung wegen Be­leidigung des Reichstages. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die zweite Berathung des Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Recktsv rhältnisie der deutschen Schutzgebiete, vom 17. April 1886. Tie Beschlüsse der Kommission würfen auch mit den von der- selbiN neu eingefügten notbgesetzlichen Bestimmungen, welche die Ertheilung von Korporationsvollmachten von Reichswegen an Kolonialgesellschaften zum Gegenstände haben, bis auf den von der Kommission ebenfalls neu eingefügten Artikel 111, der indeß mehr formeller Natur ist, angenommen. Der letztere blieb unerledigt, weil inzwischen bei der namentlichen Ab­stimmung über einen von dem Abg. Rintelen (Centr) eingebrachten An­trag, betreffend die Anwendung der Kon o Akte auf die Schutzgebiete, die Beschlußunfähigkeit des Hauses sich herausstellte, da nur 186 Mit­glieder sich an der Abstimmung betheiligten, während die Anwesenheit von 199 Mitgliedern zur Beschlußfähigkeit des Hauses erforderlich ist. Die Verhandlungen mußten deshalb abgebrochen werden. Morgen: Anträge aus dem Hause (Zuständigkeit der Schwurgerichte, Berufung; Befähigungsnachweis).

Das Abgeordnetenhaus hielt heute eine kurze Sitzung, in welcher nach unwesentlicher Debatte die Etats der indirekten Steuern und der Staatsschuldenverwaltung Erledigung fanden. Morgen: Anträge, Petitionen.

Berlin, 28. Februar. DerR. u. St.-A." veröffentlicht das nachfolgende neueste Bulletin:

San Rems, 28. Febr., 10 Uhr 25 Minuten Vorm. Se. Kaiser­liche und Königliche Hoheit der Kronprinz verbrachte eine ziemlich gute Nacht, im Uebrigen keine Veränderung. Mackenzie. Schrader. Krause. Hovèll. Bramann.

Berlin, 28 Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laus des heutigen Vormittags militärische Meldungen entge­gen und empfingen den Chef des Militürkabinets, General von Albedyll, zum Vorträge. Im Allerhöchsten Auftrage Ihrer Majestät der Kaise­rin und Königin hat sich der Vize - Ober > Schloßhauptmann, Kammerherr Graf Fürstenstein nach Karlsruhe begeben und wird dort Ihre Majestät bei der feierlichen Beisetzung weiland Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Baden vertreten.

Der Schluß der Reichstagsscfsion ist vorläufig auf den 10. März festgesetzt und die Regierung hat zu erkennen gegeben, daß durch den Gesetzentwurf eines Gemssenschaftsgesetzes der Schluß nicht verzögert werden würde. Dieser Entwurf ist allerdings am Sonnabend im Bundes­rath bereits zur Vertherlung gelangt, wird aber in dieser Session dem Reichstag nicht mehr zugehen können.

Zur Frage der Sonntagsarbeit liegen die von der dazu ein­gesetzten Rèichstagsksmmission in erster Lesung gefaßten Beschlüsse nunmehr vor; es ist aber kaum anzunehmen, daß dieselben praktische Bedeutung erlangen dürften. Soviel steht schon jetzt fest, daß eine schablonenmâßige Erledigung dieser Frage nicht angängig ist, besonders auch nicht im In­teresse Der Arbeiter selbst liegt. Namentlich in der Industrie würden die Kommissionsbeschlüsse wahrscheinlich ohne wesentliche andere Veränderung, als eine schädliche Gleichmacherei, nur bureaukralische Vorschriften an die Stelle der bisherigen natürlichen Regelung setzen, welche letztere bereits eine weitgehende Beschränkung der Sonntagsarbeit bewirkt hat.

München, 27. Febr. Die Abgeordnetenkammer berieth die Pe- tion der Würzburger ultramontanen Wahlmänner, das Wahlgesetz abzu­ändern. Ruppert wünscht eine andere Eintheilung der Wahlkreise. Der Minister des Innern v. Feilitzsch betont, die Regierung stehe fest auf dem