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Nr. 41. Freitag den
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In Gemäßheit des § 61 der Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Ersatz-Ge- fchäft bekannt gemacht.
Dienstag den 6. März er.
Musterung der Militairpflichtigen der Gemeinden Bergen mit Enkheim, Bischofsheim, Bruchköbel, Baiersröder-Hof, Dörnigheim und Dotten- felderhof.
Mittwoch den 7. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Erbstadt, Eichen, Fechenheim, Gronau, Gronauer-Hof, Großauheim und Groß-Krotzenburg.
Donnerstag den 8. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Hüttengesäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimer-Hof, Kilianstädten und Langendiebach.
Freitag den 9. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermus, Niederdorfelden, Niederissigheim, Niederrodenbach und Neuhof.
Sonnabend den 10. März er.
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberifsigheim, Ostheim, Philippsruhe, Pulverfabrik, Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimer-Hof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad und Wilhelmsbader-Hof.
Montag den 12. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1868 von der Stadt Hanau.
Dienstag den 13. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1867 und des Jahrganges 1866 von den Buchstaben A bis incl, F von der Stadt Hanau.
Mittwoch den 14. März er.
Musterung der Militärpflichtigen des Jahrganges 1866 von Buchstaben G bis incl. Z und der älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben, von der Stadt Hanau.
Donnerstag den 15. März er.
Klassifikation und Loosung.
Das Ersatz-Geschäft findet im Gasthaus zur „Mainlust" in Kesselstadt statt und beginnt Morgens O1^ Uhr.
Die Militärpflichtigen haben jedoch Behufs Berlefens und Rangireus schon um 8^2 Uhr pünktlich zu erscheinen.
Gestellungspflichtig find:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1868 geboren sind und im hiesigen Aushebungsbezirke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge,, Fabrikarbeiter und Dienstboten sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1866 und 1867 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem Ersatz-Reserve- resp. Ausmusterungsschein von der Ober- Ersatz-Commission versehen sind.
3) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Die Loosungsscheine sind mitzubringen und abzuliesern.
Wenn Militärpflichtige, welche nach § 24 der Ersatz Ordnung hier gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgefordert, dies sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu thun. Die Ortsvorstände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen fpätestens im Musterungs Termine erhoben und begründet werden. Können zwei arbeitsfähige Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere derselben bis zum Ablaufe seines zweiten
17. Februar 1888.
Militärpflichtjahres zu reklamiren. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 31 Nr. 1 der Ersatz- Ordnung spätere Reklamationen znr Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu den- felben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Reklamationsnachweisungen darauf zu achten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen des § 31, 3 der Ersatz-Ordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämmtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurtheilung der Reklamation von Einfluß find, bei der Reklamationsverhandlung im Musterungs- resp. Aushebungs-Lokal mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamirten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr einzutragen, ebenso ist bei den verheiratheten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheirathung anzugeben.
Die erhobenen Reklamationen sind bis zum 20. d. Mts. hierher einzusenden.
Militärpflichtige, welche an Ephilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhaufte Zeugen zu stellen.
An der am 15. März cr. stattfindenden Loofung Theil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten und Landwehrmannschaften, sowie der Ersatz-Reserve I. Klasse und derjenigen Mannschaften, welche bei den Ersatz-Geschäften reklamirt haben, jedoch aus einem anderen Grunde zur Ersatz-Reserve designirt sind, findet am 15. März cr. statt.
Hierzu haben sich Diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die desfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatz-Geschäft bei den Ortsvorständen anzubringeu, letztere haben die Reklamationen bis zum 20. d. M. hierher einzusenden.
Die Klassifikations-Anträge sind nach demselben Formular wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes haben die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatz-Commission Sorge zu tragen, -sowie sich im Musterungstermine persönlich einzufinden.
Die Militärpflichtigen sind anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erscheinen.
Hanau den 15. Februar 1888.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatz Commission des Aushebungs-
M. 568. Bezirkes Hanau.
G f. Bismarck.
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Einschreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Packete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzutragen hat. Will der Absender die Eintragung selbst bewirken, so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vorlegung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Eintragung des Landbriefträgers Kenntniß zu nehmen.
Cassel, 10. Februar 1888.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor In Vertretung: v. Rumohr.
Tagesschau
P. Aus dem Landtage. Berlin, 15. Februar. Das Abgeordnetenhaus erledigte nach längerer Debatte den Rest des Etats der Justizverwaltung. Bei den einmaligen Ausgaben des Kriegsministeriums wurde die Aufmerksamkeit des Kriegsministers auf den unerfreulichen Zustand der Kriegsgrabsiätten bei Spichern gelenkt. Der Herr Kriegsminister erwidert, daß der Militärverwaltung die Unterbaltung der von einzelnen Truppenteilen oder Offizierkorps errichteten'Grabdenk-