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10 Bfg.

Die SsPalt. Seite 20 Psg.

Die SspaltigeZeil« 30 Psg

Nr. 39.

Mittwoch den 15. Februar

1888.

-ÄäNKtMschuNgen Kömgl. LaNdrathsamts.

In der vom 16. d. Mts. bis heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 33. Verloosung der Staats - Prämien - Anleihe vom Jahre 1855 sind auf diejenigen 4300 Schuldverschreibungen, welche zu den am 15. September v. Js. gezogenen 43 Serien gehören, die in der beiliegenden Listen aufgeführten Prämien gefallen.

Die Besitzer dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert, den Betrag der Prämien vom 1. April d. I. ab bei der Staatèschulden- Tilgungèkaffe, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, gegen Quittung und Rück­gabe der Schuldverschreibungen und der dazu gehörigen Zinsscheine Reihe V Nr. 1 bis 7 über die Zinsen vom 1. April 1887 ab, welche nach dem Inhalte der Schuldverschreibungen unentgeltlich abzuliefern sind, zu er­heben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge­schäftslage jeden Monats.

Die Prämien können auch bei den Regierungs - Hauptkaffen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskaffe in Empfang genommen werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen einer dieser Kaffen schon vom 1. März d. I. ab einzureichen, welche sie der Staatsschulden-Tilgungèkaffe zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. April d. Js. ab bewirkt.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden untentgeltlich mit abzuliefernden Zinsscheine wird vom Prämienbetrage zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten, Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Die Staatsschulden-Tilgungskaffe kann sich in einem Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Prämien Zahlungen nicht einlassen.

I Zugleich werden die Besitzer noch rückständiger Schuldverschreibungen , aus bereits früher verloosten und gekündigten, auf der beiliegenden Liste bezeichneten Serien zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.

Berlin, am 19. Jannar 1888.

Hauptverwaltung d er Staatsschulden.

Die vorstehend erwähnte Nummerliste liegt in dem hiesigen Ge­schäftslokale und in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkaffen zur Einsicht offen.

Hanau, 9. Februar 1888.

Der Königliche Landrath

_____________________Gf. Bismarck.______________________

Bewerber um die mit 1. April er. erledigte zweite Lehrerstelle an der Schule zu Bischofsheim werden zur Einreichung ihrer Meldungsge­suche nebst Zeugnissen innerhalb 3 Wochen aufgefordert.

Mit der Stelle ist ein Jahreseinkommen von 840 M. nebst freier Wohnung und eine Feuerungsentschädigung von 90 M. verbunden.

Hanau am 11. Februar 1888.

Namens des Schulvorstandes:

Der Königliche Landrath

V. 754__Gf. Bismarck.___

Üns(dirßi6en âmigl. KiaaisMvmlWufi zu fean^fuef a. Ä.

( A. 2237. J. 4112/87. Ueber den Aufenthalt der Arbeiterin Auguste Sonneborn, geboren den 18. November 1862 zu Breitenbach, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 13, Februar 1888._________________________

' Steckbrief.

1126 C. M. 214/87. Der Bildhauer Johann Jakob Kahles von hier, geb. l 1. Mai 1862, ist durch Urtheil der Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 5. Januar 1885 wegen Verletzung ier Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von 300 Mk. event. 30 Tagen Ge- fängnife rechtskräftig verurtheilt worden und hat sich dem Vollzüge dieser Strafe durch die Flucht entzogen.

Es wird ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und Nachricht zu geben.

Frankfurt a/M. den 13. Februar 1888.

^ Königl. Staatsanwaltschaft.

Ta g e s s ch a u

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 14. Februar. Der Reichstag beendigte heute die zweite Lesung der Novelle zum Sozia­listengesetz. Nachdem auch die Vertheidiger der Verschärfungen der Regierungsvorlage mit Rücksicht auf den Gang der Verhandlungen davon Abstand nehmen mußten, dieselben im Hause durchzusetzen, drehte sich die ganze Debatte hauptsächlich um den Antrag des Abg. Dr. Windthorst, den §. 28 des Sozialistengesetzes (kleiner Belagerungszustand) zu beseitigen. Der Antragsteller ist höchstens bereit, wenn ihm das Bedürfniß nachge­wiesen wird, den §. 28 für Berlin bestehen zu laffen. Das Ergebniß der langen Berathung, in welcher der Antrag bei den Deutschfreisinnigen und bei den Sozialdemokraten Unterstützung fand, war indeß die Ablehnung desselben in namentlicher Abstimmung mit 153 gegen 100 Stimmen. Die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Erlaß der Wittwen- und Waisengeldbeiträge von Angehörigen der Reichs-Zivilverwaltung, des Reichsheeres rc., wurde nicht zu Ende geführt, sondern ein zu §. 3 ge­stellter Antrag in die Kommission verwiesen; dagegen der Gesetzentwurf, betr. die Zurückbeförderung der Hinterbliebenen im Auslande angestellter Reicksbeamten rc., debattelos in dritter Berathung erledigt. Morgen 1 Uhr: Anträge und Petitionen.

Das Abgeordnetenhaus berieth den Etat der Justizverwal­tung. Bei demselben gab die Frage der juristischen Vorbildung wiederum Anlaß, verschiedene Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Der Herr Justizminister erklärte, daß er eine Aenderung des Regulativs bezüglich des Vorbereitungsdienstes der Referendarien bei den Amtsgerichten ins Auge gefaßt habe. Im Weiteren wurde dann aus der Mitte des Hauses die Nothwendigkeit der Wiedereinführung der Berufung in Strafsachen, sowie der Entschädigung unschuldig Verutheilter darzulegen gesucht. Der Herr Justizminister entgegnete, daß die Berufung in der Reichs-Justiz­gesetzgebung durch eine große Reihe von Garantieen für die Angeklagten ersetzt worden sei. Neben diesen Garantieen die Berufung einzuführen, halte er seinerseits nicht gerechtfertigt. Uebrigens habe die Frage der Wiedereinführung der Berufung auch einen sehr materiellen (finanziellen) Hintergrund, der ebenfalls zu berücksichtigen sei. Was die Entschädigung unschuldig verurteilter Personen anlange, so sei er bestrebt, überall, wo ihm der Nachweis thatsächlich unschuldig erlittener Haft geführt werde, durch Bewilligung aus dem ihm zu Gebote stehenden Fonds oder durch Allerhöchste Gnade einen Ausgleich herbeizuführen. Gegenüber der von verschiedenen Seiten in Anregung gebrachten Gehaltsaufbesserung der Justizbeamten erklärte der Herr Justizminister, daß seiner Meinung nach eine solche Aufbesserung isolirt auf dem Gebiete der Justizverwaltung nicht vorgenommen werden könne, sondern allgemein geschehen müffe, was auch hoffentlich recht bald möglich sein werde. Die Berathung gelangte über den Titel 1 (Ministergehalt) nicht hinaus. Dieselbe wird morgen fortgesetzt.

Berlin, 14. Februar. DerR. u. St.-A." veröffentlicht fol­gendes Bulletin:

San Rems, 14. Febr., 12 Uhr 20 Min. Nachm. Das Aus­sehen der Wunde Sr. Kaiserlichen und Königlichen «Hoheit des Kron­prinzen ist das beste. Der Schlaf war in der letzten Nacht unterbrochen. Kein Fieber. Husten und Schleimauswurf mäßig. Mackenzie. Schrader. Krause. Hovell. v. Bergmann. Bramann.

Berlin, 14. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heule militärische Meldungen entgegen und hatten eine kurze Be­sprechung mit dem Chefs des Civilkabinetè. Um 11'/- Uhr empfingen Se. Majestät den Chef des Militärkabinets, um 4 Uhr den Reichskanzler zum Vortrage.

Berlin, 14. Febr. DerR. u. St. A." Nr. 40 veröffentlicht: Gesetz, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888.

Berlin, 14. Februar. Heute Nachmittag fand beim Reichskanzler ein parlamentarisches Diner statt, wozu, außer den Mitgliedern des Reichstagspräsidiums, zahlreiche Abgeordnete geladen waren, darunter Moltke, Bennigsen, Maltzahn, Frankenstein, Hellvorff, Behr, Hatzielv, Huere, Rauchhaupt, Reichensperger, Mirbach, Frege, Kleist, Han-jery, Stolberg, Prcysing, Gehlert, Baumbach, Lohren, Sedlmayr, Wenzel, Mooren, Wrchmann, Oechelhäuser, Adelmann, Fehling, Enneccerus, Neu­rath, Meyer, Kulmiz, Fröndlin, Fischer, Marquardsen, Hodrecht, Saro,