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Nr. 36.
Samstag den 11. Februar
1888.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichs-Ges.- Bl. S. 351 ff.) wird mit Zustimmung des Bundesraths für den die Städte Stettin, Grabow a. O. und Alt-Damm, sowie die Amtsbezirke Bredow, Warsow, Scheune und Finkenwalde umfassenden Bezirk für die Zeit vom 16. Februar bis 30. September d. I. angeordnet, was folgt:
§ . 1. Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Genehmigung der Orts-Polizeibehörde.
Die Genehmigung ist von dem Unternehmer mindestens achtundvierzig Stunden vor dem Beginn der Versammlung nachzusuchen. Auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht.
§ . 2. Die Verbreitung von Druckschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten ohne besondere polizeiliche Genehmigung ist verboten.
§ . 3. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt für den ganzen Bezirk von der Landes-Polizeibehörde versagt werden.
§ . 4. Das Tragen von Stoß., Hieb- oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Spreng- geschossm ist, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.
Von letzterem Verbot werden Gewehrpatronen nicht betroffen. Ausnahmen von dem Verbot des Waffentragens finden statt:
1) für Personen, welche kraft ihres Amts oder Berufs zur Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der letzteren;
2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfang dieser Befugniß;
3) für Personen, welche sich im Besitze eines Jagdscheines befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;
4) für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffenschein bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.
Ueber die Ertheilung des Waffenscheines befindet die Landes-Polizeibehörde. Er wird von derselben kosten- und stempelfrei ausgestellt, Und kann zu jeder Zeit wieder entzogen werden.
Berlin am 3. Februar 1888.
Königliches Staats-Ministerium.
v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg,
v. Bo etlicher. v. Goßler, v. Scholz.
Bronsart v. Schellendorff.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 5 vom 29. Januar 1888 der periodischen Druckschrift: „Hamburger Rundschau", verantwortlicher Redacteur Hermann Grüning in Hamburg, Verlag von Hermann Grüning in Hamburg, Druck von I. H. W. Dietz in Hamburg, sowie das fernere Erscheinen der Druckschrift nach §. 11 des genannten Gesetzes von der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 2. Februar 1888.
_________Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr. _________
^ete^ihs^^ Steigt ^-â- athsamts.
, Der Metzger Abraham Strauß in Wachenvuchen beabsichtigt auf seinem ebenvaselbst Ecke der Haupt- und Bachgaffe belegenen Grundstücke Nr. 91 — Kataster M. 553/160 — eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben. Es wird dies in Gemäßheit des §. 17 der Gewerbe ordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen diese Anlage innerhalb 14 Tagen bei der unterzeichneten Behörde angebracht werden können. Zeichnung und Beschreibung der Anlage liegen während der gedachten Zeit hier aus.
Hanau am 7. Februar 1888.
Namens des Kreis-Ausschusses
A. 183 Der Vorsitzende: Gf. Bismarck.
Menst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Bedeck von Rohr. Ein hellblauer Kinderhandschuh.
Zugelaufen: Ein Dachshund. Ein kleiner schwarzer langhaariger Hund m. Geschl.
Hanau am 11. Februar 1888.
InsfdiceiöeTi âönigl Kiaaisanmatislklasi zu Frau^furi a. N. 2855 B. — 0. 379/87. Ueber den Aufenthalt des Schuhmachers Julius Schießer von Schweinfurt wird Auskunft begehrt.
N. 44/88. Ueber den Aufenthalt der Schlossers Karl Friedrich Baumann, geboren am 20. Juli 1856 in Oberstraß b. Zürich, wird Auskunft begehrt.
J. 340/88. Ueber den Aufenthalt des Bäckers Johann Kroll, geb. 26. August 1865 zu Rinnhorn, wird Auskunft begehrt.
2268 A. — J. 249/88. Ueber den Aufenthalt des Schuhmachergesellen Simon Weber, geboren am 13. Oktober 1862 zu König i/O., wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 10. Februar 1888.
Tagesschau
P. Aus dem Landtage. Berlin, 9. Februar. Im Ab- geordnetenhause gelangte zunächst der Antrag, wegen Ausnahme eines Gesetzentwurfs, betreffend das Diensteinkommen und die Pension der Lehrer an den öffentlichen nichtstaatlichen höheren Lehranstalten, zur ersten Berathung. Das Bedürfniß für eine gesetzliche Regelung dieser Materie wurde fast allseitig anerkannt, nur von einer Seite wurden ernstliche Bedenken gegen den Antrag insofern erhoben, als derselbe die Rechte der Kommune in unrechtmäßiger Weise beeinträchtigen würde. Diesen Bedenke^ traten indeß die übrigen Redner mit dem Hinweis darauf entgegen, daß die Gleichstellung der Lehrer an den höheren Lehranstalten sowohl im Interesse, der Lehrer als der Kommune selbst liege, daß aber der Staat im Falle der Annahme des vorliegenden Antrages den nothleidenden Kommunen die Tragung der Lasten durch staatliche Beihülfen werde erleichtern müssen. Der Antrag wurde einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern, die mit demselben verbundene Resolution in Betreff der Reliktenversorgung aber der Reliktenkommission überwiesen. Es kamen dann noch einige kleinere Vorlagen, darunter die Gesetzentwürfe, betreffend die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger, in dritter, und betreffend die Errichtung eines Landgerichts in Bochum, in erster Leiung zur Verhandlung. Letzterer wurde an die Justizkommission verwiesen. Sonnabend: Antrag, betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 10. Febr. Der Reichstag beschäftigte sich nach definitiver Annahme des An l e ih e g e s etz e s für Militärzwecke, welche auch heute mit allen gegen die sozialdemokratischen Stimmen erfolgte, in erster Berathung mit dem Vogelschutzgesetz, welches schon wieverholt Gegenstand der Verhandlung gewesen, ohne zu einem Abschlusse gelangt zu sein. Jetzt läßt sich wohl annehmen, daß das Gesetz zu Stande kommen wird. Die gegenwärtige Vorlage, welche den auf diesem Gebiete inzwischen geäußerten Wünschen Rechnung trägt, wurde im Allgemeinen mit Wohlwollen ausgenommen; doch namentlich der Ausschluß der Krammetsvögel von dem gesetzlichen Schutz, von einzelnen Seiten bemängelt. Der Ansicht indeß, daß noch andere gegen die Vorlage erhobene Bedenken eine kommissarische Berathung nöthig machten, trat das Haus nicht bei. Die zweite Berathung wird im Plenum stattfinden. Schließlich beschäftigte sich das Haus mit Wahl- prüfungen. Es wurden die Wahlen der Abgg. Clauß (16. Sachsen), v. Funcke (9. Frankfurt a. O.) und Panse (7. Merseburg) für gültig erklärt. Morgen: Wahlprüfungen; Etat.
Berlin, 10. Febr. Der „R. u. S^ A." veröffentlicht folgendes Bulletin:
„San Remo, 10. Febr., 10 Uhr 45 Mm. Vorm. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verbrachte nach der Operation eine gute Nacht ohne Fieber und Schmerzen; Athmung und schlucken ganz frei. Mackenzie'. Sckrader. Krause. Biamann. Hooell".
Berlin, 10. Februar. Se. Majestät der Kaiser Uno Kömz