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Hanauer Anzeiger.
Iugteich Amtliches @)rgan für Stcröt- und Landkreis Kcrncru.
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Nr. 35. ®H»™«B
Freitag den 10. Februar
1888.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Druckschrift:
„Acht Opfer des Klassenhasses.
Leben und Sterben der verurtheilten Chicagoer Arbeiterführer. Nach den Berichten der „New-Dorker Volkszeitung." Zürich.
Mitgliedschaft deutscher Sozialisten.
1888." auf Grund von §.11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21, Oktober 1878 verboten.
Dresden am 2. Februar 1888.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.
von Koppenfels.
BeküNLimachunge» Königl- Landt aihsamts.
I. Die Herren Standesbeamten des Kreises ersuche ich ergebenst, gemäß des §. 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt sind, die Nachrichten über die im Jahre 1887 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken.
II. Die Herren Schulvorsteher ersuche ich gemäß §. 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, ergebend, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersandt sind, die im Jahre 1876 geborenen Zöglinge in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die ausgestellten Listen demnächst an mich zurückzuschicken, sowie ferner 4 Wochen vor Schluß des Schuljahres, d. i. am 1. März, ein Verzeichniß derjenigen Schüler gefälligst einzureichen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
Hanau am 6. Februar 1888.
Der Königl. Landrath
Gf. Bismarck.
Der Metzger Heinr'ch Goll in Enkheim beabsichtigt auf seinem daselbst an der Straße nach der Mainkur belegenen Grundstücke 11. H. 37, 38, 69 eine Schlächterei einzurichten und zu betreiben.
In Gemäßheit des §. 17 der Gewerbeordnung wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß'Einwendungen gegen die Anlage innerhalb 14 Tagen auf dem Büreau der unterzeichneten Behörde, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Schlächterei eingesehen werden können, anzubringen sind.
Hanau am 7. Februar 1888.
Namens des Kreisausschusses
A. 184 __________der Vorsitzende: Gf. Bismarck.
Bekanntmachung.
Die Firma Seibel LJm gründ dahier will zum Betrieb ihrer Edelsteinschleiferei in Römerstraße Nr. 3 den daselbst aufgestellten auf drei Atmosphären Ueberdruck regulirtenAampfkesfel ferner mit einer Spannung auf 5 Atmosphären Ueberdruck benutzen.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf dem Rathhause im Sekretariat während der Büreaustunden zur Einsicht auf.
Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 9. d. Mts. an gerechnet, bei dem Stadtausschuß schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen vor dem unterzeichneten Vorsitzenden des Stadtausschusses wird anberaumt auf: Dienstag den 28. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaals des Rathhauses.
Im Falle des Ausbleibens der eventuell Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Hanau am 7. Februar 1888.
Der Vorsitzende des Stadtausschufses. Westerburg.
ÄnsfdicßiGen âömgt. UaaiMimalMafi zu Fmu^furi a. M. J. 2798/87. Ueber den Aufenthalt des Backwaarenhändlers Wolfgang Hannemann, geb. 13. Oktober 1856 zu Metzlersreith, wird Auskunft begehrt.
J. 1221/87. Ueber den Aufenthalt der Handelsfrau Maria Gebler, 26 Jahre alt, von hier, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M. den 8. Februar 1888.
Tagesschau
P. Aus den Parlamenten. Berlin, 8. Februar. Der Reichstag erledigte die Wehrvorlage in dritter Berathung. Auf Antrag des Abg. Frhrn. von Franckenstein (Centr.) wurde dieselbe auch heute — ohne jede weitere Debatte — en bloc angenommen. Der Präsident konstatirte die definitive Annahme unter allseitigem Beifall des Hauses.
— Im Uebrigen verhandelte der Reichstag über den Antrag des Abg, Lohren, betr. den Verkauf des Brodes nach Gewicht. Nachdem der Antrag von dem Antragsteller eingehend mit den Rücksichten auf die Volkswohlfahrt begründet, bekämpften denselben die Abgg. Metzner (Centr.) und Duvigneau (nat.-lib.), ohne die Tendenz desselben an sich mißbilligen zu wollen. Sie wollen das Unannehmbare desselben in der Commissions- berathung beseitigen. Noch entschiedenerer Gegner des Antrages ist der Abg. Broemel (dfrs.), der in demselben das Bestreben einer polizeilichen Ueberwachung des Bäckergewerbes erblickt. Auch Abg. Dr. v. Frege (deutschkons.) hält den Antrag, dessen Tendenz er billigt, so wie er eingebracht, unannehmbar und befürwortet ebenfalls eine kommissarische Berathung. Der Antrag wurde dann auch schließlich einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen. — Morgen: Dritte Berathung des Mili- tär-Anleihegefetz-Entwurfs, sowie des Antrages, betr. die Verlängerung der Legislaturperiode, und Etat.
Im Abgeordnetenhause kam heute der Antrag, betr. die Verlängerung der Legislaturperiode, zur ersten Lesung. Zur Begründung desselben nahm zunächst das Wort Abg. Frhr. v. Douglas (sreikons.), der dense.ben hauptsächlich mit Opportunitätsgründen motivirte: das Wahlrecht der Wähler werde durch denselben in keiner Weise vermindert. ™ Schorlemer-Alst (Centr.) war im Gegentheil der Meinung, daß durch diesen Antrag die verfassungsmäßigen Rechte der Wähler schwer beeinträchtigt würden, und daß es ein Fehler sei, an diesem Rechte in einem Augenblicke zu rütteln, wo man an die Opferwilligkeit des Volkes immer größere Anforderungen stelle. — Abg. Graf von Schwerin-Putzar (konsst trat für den Antrag ein, zu dessen Rechtfertigung er ausführte, daß die Frage der Legislaturperiode lediglich nach den gemachten Erfahrungen oeantwortet werden könne. Diese sprächen für eine fünfjährige ^^so^e, da der übermäßige Gebrauch des Wahlrechts zu einer gewissen Wah mudrgkett führe - Abg. Rickert (dfr) erkannte an, daß bei den Wahlen zum Abgeordnetenhause allerdings die Betheiligung an den Wahlen ss^?brmmdert hatte; der Grund hierfür liege aber in dem Wahlsystem selbst Seine Partei werde der Majorität bei der zweiten Lesung Gelegenheit geben, durch eine Beseitigung der Oeffentlichkeit der Wahl eine Aenderung des festem herbeizuführen. Ada. von Benda (nat.-lib.) hält eine Entlastung der Wählerschaft im Interesse ihrer selbst und im Jn-
des parramentarischen und Maatslebens für absolut nothwendig.
^'»?â^ (Centr.) bekämpfte den Antrag hauptsächlich vom ver- faffungsmaßigen Standpunkt, während Abg. Cremer (fraktionslos) seinerseits den Antrag ausschließlich mit Opporlunitätsrücksichten rechtfertigte, K Wenwärtüe Zustand aus die Dauer unhaltbar sei Nachdem schließlich noch-. Abg. Rickert (dfr.) wiederholt, daß die vorliegende Frage durch die öffentliche Meinung noch nicht genügend vorbereitet sei, unb
Dr. Ennecerus (nat.-lib.) als Mitantragsteller in einem Schlußwort die von gegnerischer Seite im Laufe der Debatte erhobenen Vorwürfe gegen die nationalliberale Partei als unbegründet zurückgewiesen, wurde die beantragte kommissarische Berathung abgelehnt. Morgen: Antrag,