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Nr. 33. Mittwoch den 8. Februar

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Neichsgesehes vom 21. Oktober 1878.

Die Königlich sächsische Kreishauptmannschaft hat auf Grund von § 11 unb §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift mit der Ueberschrift:Anti-Sklaverei" und am Ende mit dem Vermerk: Gedruckt und zu haben in der Vereinsbuchdruckerei Zürich Höttingen", verboten.

Zwickau am 21. Januar 1888.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Hausen.

Die unterzeichnete Königliche Kreis-Hauptmannschaft hat die Druckschrift:

Sozialdemokratische Bibliothek rc. 2c.

Arbeiterlesebuch Rede Lasalle's zu Frankfurt a. M. am 17. und 19. Mai 1863.

Nach dem stenographischen Berichte. Höttingen Zürich.

Verlag der Volksbuchhandlung.

I. 1887."

£ auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen Ne gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

D Dresden am 30. Januar 1888.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft, von Koppenfels.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 6, 12, 13 der Verordnung vom 20. September I 1867 (G. S. S. 1529), sowie des §. 137 des Gesetzes über die allge­meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird vorbehaltlich der nach­träglichen Zustimmung des Bezirks-Ausschusses sür den Umfang des Re­gierungsbezirks Castel Nachstehendes angeordnet:

§. 1. Wiederkäuer und Schweine dürfen nach den Nordseehäfcn erst dann auf Eisenbahnen verladen werden, wenn dieselben von einem beamteten Thierarzte untersucht und gesund befunden worden sind.

§. 2, Nebertretungen dieser Vorschrift sind nach §. 328 des Reichs-

Straf-Gesetzbuchs strafbar.

Castel am 21. Januar 1888.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

Polizei-Verordnung.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (S. S. S. 195 ff.) und der §§. 6, 12 u. 13 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird, unter Zustimmung des Bezirks-Ausschusses, für den Umfang des Regierungsbezirks Castel Folgendes verordnet:

Einziger Paragraph.

Der §. 1 der Polizei-Verordnung vom 9. November 1887 (Amts­blatt Nr. 55 S. 282) wird, soweit es sich auf das sogenannteSchürzen" der Böcke bezieht, aufgehoben.

Cassel am 31. Januar 1888.

Der Regierungs-Präsident. Rothe.

r MenftMaHnchtrU m dem steife.

Gefunden: Ein Quittungsbuch mit der Unterschrift Wilhelm Betz, Langenselbold. Eine gedruckte Schürze. Eine schwarze Kinder- schürze. Eine Schnupftabaksdose. Ein silberner Ring. Auf hiesiger Post: ein Regenschirm nebst einem Geldstück.

Entlaufen: Ein schwarzer Pinscher.

Verloren: Auf der Straße bei Langenselbold: eine silberne Anker- Remontoir-Uhr, 15 Rubis, Gehäuse Nr. 1130, nebst silberner Kette; vor Ankauf wird gewarnt.

Hanau am 8. Februar 1888.

1888.

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Bekanntmachung.

Die Firma Seibel & Imgrund dahier will zum Betrieb ihrer Edelsteinschleiferei in Römerstraße- Nr. 3 den daselbst aufgestellten auf drei Atmosphären Ueberdruck regulirten Dampfkessel ferner mit einer Spannung auf 5 Atmosphären Ueberdruck benutzen.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf dem Rath­hause im Sekretariat während der Büreaustunden zur Einsicht aus.

Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 9. d. Mts. an gerechnet, bei dem Stadtausschuß schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwen­dungen nicht mehr angebracht werden.

Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen vor dem unterzeichneten Vorsitzenden des Stadtausschusses wird anberaumt auf: Dienstag den 28. Februar 1888, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale des Rathhauses.

Im Falle des Ausbleibens der eventuell Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.

Hanau am 7. Februar 1888.

Der Vorsitzende des Stadtausschusses. Westerburg.

InsfdiceiBen, Königs. Sfanfsmiujastsdiaff zu FmuKfuci a. M. J. 4246/87. tUtber den Aufenthalt des Tagelöhners Sylsester Helfrich, geb. 28./12. 1850 zu Thalau, wird Auskunft begehrt.

B. 2502. N. 386/85. Ueber den Aufenthalt des Steinmetz Christian Friedrich Andler, geboren den 15. Juni 1858 zu Herrenberg (Württemberg), wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 6. Februar 1888.

Tagesschau

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 7. Februar. Der Reichstag berieth heute den von den beiden rechten Parteien und den Nationalliberalen eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung der Legislaturperiode, in zweiter Lesung. Es erklärten sich heute gegen den Antrag noch die Abgg. Dr. Windthorst (Centrum), Rickert, Dr. Hänel (deutschfresi.), während die Abgg. v. Kardorff (Reichsp.), v. fèeüwff (deutschkons.), v. Marquardsen (nat.-lib.) die Gründe für die Verlängerung wiederholten und dabei verharrten, daß es wesentlich Zweckmäßigkeitsgründe seien, welche sie zur Einbringung der Vorlage bestimmt hätten, und ferner, daß es mcht ihre Absicht sei, die Rechte des Volkes zu beeinträchtigen. Dagegen wurde von gegnerischer Seite wiederum betont, daß durch die Verlängerung der Legislaturperiode thatsächlich wesentliche Volksrechte beschränkt würden. Abg. Dr. Hän-l machte noch gegen den Antrag gel­tend, daß eine Verlängerung der Wahlperiode am allerwenigsten in einem Föderativstaate, wie Deutschland, gerechtfertigt erscheinen könne, und daß die Majoritätsparteien sich hüten sollten, ihre Macht zur Einschränkung der Volksrechte in einer Zeit zu gebrauchen, wo dem Volke so große Lasten auserlegt würden. Der §. 1 des Antrages wurde schließlich in namentlicher Abstimmung mit 183 gegen 95 Stimmen (1 Mitglied ent­hielt sich der Abstimmung) angenommen. Ein deutschsreisinuiger Antrag, einen neuen Paragraphen einzuschieben, welcher unter Abänderung des Artikels 32 der Verfassung die Diätenlosigkeit der Abgeordneten beseitigt, veranlaßte eine längere Debatte zur Geschäftsordnung; es wurde indeß schließlich die Berathung des Antrages, weil nicht in wesentlicher Ver­bindung mit der Vorlage stehend, von der Majorität abgelennl. Der §. 7 der Vorlage (Inkrafttreten ves Gesetzes na* Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode) veranlaßte keine Debatte. Morgen: dritte Berathung der Wehrvorlage und Anträge aus dem Hause.

Das Abgeordnetenhaus berieth zunächst den Etat des Fi- nanzmirusteriums, der nach einiger Debatte nab den Vorschlägen der Bud.- getkommisfirn genehmigt wurde. Zu einer längeren Erörterung führte dabei die Frage der Kontingentirung des Spiritus, durch welche, wie von verschiedenen Seiten betont wurde, namentlich das kleinere Brennereige- werde theilweise geschädigt worden sind, sowie ferner die Frage des Iden­titätsnachweises für Getrerbe. Der Herr Finanzminister Dr. v. Scholz erwiederte, materiell heute auf die angeregten Fragen nicht Angehen zu können, trat jedoch der Auffassung entschieden entgegM, als ob die In-