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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 28.

Donnerstag den 2. Februar

1888.

SätmtMschrmgerr Körrigl. LMLuathMmW.

Bekanntmachung.

An der Landwirthschaftsschule zu Weilburg soll auch im Jahre 1888 ein Fortbildungskursus für ©lern.entarteter abgehalten werden, und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen. Die in dem Kursus zu bèhandelnoen Gegenstände sind folgende:

1) Chemie II. Theil (Chlor, Schwefel, Phosphor, Silicium, Kalium, Natrium, Calcium, Aluminium, Ersen) ;

2) Botanik (Anatomie und Physiologie der Pflanzen);

3) Thierproduktionslehre ;

4) Unterrichtswesen.

Den theilnehmenden Lehrern aus dem Regierungsbezirk Cassel wird ein Zuschuß von 80 Mark in Aussicht gestellt, sobald die betreffenden Gemeinden oder der Lehrer selbst mindestens 35 Mark zuzuschießen bereit ist. Den Gemeinden wird anheimgestellt, sich durch einen von dem Lehrer auszustellenden Revers dahin zu sichern, daß der von der Gemeinde sub- ventisnirte Lehrer den Betrag zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach dem Kursus die betreffende Gemeinde verläßt.

Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 15. Mai d. Js. durch Vermittelung der Königlichen Schulvorstände bezw. der Staütschul-Deputationen hierher einzureichen.

Cassel den 17. Januar 1888.

Königliche Regierung,

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Mit Bezug auf den vorstehenden Erlaß ergeht an die Gemeinden und Lehrer die Aufforderung, die Theilnahme an dem in Aussicht stehen­den Fortbildungskursus zu fördern und mir von dem Ergebniß ihrer Schritte in den nächsten Wochen Mittheilung zu machen Dabei ist an- zugeben, in welcher Weise für die Vertretung der an dem Kursus Theil zu nehmenden Lehrer gesorgt werden könnte.

Hanau am 28. Januar 1888.

Der Königliche Landrath

.V. 462 Gf. Bismarck.

* Hanau den 1. Februar 1888.

Die Bestimmungen der Polizei Verordnung vom 4. Dezember 1876 und vom 30. Dezember 1879 werden nachstehend wiederholt mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die säumigen Hausbesitzer in jedem Fall außer der eintretenden Polizeistrafe noch Ersatzansprüche Seitens etwa beschädigter Personen zu gewärtigen haben.

Der Landrath G f. Bismarck,

Polizei-Verordnung vom 4. Dez. 1876 und vom 30. Dez. 1879.

§ 1. Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffentlichen Gebäudes hat, soweit die Hofraithe mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen und bei eingetretenem Glatt- e i s in feiner ganzen Breite mit Sand, Asche oder einem anderen geeig­neten Material bestreuen zu lassen. An Kreuzstraßen müssen die Ueber- gänge über die Fahrbahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß/ von den anstoßenden Hausbesitzern resp. Hausverwaltern ebenfalls bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 8 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der ersten Stunde mit Tagesanbruch >tzâxut werden.

^ff^^oinsidftlid) der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die Verbindlichkeit des Bestreuens bei Glatteis derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen hat.

Ingi eichen haben diejenigen Behörden, denen die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen obliegt, so oft als nöthig vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.

§ 3. Bei eintretendem Thauwetter haben die Hausbesitzer resp, die Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern

aufhauen und baldthunlichst abfahren zu lassen: das Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen resp, dort abgelagert werden. Aus dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straße getragen werden, es sei denn, daß gleichzeitig das Abfahren desselben er­folgt. Strafe bis zu 9 M.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekannt­machung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 31, Januar 1888.

Der Königliche Landrath

V. 554 Gf. Bismarck.

LmrdwirthlchaWcher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 4. Februar 1888, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zumgoldenen Löwen" in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Schlachthausorbnung zu Hanau und Einführung des Verkaufs der Thiere nach lebendem Gewicht; Referent Kreisthierarzt Coll- mann.

3) Beschaffung von Saatgetreide und Saatkartoffeln; Auswahl der neuanzuschaffenden Sorten.

4) Ist es zweckmäßig, für den Kreis Hanau die Schafhute auszu­dehnen oder zu beschränken?

5) Mittheilung über die Thätigkeit der Sektion für Hebung des Obstbaues.

_____Der Vorstand.

Renk-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein getaner Zwicker; dem Wiederbringer eine Be­lohnung Ein 20-Markstück (Pflegegeld); dem Wiederbringer eine Be­lohnung.

Gefunden: Ein Notizbuch. Ein Leihhausschein. Eine weiße Broche. Ein Portemonnaie mit etwas Geld.

Hanauam 2. Februar 1888.______

HusfdicßißBn Kömgt. SfaafsaoaHfdiaft zu FcanKfuci a. M.

847 B. J. 2819/87. Ueber den Aufenthalt des Barbiers Paul Kn ade von Berlin wird Auskunft begehrt.

1856 B. J. 1409/87. Ueber den Aufenthalt des Schreiners Wilhelm Bach von Heidenfeld wird Auskunft begehrt.

B. 2110. J. 261/88. Ueber den Aufenthalt des Dienstmäd­chens Elisabetha Horr, geboren den 17. September 1867 zu Hitzkirchen, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 30. Januar 1888.

J. 4537/87. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Konrad Metzler, geboren am 16. September 1865 in Gelnhausen, wird Aus­kunft begehrt.

L. 2/88. Ueber den Aufenthalt des Dieners Johann RochuS Ackermann, geb. 5. August 1850 zu Obernburg, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 31. Januar 1888.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Stadt Hanau und in dem Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Re­gierung . zu Cassel Behufs Grundbuchregulirung in der Gemarkung Hanau ein Aufgebot von uns erlassen ist.

Hanau den 30. Januar 1888.

Königliches Amtsgericht III.

1148 Fuchs.Jordan.

Tagesschau

Berlin, 1. Fevr. An der Spitze des Blattes ve:öffentlicht der neuesteR. u. St. A." folgendes Bulletin:

San Remo, 1. Fevr., 10 Uhr 30 Min. Morgens. Es besteht jetzt bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen eine