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Nr. 22.

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Amtliches. Bekanntmachung.

Einführung des Postauftrags-Verkehrs mit Norwegen.

Vom 1. Februar ab können im Verkehr mit Norwegen Gelder bis zum Meistbetrage von 730 Kronen im Wege des Po st auf träges unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bestimmungen und Gebühren eingezogen werden.

Wechselproteste werden durch die Norwegischen Postanstalten nicht vermittelt.

Berlin W., 12. Januar 1888.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

____________________von Stephan.____________________

Die neuen Bedingungen in Betreff der Ausnahme von Soldaten­waisen in die Anstalten des großen Militair Waisenhauses in Potsdam oder auf Kosten des letzteren in andere Erziehungs-Anstalten werden hier­unter zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Eiffel am 15. Januar 1888.

Der Regierungs-Präsident. In Vertr.

Bedingungen, unter welchen die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militair Waisen­hauses im Allgemeinen verliehen werden.

Die Wohlthaten, welche die obige Stiftung bedürftigen, , elternlosen und vaterlosen Soldatenwaisen, die während des aktiven il Militärdienstes des Vaters bei Preußischen oder unter Preußischer Mili- è tairverwaltung stehenden Truppentheilen ehelich geboren sind, oder deren Vater als Soldat bei diesen Truppenthèilen gestorben ist, gewährt, bestehen:

A. in der Aufnahme in eine Erziehungs-Anstalt,

B. in der Bewilligung eines Pflegegeldes.

A. Aufnahme.

1) Kinder im Alter vom zurückgelegten 6ten bis zum 12ten Lebensjahre können, wenn sie ganz gesund sind, im Militair-Knaben-Waisenhause zu Potsdam, im Militair-Mädchen-Waisen- Hause zu Pretzsch, Kinder katholischer Konfession in der katholischen ErziehungsanstaltHaus Nazareth" in Höxter untergebracht werden, soweit der Raum und die Mittel es gestatten.

2) Die Knaben finden zu Ostern und zu Michaelis, die Mädchen nur zu Ostern jeden Jahres Aufnahme.

3) Die Kinder, deren Aufnahme genehmigt worden ist, werden zunächst in die Anwärterliste eingetragen Die Auswahl der zu dem nächsten Termine Aufzunehmenden aus der Zahl der als berechtigt und berücksichtigungswerth zu dieser Wohlthat ausgezeichneten Kinder erfolgt nach Maßgabe der militairischen Verdienstlichkeit der Väter und der Be­dürftigkeit der Familien, unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und thunlicher Beachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.

4) Soldatenwaisen, für welche das gesetzliche Waisengeld aus Staats­oder Reichsfonds zahlbar ist, finden nur unter der Bedingung Ausnahme, daß der Betrag dieses Waisengeldes für die Dauer des Aufenthalts in der Anstalt von dem auf den Monat der Aufnahme folgenden Monate (in der Regel 1. Mai oder 1. November) ab als Erziehungsbeitrag an die Haupt Militair-Waifinhaus-Kaffe in Berlin abgeführt wird.

5) Wenn solche Kinder Aufnahme finden, für welche Erziehungs- \ gelber aus dem Reichsinvaliden- oder Kaiserlichen Dispositionsfonds ge - zahlt werden, so hört diese Zahlung an die Mütter bezw. Vormünder rc. ~ ebenfalls mit dem Monat der Aufnahme auf und erfolgt von da ab an die Haupt-Militair-Waisenhaus-Kasse.

B. P f l e g e g e l d.

r 1) Das Pflegegeld wird auf jedes dazu angemeldete Kind wenn die Etatsmittel es gestatten von dem Monate ab bewilligt, in welchem das mit den nöthigen Beweisstücken eingegangene Gesuch als berücksichtigungswerth anerkannt ist und bis zum vollendeten Hhn Lebens­jahre der Kinser oder bis zu ihrer etwanigen Aufnahme in eine Er­ziehungsanstalt gezahlt.

2) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Sätzen mit Rücksicht darauf, ob die Kinder elternlos oder vaterlos sind, als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ernährung und Bekleidung der Kinder . und daher niemals für eine rückliegende Zeit.

3) Sobald für die Kinder das gesetzliche Waisengeld oder ein ander-

Donnerstag den 26. Januar

1888.

weites Erziehungsgeld aus Staats- oder Reichsfonds bewilligt wird, hört die Zahlung des etwa bereits angewiesenen Pflegegeldes für Rechnung des Militair-Waisenhauses von dem Monate der Zahlbarkeit jenes Er­ziehungsgeldes ab auf.

Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit dem zurückgelegten 14ten Lebensjahre der Kinder hört die Fürsorge des Waisen­hauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder der ge­setzlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu.

Anmerkung. Die Anträge auf Unterbringung der Militairwaisen in den Erziehungs-Anstalten, oder auf Bewilligung eines Pflegegeldes sind an das Dir ektorium des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses in Berlin zu richten und dazu in der Regel folgende Schriftstücke beizubringen:

1) die Militairpapiere des Vaters, aus welchen hervor gehen muß, wann, wie lange und bei welchen Truppentheilen des stehen­den Heeres derselbe gedient hat, ob derselbe Feldzüge mitgemacht und sich dabei ausgezeichnet hat bezw. verwundet ist, oder ob der­selbe als Invalide anerkannt worden ist;

2) die Sterbeurkunde des Vaters, und wenn auch die Mutter todt ist, die Sterbeurkunde der Mutter;

3) die Geburtsscheine der betreffenden Kinder unter 14 Jahren;

4) ein amtliches Dürftigkeitsattest

und, wenn für Kinder verstorbener Kriegsinvaliden, Gendarmen, Wallmeister, Zeugfeldwebel rc. oder für solche Soldatenwaisen, deren Väter als ver­sorgungsberechtigte Militairs eine Anstellung im Civildienste gefunden hatten, ein Pflegegeld nach- g es uch t wird;

5) ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch kein fortlaufendes Erziehungsgeld, bezw. gesetzliches Waisengeld aus Staats- oder Reichsfonds gezahlt wird, eie Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht steht.__

HârmtrDchuNgen Körrig! Landrathsamts.

Die Besitzer von Gebäuden mit Spülabtritten in hiesiger Stadt, welche meiner Aufforderung vom 10. v. Mts. in Nr. 291 dieses Blattes, solche dahier anzumelden, noch nicht nachgekommen sind, werden aufge­fordert, die Anmeldung unverzüglich noch zu bewirken.

Spülabtritte einschließlich Pissoire dürfen fernerhin nur mit ausdrücklicher polizeilicher Genehmigung angelegt werden.

Hanau am 24. Januar 1888.

Der Königliche Landrath

P. 579_________________Gf. Bismarck._______________________

MM-WMichtm uns dem steife.

Gefunden: Ein goldener Ring mit Stein im Mädchen-Schulhof. Eine Vorstkcknadel mit Figur. Ein getragener schwarzseidener Regenschirm (in einem Laden stehen geblieben).

Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Hund.

Vom Wasenmeister ein gefangen: ein weißer Pudel mit stumpfer Nase.

Hanau am 26. Januar 1888.

âusfdireißen âänigL SfaafsanwaHfdiaff ^n Frankfurt a. M.

1473 B N. 1520/87. Ueber den Aufenthalt des Bäckers Friedrich Joh Hartmann von Niedertiefenbach wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M. den 23. Januar 1888,

J. 109/88. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Johann Karl Klug, geb. 19. Januar 1862 zu Offenbach a/M., wird Auskunft begehrt.

1281 A. J. 3876/87. Der am 23. November 1887 gegen den Gärtner Jean Fleischmann aus Neustadt erlassene Steckbrief ist erledigt.

Frankfurt a/M. den 24. Januar 1888.__________________

Tagesschau

P. Aus den Parlamenten. Berlin, 25. Januar. Der Reichstag beschäftigte sich mit bin Initiativanträgen, betreffend den Befähigungsnachweis, welche vom Zentrum und den Deutschkonseroativen wieder eingebracht worden sind und die in deren Namen von den Abgg.