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Nr. 13.
Montag den 16. Januar
1888.A
Amtliches.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des §. 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1^83 wird hierdurch der Schluß der Jagd aus Hasen, Auer-, Birk- und Fasanen-Hennen, Haselwild und Wachteln auf den 24, d. M. Abends festgesetzt.
Cassel, am 12. Januar 1888.
Namens des Bezirks-Ausschusses.
Der Vorsitzende
______________________Rothe.__
Sleust-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein blauer dänischer Doggenhund mit geschnittenen Ohren, 3 weißen Pfoten und weißer Schwanzspitze, m. Geschl.; Empfangnahme bei Kaufmann Kaspar Hartmann zu Großsteinheim.
Gefunden: Am 15. d. M. im Theater: ein Operngucker mit Futteral, darin ein Abonnemerts-Billèt l. Rang (Loge 1 Platz 9). Ein farbiges Sträußchen nebst goldenem Ring.
Hanau am 16. Januar 1888.
Bekanntmachung.
Wir machen daraufaufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Kilianstädten, Oberdorfelden und Butterstädter-Höfe und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuch- regulirung in den Gemarkungen Kilianstädten und Butterstädter-Höfe ein Aufgebot von uns erlassen ist.
Windecken, den 10. Januar 1888.
Königliches Amtsgericht.
567 _Hartmann.
Äu-8streiken âömgt. UaaisMlMlMafi zu fcan^fnrf a. Ä.
622 B. — J. 4340/87. Ueber den Aufenthalt des Schuhmachers Otto Kasper von Döbel wird Auskunft begehrt.
J. 4410/88. Ueber den Aufenthalt des Schlossers Georg Herbert, geb. 16. Juli 1867 zu Neudorf, wird Auskunft begehrt.
701 B. — N. 1072/87. Ueber den Aufenthalt des Schlossers Max Linsenmey er von Oettingen wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 12. Januar 1888.
M. 315/87. Ueber den Aufenthalt des Tagelöhners Amandus Lomb, geboren am 25. November 1867 in Petersberg b. Fulda, wird Auskunft begehrt. _____Frankfurt a/M., den 13. Januar 1888.
B. 392. — N. 1366/87. Gegen den Tagelöhner Christian Nuhn, geboren den 7. Oktober 1860 zu Schlitz, Kreis Lauterbach, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M., den 14. Januar 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Tagesschau
Berlin, 14, Januar. Der Landtag wurde heute Mittag 12 Uhr durch den Vice ■ Präsidenten des Staatsministeriums, v. Puttkamer, mit folgender Thronrede eröffnet:
„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages!
Se. Majestät der Kaiser und König haben mich mit der Eröffnung ! des Landtages der Monarchie zu beauftragen geruht.
Die Sorge um Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit unseren theuren Kronprinzen hat Se. Majestät den Kaiser und König, Sein Haus und unser gelammtes Volk noch nicht verlassen. Aber un ere Hoffnung auf Genesung bleibt bestehen, und wir fahren fort, Gott um die Erhö- rung aller zu Ihm für den erlauchte« Kranken emporsteigenben Fürbitten anzuflehen
Die Finanzlage des Staates hat sich günstiger gestaltet als erwartet werden konnte.
Schon das Ergebniß des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres vom 1. April 1886/87 hat die Voraussetzungen des Voranschlages erheblich übertroffen. Während bei Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das
genannte Jahr sich die Ergänzung der Einnahmen durch eine Anleihe von rund 12 Millionen Mark nöchig zeigte, um den Ausgabebedarf zu decken, haben sich die finanziellen Verwaltungèreiultate des Jahres in Folge von Mehreinnahmen und beträchtlichen Minderausgaben im Ganzen um rund 32 Millionen Mark besser, als veranschlagt war, herausgestellt. In solcher Höhe hat daher den Bestimmungen des Eisenbahn Garantiegesetzes gemäß noch in der Rechnung eben dieses Jahres eine Mehrausgabe behufs Tilgung der Staatsschuld in Form der Verrechnung auf bewilligte Anleihen gemacht werden können und müff-n.
Noch günstiger scheint sich das Ergebniß des laufenden Rechnungsjahres vom 1. April 1887,88 zu gestalten. Während bei Feststellung des StaatshauShalts-Etats für dasselbe zur Deckung des Ausgabedarfs eine Anleihe von mehr als 40 Millionen Mark nothwendig erschien, lassen die bis jetzt vorliegenden finanziellen Verwaltungsresultate hoffen, daß wiederum hervorlrettnde Mindcrauègaben, überwiegend jedoch namhafte Mehreinnahmen bei den Betriebsverwaltungen des Staates, hauptsächlich bei der Staats- Eisenbahnverwaltung, sowie Mehrüberweisungen vom Reich im Ganzen einen Ueberschuß ergeben werden, welcher denjenigen des 8or- jahreè noch beträchtlich übersteigen und auch durch die entsprechende Anwendung der Vorschriften res Eisenbahn Garantiegesetzes in der Rechnung des laufenden Jahres nicht erschöpft werden wird.
Die hierin wahrnehmbare erfreuliche Entwickelung der eigenen Hülfs- quellen des Staates und die Erfolge der im Jahre 1887 endlich möglich gewordenen Weiterführung der Reichssteuerreform lassen, sofern nicht unberechenbare Ereignisse störend dazwischen treten, für die kommenden Jahre die Wiedergewinnung und Erhaltung des Gleichgewichts der Einnahmen und Ausgaben des Staates auch bei freierer Bewegung als bisher gesichert erscheinen. Gleichwohl hat die Staatsregierung es für ihre Pflicht gehalten und sich angelegen sein lassen, den -Ausgabebedarf des nächsten Jahres, wie in den vorausgegangenen Jahren, auf allen Staatèverwal- tungègebieten mit Sparsamkeit und thunlichster Zurückhaltung zu bemessen und die darüber hinaus verfügbaren Mittel zusammen zu halten, um zwar nur schrittweise und vorsichtig, aber doch wirksam und sicher an die weitere Lösung der Aufgaben herantreten zu können, welche, zu groß gegenüber der bisherigen Finanzlage, ihrer Dringlichkeit und allseitigen Anerkennung ungeachtet immer wieder vertagt werden mußten.
Richt dem Geldbeträge mach, aber nach dem Anlaß der Bewilligung und nach dem Maße, in welchem sie von dem landesväterlichen Herzen Seiner Majestät des Königs als eine besondere Verpflichtung empfunden wird, steht hierbei in erster Linie eine dauernde Mehrausgabe zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse. Der in dem Civilstandsgesetze vom 9. März 1874 bestimmte Erlaß eines besonderen Gesetzes, welches die damals den Einkommens Verhältnissen der kirchlichen Stellen erwachsende Einbuße ausgleichiN sollte, ist seither nicht erfolgt. Tie entgegenstehenden Schwierigkeiten erscheinen auch jetzt und für die Folge unüberwindlich. Darum soll für den auf kirchlicher Seite eingetretenen Ausfall durch die jetzt in Aussicht genommene Bewilligung ein werthvollerer Ersatz gewährt werden, der es ermöglicht, die unzulänglichen Pfarrbesoldungen bis zu einem für die heutigen Verhältnisse auskömmlichen Maße zu erhöhen.
Sodann mußte es nicht minder geboten erscheinen, mit dem Verzicht der Staatskasse auf die Wittwen- und Waisengeldbeträge der Beamten einen dem Vorgänge beim Reich folgenden, in'fi$ abgeschlossenen und nach jeder Richtung hin zweckmäßigen Anfang zur Verbesserung der Beamtenbesoldungen zu machen.
Im Uebriam aber und zum bei weitem. größeren Theile sind die verfügbaren Mittel für eine weitere adgeineine Erleichterung des Druckes der Kommunal- und Schullasten in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Behuf empfiehlt es sich nach der Auffassung der Staatsregierung gegenwärtig am meisten, einen dem erlangten Maße nachhaltig gesteigerter Leistungsiähisik.it der Staatskasse entsprechenden Theil der Besoldungen der Lehrer an den öffentlichen Volksschulen den Schulunterhaltungspflichtigen abzunehmen und als eine dauernde 'Ausgabeverpflichtung in den Staatshaushaltsetat einzustellen.
Der nach diesem Gesichtspunkten auf gest; die Entwurf des Staats- haushaltsetats für das Jahr vom 1. April ' 888/89 wird Ihren zugleich mit den wegen Der Aufhebung der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der Beamten und wegen der bezeichneten Erleichterung der Volksschullasten erforderlichen besonderen Gesetzentwürfen alsbald zugehen.