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Nr. 12.

Samstag den 14. Januar

1888.

Amtliches.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 2lsten v. Mts. dem Unterausschuß für die Errichtung eines Volkstheaters und Festhauses in Worms die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der mit Genehmigung der Großherzoglich Hessischen Landesregierung Behufs Ge­winnung von Geldmitteln für den Baufonds zu veranstaltenden öffentlichen Ausspielung von Goldbarren, goldenen, silbernen Kunst- und Industrie- gegenständen auch im diesseitigen Staatsgebiete, und zwar in der Provinz Hessen-Nassau, Loose zu vertreiben.

Caffèl am 3. Dezember 1887.

Der Ober-Präsident. Graf zu Eulenburg.

Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß für die Rettungs- Anstalt zu Hof Reith bei Schlüchtern auch im Jahre 1888 eine ein­malige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den evangelischen Einwohnern im Regierungsbezirke Cassel mit Ausschluß des Kreises Rinteln, sowie im Stadtkreise Frankfurt a/M. durch polizeilich zu legitimirende Collectanten veranstaltet werden darf.

Cassel am 1. Dezember 1887.

Der Regierungs-Präsident. J. A.: Althaus.

Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1888 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1887 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte f Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1887 wirk- ilich geerntete Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den ^fi^en Aufnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoff- < nung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschast- lichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordruten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernte-Ergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und er­fahrene Männer ihre thatkräftige Mitwirkung in den Schätzungs Kom- missionen nicht versagen werden.

Cassel am 14 Dezember 1887.

Der Regierungs Präsident. Rothe.

Im Verlage der Buchhandlung von Paul Parey zu Berlin (SW. Wilhelmsstraße Nr. 32) ist eine von uns in zwei Theilen heraus- gegebeneAnweisung für Spezialkommissare und Vermessungsbeamte im Bezirke der Königlich Preußischen Generalkommission zu Cassel" erschienen, welche aus der genannten Verlagsbuchhandlung bezogen werden kann.

Cassel am 22. Dezember 1887.

Königliche Generalkommission. Dr. Wilhelmy.

BekaRMMschuRgen Kömgl. LaWll athsamts.

Bekanntmachung.

Gemäß § 23 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt No. 46, S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1868 und ältere, welchen eine envgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht er theilt ^ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das miltärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines

beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze ange­drohten Strafe.

Jedem angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz Ordnung ausdrücklich aufmerks m zu machen.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anveren Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzvtragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stamm­rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1865, 1866, 1867 und 1868 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau den 2. Januar 1888.

Der Civil Vorsitzende des Aushebungs-Bezirkes Hanau.

M. 5. G f. Bismarck.

Renft-Uachrichten aus dem Kreise-

W eg getri eb en: durch den Eisgang der Kinzig vom 10.11. ds. Mts.: ein Nachen.

Abhanden gekommen: ein vierräderiger, grün angestrichener Kastenwagen

Zugelaufen: Ein weißer Seidenpinscher m. Geschl.

Hanau am 14 Januar 1888.

Tagesschau

Berlin, 13. Jan. Heute nahmen Se. Majestät der Kaiser und König die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, und des Kriegs-Ministers, General-Lieutenants Bronsart von Schellendorff, entgegen.

Berlin, 13. Jan. Der Reichs-Anzeiger veröffentlicht heute fol­gendes:San Remo, 13. Januar, 8 Uhr Morgens. Die Krankheits­erscheinungen bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen bestanden während der letzten zwei Wochen in etwas stärkerer Schwellung der linken Kehlkopfhälfte und von dort aus sich etwas allgemeiner aus­breitender entzündlicher Reizung der Kehlkopfschleimhaut. Gleichzeitig war stärkere Schleimabsonderung vorhanden, welche wie die Entzündung jetzt wieder im Verschwinden bgeriffen ist. Tas Allgemeinbefinden ist recht gut. Schrader. Krause. Hevell."

Berlin, 13. Jan. In dem Antwortschreiben des Kronprinzen auf das Glückwunschschreiben des Magistrats anläßlich beâ Jahreswechsels heißt es:Die Erfüllung des Wunsches für meine Genesung steht in Gottes Hand, doch hoffe ich zuversichtlich, daß mir die Kräfte nicht fehlen werden, welche mir gestatten, in guten wie schweren Zeiten dem Vater- lande das zu sein, was daffelbe von mir erwartet."

Berlin, 12. Jan. Die Reise des hiesigen russischen Botschafters Schuwalow nach Petersburg war nicht nur durch das russische Neuj.chrs- fest, sondern auch durch die schwere Erkrankung der Mutter seiner ver­storbenen ersten Gemahlin, die von den Aerzten nahezu aufgegeben war, veranlaßt.

Berlin, 12. Jan. An Stelle des Abg. Hasenclever, dèss-ii Ent­mündigung in den nächsten Tagen bevorsteht, wird als socialdemokratischer Candidat im 6. Berliner Reichstagsnahlkreise Liebknecht ausgestellt werden