Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis:

Jährlich 9 Mari. Halbj.4M.S0Pfg.

Vierteljährlich

2 Mar! 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dein betreffen­de Postaufjchlag. DteeinzelneNum- wer tu Pfg.

Hamner Anzeiger.

Augteich Amtliches ^rgcm für Skaöt- unö LcrnöKrreis Kcrnau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Insertions- Preis:

Die Ispaltige Garmondzeile ob. deren Raum

10 Pfg.

Die 2spalt. Zeile

20 Pfg.

DieSfpaltigeZeile

30 Pfg.

Nr. 6.

Samstag den 7. Januar

1888.

Amtliches.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klaffen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung :und auf Ge­winnzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurteilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, aus welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" | tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri­vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie Direktion.

Dammas. Liliental.

BekarmtMschrmgen Kimigl. LaNdrathsamts.

Bekanntmachung.

Gemäß § 23 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt No. 46, S. 269 sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.

Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1868 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Ver­hältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das miltärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei­willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu be­antragen.

Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabnksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze ange- drochten Strafe.

Jedem angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnuug ausdrücklich aufmerks m zu machen.

Diese lautet:

Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflich­tigen einzatragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militär­pflichtige zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stamm­rollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1865, 1866, 1867 und 1868 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau den 2. Januar 1888.

Der Civil Vorsitzende des Aushebungs-Bezirkes Hanau.

M. 5. Gf. Bis mar ck.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berech­tigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt be­kannt gemacht.

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs- Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spä­testens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbst­prüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 5 Januar 1888.

Der Königliche Landrath

M. 73 Gf. Bismarck.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher veranlasse ich hier­durch die Vorspannquittungen, welche noch nicht zur Liquidation gebracht sind, bis längstens den 20. d. M. an mich einzusenden.

Hanau am 5. Januar 1888.

Der Königliche Landrath

M. 84 Graf Bismarck.

Als Gutsvorsteher des Gutsbezirks Pulverfabrik ist der Rendant Matthes auf Widerruf bestellt und in Pflichten genommen.

Hanau am 30. Dezember 1887.

Der Königliche Landrath

A. 6 Gf. Bismarck.

HieM-UschnchLeu aus dem Lreile.

Vom Wasenmeister ein gefangen: ein grauer Pinscher und ein schwarzer Spitz, beide m. Gefchl.

Zugelaufen: Ein schwarzer Neufundländer.

Gefunden: Ein Schulranzen.

Hanau am 7. Januar 1888._________________________________

âus[dicBi6eii Königs. Kikaisanwalisliiafi zu Fmnkfnri a. M.

J. 3830/87. Ueber den Aufenthalt des Oberkellners Emil Oskar Breitling, geboren am 14. September 1864 in Steina bei Hartha, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 4, Januar 1888.

N. 1321/87. Das am 28. Dezember v. Js. gegen den Bäcker Andreas Gerlach von Hammelburg erlassene Ausschreiben ist erledigt.

J. 4471/87. Ueber den Aufenthalt des Kommis Itzig Adolf Lob atz, geb. 4. Februar 1858 zu Arnswalde, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 5. Januar 1888.