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Mittwoch den 4. Januar
8853
Nr. 3.
BâRKtMLchuNgen Königl. LMSrathöMmLs.
Bekanntmachung.
Gemäß § 23 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt No. 46, S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1868 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Mèidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs- Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit -stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das miltärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabriksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe.
Jedem angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz-Ordnung ausdrücklich aufmerks m zu machen.
Diese lautet:
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu übermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1865, 1866, 1867 und 1868 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau den 2. Januar 1888.
Der Civil- Vorsitzende des Aushebungs-Bezirkes Hanau.
M. 5.__________________Gf. Bismarck._____________________
Nenft-NachrWen aus dem freife.
Vom Wasenmeister eingefangen: ein schwarzer Dachshund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.
Gefunden: Ein weißes Strickzeug mit der Aufschrift „Vovast 8 b." Ein Schlittschuh. Ein brauner Glacehandschuh.
Verloren: Ein Pelzkragen.
Hanau am 4 Januar 1888.
Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 1 5. Januar bis zum 1. Februar d. J. bei dem hiesigen Meldeamte zur Rekrutirungs-St ammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Für solche Militairpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die An
1888.
meldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Hanau am 2. Januar 1888.
Der Oberbürgermeister
Westerburg.
InsstÜEeiSen Köstigt. Sfaatsnnwaltfdittft zu âmiäfucf a. M. 24450 B. — N. 1071/87. Ueber den Aufenthalt des Mechanikers Emil Christen von Stettin wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 30. Dezember 1887.
J. 4112/87. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Margarethe Keller, hier wohnhaft gewesen, wird Auskunft begehrt.
8412 D. — J. 4122/87. Ueber den Aufenthalt des Kaufmanns Gustav Otto Löffler, geb. 6. April 1865 zu Gambach, zuletzt wohnhaft dahier, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 31. Dezember 1887.
Tagesschau
Berlin, 3. Januar. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ständigen Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsratb von Ladenberg, zum Konsul in Paris zu ernennen geruht.
Berlin, 3. Jan. Der „R. u. St.-A." veröffentlicht die Allerhöchste Verordnung, wonach die beiden Häuser des Landtags auf den 14. Januar einberufen werden.
Berlin, 3. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den kommandirenden General des 15. Armeekorps, General Lieutenant v. Heuduck, und hörten den Vortrag des Unterstaatssekretärs im Auswärtigen Amt, Grafen v. Berchem. Heute empfingen Se. Majestät den Polizei-Präsidenten Freiherrn v. Richthofen, nahmen militärische Meldungen entgegen und arbeiteten mit dem Kriegsminister und demnächst mit dem Chef des Militärkabinets. Alsdann sahen Silier* Höchstoieselben den aus San Remo zurückgekehrten Major im Generalstabe der 4. Armee-Inspektion, v. Rabe.
Berlin, 3. Jan. Die „Nordd. Allg. Ztg." kann die Berliner Mittheilung eines süddeutschen Blattes, daß in gewissen Kreisen die Absicht bestanden habe, für den Fall des plötzlichen Ablebens des Kaisers und der Verhinderung des in San Remo weilenden Kronprinzen eine Regentschaft einzusetzen, daß der Kronprinz aber desfallsigen Vorschlägen seine Genehmigung versagt habe, und daß an dieser Entschließung des Kronprinzen ein badischer Staatsmann hervorragend betheiligt sei, als ein Gewebe von Lügen bezeichnen, dem jede Unterlage fehle.
Berlin, 3. Jan. Nach allerhöchster Bestimmung wird das Krönungs- und Ordensfest diesmal am 22. d. M. gefeiert. Daffelbe pflegt die Reihe der Hoffestlichkeiten zu eröffnen, die sich dann auf den Zeitraum bis zum 14. Februar (Fastnacht) vertheilen würden.
Berlin, 3. Jan. Der mit den Funktionen des Kaiserlichen Kom- miffars für das Togogebiet interimistisch betraute Kanzler in Kamerun, v. Puttkamer, hat die Dienstgeschäfte in Klein Popo übernommen
Berlin, 3. Jan. Die hiesigen Blätter melden die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adlerordens an den ungarischen Ministerpräsidenten Tisza. (RH. K.)
Zur Aufmunterung beim Erlernen der deutschen Sprache werden durch kriegsministeriellen Erlaß vom 24. Dezember diejenigen Compagnien, Eskadrons und Batterien, unter deren Ersatzmannschaften sich mindestens 10 Prozent nicht deutsch sprechende Elsaß-Lothringer befinden, 15 Mark jährlich ausgesetzt. Der Betrag kann zur Zahlung von 2 Prämien — eine zu 9 und eine zu 6 Mark — für solche Leute verwendet werden, die sich durch Fleiß in Erlernung der deutschen Sprache und durch Fortschritte in derselben der Anerkenung würdig gemacht haben
Breslau, 3. Jan. Wie die „Schlesische Zeitung" meldet, ist auf der Eisenbahnstrecke Görlitz-Dresden der Verkehr in Folge von Schneeverwehungen gänzlich unterbrochen.
Stuttgart, 2. Jan. Der Mittags courierzug von Paris nach Wien entgleiste bei Eßlingen in Folge eines Schienenbruchs. Der Zugführer ist todt, verschiedene Reisende sind verletzt. Nähere Nachrichten fehlen noch.