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Hanmer Anzeiger.
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Nr. 2.
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Bekarmtmschrmgen Königs LMdrathsamLs.
Bekanntmachung.
Gemäß § 23 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875 — Amtsblatt No. 46, S. 269 — sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Stammrolle betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1868 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande, bei Meidung der im Gesetze angedrohten Strafen und Nachtheile, zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Die in das miltärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den activen Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
<* Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabliksherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe.
f Jedem angemeldeten Militärpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herren Orts- bezw. Gutsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des § 23 der Ersatz- Ordnung ausdrücklich aufmerks m zu machen.
Diese lautet:
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Mrlitärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
In der Stammrolle sind nicht blos die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtige zu übermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs- Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1865, 1866, 1867 und 1868 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.
Hanau den 2. Januar 1888.
Der Civil- Vorsitzende des Aushebungs-Bezirkes Hanau.
M. 5. Gf. Bismarck.
Aufforderung.
Bei der gegenwärtigen ungünstigen Lage der Landwirthschaft ist es dringend geboten nach Mitteln und Wegen zu suchen, um die Erwerbsquellen der Landwirthschaft ohne Aufwendung großer Betriebsmittel zu vermehren.
Die Unterzeichneten, welche zu diesem Zwecke von dem in Stadt- 1 und Land-Kreise Hanau gebildeten Obstzuchtverein bevollmächtigt sind, richten hiermit an sämmtliche Grundbesitzer das dringende Ersuchen diesem neugcbildèten Vereine ihr Interesse zuzuwenden. Es wird aus den Mitteln beider Kreise und durch Zuschuß hoher Staatèregieruug ein Wanderlehrer für Obi'tbaumzucht angestellt werden, welcher sich hauptsächlich durch prak tische Arbeiten in den Gemeinden den einzelnen Interessenten nützlich machen soll.
Durch die zunehmende Verkoppelung im Landkreise werden eine, Menge neuer, gerader Wege geschaffen, welche sich vortrefflich zur An Pflanzung mit Obstbäumen eignen. Sowie die neu verkoppelten Gemein
Dienstag den 3. Januar
1888.
den durch erleichterte Arbeit, durch bessere Uebersicht und erleichterten Anspann schon einen großen Vortheil gegenüber nicht verkoppelten haben ebenso sind sie jetzt im Stande, durch richtige Anlage von Obstpflanzungen diesen Vortheil noch zu vergrößern; dieses gilt namentlich für alle höher gelegenen Ortschaften des Kreises, welche die besten Bodenverhältnisse für Baumzucht haben.
Zur Förderung dieser Angelegenheit halten wir es für wünschens- werth, daß die Herren Bürgermeister sich bemühen das Interesse der Be- völkerung daran zu beleben; ihr Einfluß und ihre Bestrebungen werden von dauerndem Nutzen für ihre Gemeinden sein; es würde zu weit führen, hier zusammen zu stellen, welch bedeutende Summe für Obst gelöst werden, wenn Baumkultur richtig betrieben wird.
Die Herren Bürgermeister und alle Freunde des Obstbaues werden aufgefordert am 21. Januar n. I., Nachmittags 3 Uhr, hier im Gasthause zum „Löwen" zusammen zu kommen, um über die Angelegenheit zu berathen.
Hanau am 28. Dezember 1887.
Gf. B i s m a r ck, L. v. D e i n e s,
______________ Landrath. ________________________Kreisdeputirter.
Nenk-Uachnchten aus dem steife.
Gefunden: Ein Glacehandschuh (rechter). Eine Knaben- Sammtmütze.
Verloren: Ein dreireihiges rothes Korallen-Armband.
Hanau am 3. Januar 1888.________________________________
Bekanntmachung.
Der Bezirks-Ausschuß zu Cassel hat auf den von dem Stadtrat befürworteten Antrag der General-Versammlung der hiesigen 3 Ortskrankenkassen unterm 28. d. Mts. verfügt, daß dieselben behufs Verschmelzung zu einer gemeinsamen Ortskrankenkasse mit dem 1. Januar 1 888 aufgelöst werden und die versicherungspflichtigen Personen, für welche die aufgelösten Kassen errichtet waren, mit dem gedachten Tage der gemeinsamen Ortskrankenkasse überwiesen werden.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, mache ich das beteiligte Publikum noch darauf aufmerksam, daß die An- und Abmeldungen der nach §. 1 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 und §. 1 des Ortsstatuts der Stadt Hanau vom 29. April 1884 (Hanauer Anzeiger vom 15. August 1884 Nr. 190 und vom 20, Juli 1887 Nr. 166) versicherungspflichtigen Personen nach wie vor bei dem hiesigen städtischen Meldeamt zu bewirken und die Kassen'oeiträge der gemeinsamen Ortskrankenkasse in dem seitherigen Kaffenlokal einzuzahlen sind.
Hanau am 29. Dezember 1887.
Namens des Stadtrats:
Der Oberbürgermeister
__Westerburg.____________________
Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht erteilt ist, hat sich in der Zeit vom 1 5. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen Meldeamte zur Rekrutirungs-St ammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Für solche Militairpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr, Brod- oder Fabrikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Hanau am 2. Januar 1888.
Der Oberbürgermeister ______________________Westerburg._____________________ AussäreißLit lönigL UMisMMLlMkfi in fcanüfitcf a. K.
0. 319/87. Ueber den Aufenthalt des Kellners Karl August Lindner, geb. 19. Oktober 1860 zu Neuwied, wird Auskunft begehrt.
J. 2819/87. Das am 28. dss. Mts. gegen den Kellner Paul Kn ade von Berlin erlassene Ausichreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M., den 31. Dezember 1887.