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Nr 300.
Samstag den 24. Dezember
1887.
Abormements-Einladung.
Mit dem 1. Januar 1888 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hananer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigste» politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdeuliste, ferner Geschäfts- und Privat-Au- zeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hauauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die lfpaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnemenlspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Bekanntmachungen Königl. Lanvrathsamts.
Die über die Verwendbarkeit der Schwemmsteine (Preßsteine, Bimsandsteine) zu Schornsteinanlagen angestellten Erhebungen haben ergeben, daß mit diesem Material i« hiesigen Bezirk durchweg schlechte Erfahrungen gemacht sind. Die hier zur Verwendung gelangenden Schwemmsteine werden durch die Reinigung der Schornsteine in so erheblichem Maße abgenutzt, daß die aus diesem Material ausgeführten Schornsteine als dauernd feuersicher nicht erachtet «erden können. Die Bimsandsteine sind daher bis auf weiteres nicht nur auf Grund von §. 19 Absatz 9 der Bauordnung III vom 1. August 1883, sondern auch auf Grund der §§. 56, 61 und 77 der Bauordnung I vom 1. Juli 1883, sowie der §§. 49, 53 und 69 der Bauordnung II vom 15. Juli 18 83 zur Herstellung von Schornsteinanlagen nicht mehr zuzulaffen.
Caffel den 3. Dezember 1887.
Der Negierungs-Präsident.
gez. Rothe.
An sämmtliche Königlichen Landräthe und an den Königlichen Polizei-Diriktor hierselbst sowie an sämmtliche Königlichen Kreis- baubeamlen. A. II. 14080.
Vorstehende Anordnung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Die Herren Bürgermeister haben darauf zu sehen, daß der Anordnung nachgekommen wird und event. Anzeige zu machen.
Hanau am 22 Dezember 1887.
Der Königliche Landrath
V. 6698 Gf. Bismarck.________________________
Der Kreisausschuß hat in der Sitzung vom 10. Dezember er. aus ben sachverständigen Eingesessenen des Kreises für das Jahr 1888 die unten genannten Schiedsmänner, welche den Schätzungskommissionen hin- jutreten, nach §. 18 des Preußischen Gesetzes vom 12. März 1881 gewählt.
Die Ortspolizeibehörde hat aus diesen Personen für jeden einzelnen Schätzungsfall die Schiedsmänner zu ernennen, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, daß die vom Kreisausschusse gewählten Schiedsmänner innerhalb des ganzen Kreises zu Amtshandlungen herangezogen werden sönnen.
Die Schätzung erfolgt durch die aus dem beamteten Thierarzt und W Schiedsmännern gebildete Kommission Die letzteren werden von der Ortspolizeibehörde eidlich verpflichtet. Daffelbe gilt, wenn an Stelle des beamteten Thierarztes ein nicht beamteter Thierarzt zugezogen wird, für
diesen, sofern derselbe nicht im Allgemeinen als Sachverständiger beeidet ist.
Die Schiedsmänner werden beim ersten Falle ihrer Zuziehung für die ganze Periode ihrer schiedsrichterlichen Thätigkeit ein für alle Mal eidlich verpflichtet, so daß die Vereidigung erst zu wiederholen ist, wenn der Betreffende in einem späteren Kalenderjahre wiederum zum Schieds- mann bestellt wird.
Die den Schiedsmänner» als Ersatz für Reisekosten und Auslagen zu gewährende Vergütung wird in dem Verwaltungswege festgesetzt und aus der Staatskaffe bestritten. In allen Fällen aber, in welchen der zugezogene Schiedsmann nicht am Ort der Abschätzung oder in einer Entfernung von nicht mehr als 2 Kilometer von demselben wohnt, ist von der Ortspolizeibehörde unter der betreffenden Liquidation Bescheinigung zu ertheilen, daß am Orte der Abschätzung oder in größerer Nähe von demselben eine nach der Bezeichnung des Kreisausschuffes zu dem Amt eines Schiedsmanns verwendbare Person nicht wohnt. Eventuell ist unter den Liquidationen anzugeben, weshalb diese Person zu der Abschätzung nicht zugezogen werden konnte.
Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen die nachstehend genannten Schiedsmänner von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß setzen und denselben mittheilen, daß sie verpflichtet seien, auf amtliche Requisition erforderlichen Falles an allen Orten des Kreises Abschätzungen vorzunehmen.
Hanau am 20. Dezember 1887.
Der Königliche Landrath
V. 6633 Gf. Bismarck.
Namen und Wohnort der Schiedsmänner.
Windecken: 1) Johannes Pfeiffer, 2) Philipp Läpp, 3) Franz Reul.
Bergen: 1) Friedrich Wagner, 2) Jakob Becker, 3) Peter Günther.
Bischofsheim: 1) Andreas Krebs III., 2) Andreas Keller III., 3) Johannes Reuhl III.
Bruchköbel mit Neu Hof und Kinzigheimerhof: 1) Christian Viehmann, 2) Philipp Baumann, 3) Christian Kircher.
D örni g heim: 1) Friedrich Läpp II., 2) Karl Weber, 3) Philipp Huf II.
Eichen: 1) Heinrich Baumann, 2) Johannes Adam, 3) Philipp Euler.
Erb stadt: 1) Bürgermeister Seid, 2) Georg Rausch, 3) Georg Seip.
Fechenheim: 1) Friedrich Fix, 2) Theodor Weil, 3) Georg Puth.
G ron au mit Gronauerhof und Dottenfelderhof: 1) Friedrich Wenzel IL, 2) Georg Kalbhenn, 3) Borschlag: Fr. W. Böckel.
Großauheim: 1) Joseph Grün, 2) Hermann Mangelmann, 3) Simon Eduard Kronenberger.
Großkrotzenburg: 1) Johann Heinrich Krämer, 2) Alois Breidenbach, 3) Florian Bergmann.
Hochstadt: 1) Georg Rauch, 2) Philipp Lind, 3) Peter Stein.
Hüttengesäß: 1) Jakob Koch, 2) Johannes Neidhardt XII., 3) Konrad Völker.
Kesselstadt mit Philstppsruhe: 1) Heinrich Diehl, 2) Jakob Pistor, 3) Wilhelm Wildt.
Kilianstädten: 1) Wilhelm Thylmann, 2) Andreas Zeh, 3) Johannes Koppel.
Langendiebach: 1) Kaspar Roß, 2) Johannes BerngeS III., 3) Wilhelm Dückhardt I.
Langenselbold: 1) Peter Döll III., 2) Konrad Mohn VI., 3) Wilhelm Köhler II.
Marköbel mit Baiersröderhof: 1) Friedrich Fischer, 2) Peter Schneider III., 3) Peter Heinrich Gärtner.
Mittel buchen: 1) Peter Heck I., 2) Johannes Krieger II., 3) Heinrich Maisch III.
Neuwiedermuß: cfr. Hüttengesäß.
Niederdorfel den: 1) Heinrich Vetter, 2) Wilhelm Hofmann, 3) Jakob Schott VII.
Niederissigh eim: 1) Bürgermeister Schröder, 2) Heinrich Kümmel, 3) Georg Gärtner.