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Nr 290
Dienstag den 13. Dezember
1887
BekKNNtAKchungen Kömgl. Landrathsamts.
Das gegen den Tagelöhner Karl Friedrich Frisch körn aus Reuen- Haßlau am 17. September d. J. erlassene Ausschreiben wird hiermit erneuert.
Hanau am 9. Dezember 1887.
Der Königliche Landralh
P. 7651__________________Gf. Bismarck.____
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein silbernes Armband. Ein Zwicker (auf der Post liege« geblieben). Ein neuer silberner Beschlag an ein Album. Ein Pulverhorn. Ein Paar schwarze Handschuhe. Eine Pferdedecke nebst Gurte.
Zugelaufen: Ein weiß-grauer Pinscher m. Geschl.
Hanau am 13 Dezember 1887._____________
Hus[dicei6ßn Königl. $taafsanwa(f[ifiaff zu Frankfurt a. M.
J. 2447/87. Ueber den Aufenthalt des Schweizers Johann Bern- reuther, geb. am 7. Mai 1859 zu Hermannsberg, wird Auskunft begehrt.
22981 B. — N. 1333/87. Das am 6. d. M. gegen Johann Püsch von Heiligenroth erlassene Ausschreiben ist erledigt.
J. 3653/87. Ueber den Aufenthalt des Blumenhändlers Stephan Gustav Halein, geboren am 3. April 1845 in Mainz, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 10. Dezember 1887.
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Bekanntmachung.
Zu unserer Bekanntmachung! vom 3. d. Mts. wird bemerkt, daß durch die „Hanauer Zeitung" und den „Hanauer Anzeiger" die Einträge in den Handels- und Genoffenschaftsregistern, nicht die im Musterregister veröffentlicht werden.
Hanau den 9. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht I.
Die Verhandlungen der Getreidezoll-Commission.
Die erste Lesung der Getreidczollvorlage im Reichstage ließ, nach den dort gehaltenen Reden zu urtheilen, erkennen, daß der Gedanke eines weiteren Schutzes der Landwirthschaft durch Erhöhung der bisherigen Zölle eine weit größere Zahl von Anhängern findet als die gegentheilige Ueberzeugung. Nur über die Höhe der vorgeschlagenen Sätze gingen die Meinungen innerhalb der Freunde der Vorlage auseinander, und hierüber eine Einigung zu erzielen war — so darf man annehmen — der eigentliche Zweck der Ueberweisung des Entwurfs an eine Commission.
Statt dieser Einigung hat sich aber in den bisherigen Verhandlungen der Commission ein vollständig verneinendes Resultat ergeben. Während die konservativen für die Zollsätze der Regierung eintraten, suchten die Reichspartei und diejenigen ultramontanen und nationalliberalen Mitglieder, welche den im Princip der Zollerhöhung geneigten Theil ihrer Fractionen vertreten, von diesen Sätzen etwas hernnterzuhandelx, und da keiner von beiden Theilen den andern unterstützte, fand kein einziaer Zollsatz die Majorität.
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte! Die Gegner der Zollerhöhung sind es allein, denen dieses Ergebniß zur Freude gereicht, und sie suchen dasselbe schon — um einen Börsenausdruck zu gebrauchen — zu „escomptiren", indem sie die Meinung verbreiten, daß das Zustandekommen der Zollerhöhung überhaupt keine Aussicht mehr im Reichstage habe.
Indeß — so schnell schießen die Preußen denn doch nicht! Wir sind überzeugt, daß sowohl die Vertreter des vermittelnden Standpunkts — als solchen bezeichnen wir diejenigen, welche eine Ermäßigung der von der Regierungsvorlage vorgeschlagenen Sätze befürworten — als auch die unbedingten Anhänger dieser letzteren sich noch in letzter Stunde einigen und der Eine dem Anderen viel eher ein Opfer zu bringen bereit sein werden,^als daß sie den gemeinsamen Gegnern einen Triumph gönnen, welcher die Segel des Freihanvelethums allzusehr blähen uno vielleicht in geradezu verhängnißvoller Weise von ihnen ausgebeutet werden könnte.
Die Frage ist nur, ob die „unbedingten Anhänger" den „Vermittlern", oder diese jenen nachgeben werden. Das Stimmverhältniß, wie es in der Commission zu Tage getreten, gibt den „unbedingten Anhängern" das Uebergewicht, und hiernach würde also die moralische Verpflichtung des Nachgebens den „Vermittlern" zufallen. Indeß gibt es hierfür doch noch schwerwiegendere Gründe als dergleichen formale Erwägungen.
Auf der einen Seite gründen sich die Versuche der „Vermittler" auf Auffassungen, welche nichts weiter als bewußte oder unbewußte Concessionen an den freihändlerisch freisinnigen Standpunkt sind. Die „Vermittler" befürchteten von den höheren Sätzen einmal eine Vertheuerung des Brodes und sodann einen Erfolg der auf die Aufhetzung der Massen gerichteten politischen oder sozialistischen Bestrebungen. Glauben sie etwa, daß die niedrigen Sätze eine Schutzwehr dagegen bilden werden? Eine Vertheuerung des Brodes wird als unmittelbare Folge der beantragten Getreidezollerhöhung überhaupt nicht zu befürchten sein, da die Erfahrung gelehrt hat, daß die Roggenpreise sogar bis 187,89 M. — wie im Jahre 1880 — hinaufgehen können, ohne daß sich das Brod über den üblichen Preis hinaus vertheuert. Da der Roggen gegenwärtig 111,30 M. kostet, würde — wenn die vorgeschlagene Zollerhöhung von 30 M. voll im Preise ihren Ausdruck findet — sich der Roggenpreis erst auf 141,30 Mark stellen, eine Vertheuerung des Brodes über den im Jahre 1880 gezahlten Preis hinaus also noch lange nicht zu befürchten sein. Ist die Brodvertheuerung von den Zollsätzen der Regierungsvorlage also nicht zu erwarten, so kann hiermit auch nicht die Herabsetzung des Zollsatzes begründet werden. Es wird damit nur die Berechtigung der freihänd- lerischen Argumente gegen die Zollerhöhung überhaupt anerkannt und damit wird die Stellung der prinzipiellen Gegner der Vorlage nur verstärkt. Noch weniger aber ist der nieorigere Zollsatz im Stande, den Aufhetzungen der Massen vorzubeugen. Diese werden zweifellos auch bei noch niedrigeren Zollsätzen nicht ausbleiben, wie auch schon seit Jahren fortwährend nach dieser Richtung hin von den Freisinnigen und Socialdemokraten mit vereinten Kräften gearbeitet wird. Auch diese Rücksichtnahme auf den freihändlerischen Standpunkt kann den Gegnern nur Wasser auf ihre Mühle sein. Auf der andern Seite haben die Sätze der Regierungsvorlage das Gewicht des von dem Landwirthschastsrath abgegebenen Gutachtens für sich, welches die Wahrung der Interessen der Landwirthschaft und einen wirksamen Schutz der einheimischen Produktion gegen die Concurrenz des Auslandes allein von jenen Sätzen erhofft. Für die Richtigkeit der Meinung, daß dies auch mit niedrigeren Sätzen geschehen könne, ist bis jetzt noch kein Beweis erbracht, auch ist dafür bis jetzt noch keine Autorität aufgetreten.
Hoffen wir, daß in jedem Falle ein die Gegner niederschlagenves Ergebniß aus den Reichstagsverhandlungen hervorgehe. Der Uebermuth der Freihändler würde sonst keine Grenze finden, die Landwirthschaft aber davon nur Schaden leiden.
TsgesschaN.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 12. Dez. Der Reichs- tag beschäftigte sich zunächst mit dem Gesetzentwürfe, betreffend die Einführung der Gewerbe - Ordnung in Elsaß • Lothringen. In der längeren Debatte, welche vom Unterstaalssekretär Studt eingeleitet wurde, und an welcher sich außer den elsässischen Abgg. Grad, Winterer, Frhr. v Dietrich noch die Abgg. Sabor (Soz.-Dem.) und Henning (Reichspartei) bethei- ligten, erklärten sich sämmtliche Redner mit der Vorlage im Allgemeinen einverstanden, nur die in die Vorlage aufgenommenen Ausnahme- und Uebergangsbestimmungen wurden von den meisten Rednern als unannehmbar bezeichnet, während der Abg. Henning sowie der Unterstaatssekretär Studt für Beibehaltung derselben eintraten. Die zweite Berathung wird im Plenum stattfinden — Die darauf folgende erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statifinden- den Gerichtsverhandlungen, wurde von dem Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. v. Schelling kurz eingeleitet, der zugleich um schleunige Erledigung der Vorlage bat. In der Debatte, an welcher die Abgg. Rintelen (Zentrum), Klemm (devtschkons.), v. Reinbaben (Reichspartei), Dr. Cunp (nat.-lib.), Klotz (deutschfreis.), Singer (Soz.-Dem) und Dr. Windthorst (Zentr.) theilnahmen, traten nur die beiden letzten Redner der Vorlage prinzipiell entgegen, während alle übrigen Redner mehr oder we-