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Nr. 287 Freitag den
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Weihnachlssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsv ersendun gen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
Die Packete sind d auerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packetadreffen für Packet- ausschrifterr nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrist muß sämmtliche Angaben der Be- gleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w, damit im Falle des Verlustes der Begleit- adreffe das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Reichs,Postgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm : 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.
Berlin W., 2. Dezember 1887.
Der Staatssekretair des Reichs Postamts.
In Vertretung: Sachse.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Nummern 13, 15 bis 25, 27 bis 29, 31 bis 34, 36 und 37 des ersten Jahrgangs 1887 der zu Buenos-Aires, Ealle Artes 335, erschienenen periodischen Druckschrift: „Vorwärts, Organ für die Interessen des arbeitenden Volkes", werden auf Grund des §. 11 des Gesetzes vom 21sten Oktober 1878 von der unterzeichneten Landes, Polizeibehörde verboten.
Bremen den 21. November 1887.
Die Polizei Kommission des Senats. Gröning. Schultz.
Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift:
„Bericht über die Verhandlungen des Parteitages der deutschen Sozialdemokratie." Abgehalten zu Schöne- wegen bei St. Gallen vom 2. bis 6. Oktober 1887.
St. Gallen 1887. Druck von Th. Wirth & Eie., St. Gallen, auf Grund §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landes- Polizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg am 26. November 1887.
Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.
Gefunden: Vor einiger Zeit eine weiße Manschette mit schwarzem Knopf. Ein Kinderhandschuh. Ein goldener Ring mit Stein. Ein «eusilb. Rückveckel von einer Taschenuhr. Ca. l’/s Meter schwarze Spitze.
Zugelaufen: Ein Pinscher w. Geschl.
Hanau am 9. Dezember 1887.
9. Dezember 1887
Mns[diwi6ßn Kömgl. Stuafsanmatffdißft zu ^canäfurf a. M. 0. 304/87. Das am 30. November c. gegen den Tapezierer Philipp Levy erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M., den 6. Dezember 1887.
B. 22732. — N. 1121/87. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Andreas Lösch von Jphofen, geb. 21. Januar 1867, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 7. Dezember 1887.
T K g e s s ch a Ä.
Berlin, 8. Dez. Se. Majestät der Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin begrüßten heute Vormittag die Großherzoglich badischen Herrschaften bei Höchstderen Eintreffen im Königlichen Palais. — Se. Majestät der Kaiser nahmen darauf militärische Meldungen entgegen, hörten die Vorträze des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll, sowie des Kriegs-Ministers, General-Lieutenants Bronsart von Schellendorff, und empfingen den Kaiserlich russischen Botschafter Grafen Schuwalow, welcher die Ehre hatte, Se. Majestät, als den ältesten Ritter des St. Georgs-Ordens, am Tage des Georgsfestes beglückwünschen zu dürfen.
Berlin, 8. Dez. Der Prinz Ludwig von Bayern ist heute Abend 8 Uhr nach München zurückgereist.
Innerhalb der deutschen Partei in Württemberg herrschte bezüglich der Verlängerung der Legislaturperioden bekanntlich keine volle Einigkeit; indessen scheint die Stimmung sich zu Gunsten des von den Kartellparteien eingebrachten Antrages gewandt zu haben. Von Interesse ist hierfür eine Auslastung der „Württembergischen Landeszeitung", in der es heißt: Der Antrag Behr Bennigsen - Helldorff, die Legislaturperiode des Reichs, tages auf 5 Jahre zu verlängern, wird in den politischen Kreisen unserer Bevölkerung einer sehr verschiedentlichen Aufnahme begegnen. Wir unsererseits stehen nicht an, unsere vollste Befriedigung darüber auszu- sprechen, daß der Antrag überhaupt gestellt wurde. Wir haben, wie für die Verlängerung der Legislaturperioden im Allgemeinen, so auch hierfür unsere guten Gründe und werden mit den letzteren ebensowenig hinter dem Berge halten, wie mit denjenigen, die wir seinerzeit für die Verlängerung selbst in ausgedehntestem Maße geltend gemacht haben. Wir gestehen offen, nachdem einmal die geplante Verlängerung Gegenstand der Berathung und damit auch der Beschlußfassung in den politischen Zirkeln geworden, und es dem Geschrei der Demokraten gelungen war, vielfach diese Frage untergeordneten Ranges zu einer Haupt- und Staatsaktion von größter Tragweite aufzubauschen, hätten wir es für einen verhängniß- vollen Fehler gehalten, wenn dieser Antrag nicht gestellt worden wäre. Wir sind fest überzeuzt, daß dies einen schlechten Eindruck heroorgerufen und den Leuten lediglich die fälschliche Meinung beigebracht haben würde, als hätten die Nationalliberalen ein schlechtes Gewissen: als möchten sie wohl — und trauten sich doch nicht. Die „Württembergische Landesztg." führt dann ins Feld, daß Herr v. Bennizsen an der Spitze des Antrages steht, und daß dieser Umstand in alle Kreise der deutschen Partei die Ueberzeugung tragen müsse, die Verlängerung bedeute keinen dem Liberalismus zuwiderlaufenden Akt und schließt ihre Ausführungen folgendermaßen : „Auch betonen wir nochmals, daß die demokratische und freisinnige Wühlhuberei in dieser Frage erst dann von Eindruck auf weitere Volkskreise wäre, wenn eine unbegreifliche Unenischlossenheit es verschulden sollte, daß der nun einmal gestellte Anträge nicht angenommen würde. Das Letztere würde die Wählerschaft nicht dem Liberalismus der nationalliberalen Partei gut schreiben, sondern sie würde dieses Durchrasten des Antrages lediglich als Ausfluß eines schlechten Bewußtseins betrachten. Das ganze Odium desselben hätte dann unsere Partei zu tragen, obwohl sie den Antrag unter den Tisch fallen ließ. Damit wäre aber der Demokratie ein doppelter Dienst erwiesen! Wir denken, davor sollten wir uns doch hüten!"
Stuttgart, 8. Dez. (K. Z.) In Cannstadt wurde Oberbürgermeister Rast von der deutschen Partei für den verstorbenen Hartenstein mit großer Mehrheit gegen den demokratischen Candidaten in die Kammer gewählt.
Wien, 8. Dez. Nach Meldung mehrerer hiesigen Blätter findet heute in der Hofburg unter Vorsitz des Kaisers eine militärische Berathung unter der Theilnahme des Herzogs Albrecht, des Grafen Kalnoky, des