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Nr. 285.
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Mittwoch den 7. Dezember
1881
Amtliches.
Bekanntmachung. Die Weihnachtssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmaffen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Ausschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packetadressen für Packet- ausschristen nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stets recht groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetausschrift muß sämmtliche Angaben der Be- gleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w., damit im Falle des Verlustes der Begleit- adresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete frantift aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Reichs-Postgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm : 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.
Berlin W., 2. Dezember 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung: Sachse.
Bekanntmachung.
Als die Blätter, in welchen im Jahre 1888 die auf Grund der Einträge im Handels Genossenschafts- und Musterregister z« erlaffenden Bekanntmachungen zu veröffentlichen sind, werden:
der Deutsche Reichs- und Königlich Preußische Staatsanzeiger,
die Hanauer Zeitung,
der Hanauer Anzeiger
bestimmt.
Hanau, den 3. Dezember 1887.
Königliches Amtsgericht I.
Hus(ifirei6ßn Königl. KiaatsMiMMasi zu Frankfurt u. M.
22355 B. — N. 973/87. Ueber den Aufenthalt des Metzgergesellen Ulrich Gubler von Neuchutel wird Auskunft begehrt.
22497 B. — N, 1071/87. Das am 29. v. M. gegen Emil Christen von Stettin erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M., den 3. Dezember 1887.
22515 B. — 0. 281/87. Ueber den Aufenthalt des früheren Krankenwärters, jetzt Arbeiters Johann Fiedler, 50 Jahre alt, zuletzt Frankfurt a/M. Uhlandstraße 52 wohnhaft, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 4. Dezember 1887.
B. 22588. — J. 3798/87. Ueber den Aufenthalt der am 15. Dezember 1868 zu Frankfurt a/M. geborenen Arbeiterin Mathilde Happ wird Auskunft begehrt.
C. 9537/87. Ueber den Aufenthalt des Schreibers Johann Georg Andres, geb. am 10. November 1849 zu Eisen ach, wird Auskunft begehrt.
22516 B. — N. 1231/87. Ueber den Aufenthalt des Commis Eduard Horchler von Cassel, geboren am 24. Januar 1867, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 5. Dezember 1887.
t Die Kornzolldebatte.
Der Reichstag hat die Vorlage wegen Verdoppelung der Kornzölle am Donnerstag und Freitag einer ersten Berathung unterzogen und zur weiteren Behandlung einer Commission überwiesen. Dieser Beschluß hat indeß, so wenig er einem Theil der prinzipiellen Anhänger des Gesetzes entsprochen haben mag, nicht die Bedeutung, als ob damit eine Verschleppung oder womöglich eine Ablehnung desselben beabsichtigt sei. Nach der in der Debatte zum Ausdruck gekommenen Stimmung des Reichstags sowie nach anderweitigen Berechnungen darf vielmehr angenommen werden, daß außer den Conservativen und der Reichspartei sowohl ein Theil des Centrums wie ein Theil der Nationalliberalen, also die Majorität für eine Erhöhung der Kornzölle stimmen wird und daß die Commissionsbe- rathung vorzugsweise sich mit der Prüfung der Höhe der vorgeschlagenen Zollsätze zu beschäftigen haben wird, da in Bezug auf diesen Punkt bisher eine Uebereinstimmung noch nicht vorhanden zu sein scheint.
In seiner einleitenden Rede ergänzte Minister Lucius in wirksamster Weise die Begründung der Vorlage, indem er den Nachweis des Vorhandenseins eines wirklichen Nothstandes für die Landwirthschaft führte. Er legte dar, wie auf der einen Seite, namentlich in den letzten 25 Jahren, die Preise fortwährend zurückgegangen sind, wie auf der anderen Seite die Arbeitslöhne, Bodenprei'e, Steuern und öffentlichen Lasten gestiegen sind, und daß hieraus naturgemäß ein Deficit für die Landwirthschaft erwachse. Als Symptome des Rückgangs derselben führte er die beobachtete Abnahme der Steuerfähigkeit der ländlicken Bevölkerung, der Domä- nenpachtpreise seit 1885, der Kaufpreise von Grundstücken um 25—5O°/o, die steigende Verschuldung, die allein in Preußen im Jahre 1886/87: 133 Millionen Mark beträgt, und die seit 1885 eingetretene Steigerung der Subhastationen nach dem Flächenraum und dem Grundsteuerertrag gegenüber dem Jahre 1881 an, wies bei so offenkundigen Verhältnissen die Forderung einer Enquete als überflüssig zurück und zeigte aus den bisherigen Wirkungen der Zölle — ca. 43 Millionen Mark für die Reichskasse, vergleichsweise bessere Gestaltung der Preise als auf dem Londoner Markt und Einschränkung der Getreidespekulation —, daß auf dem jetzt vorgeschlagenen Wege eine wirksamere Abhilfe erhofft werden könne.
In der weiteren Debatte, die ersichtlich unter dem Eindruck dieser Rede stand, war im Ganzen wenig von jener leidenschaftlichen Bekämpfung seitens der Opposition zu bemerken, wie sie bisher in der sreihändlerischen Presse zu Tage trat. Vielleicht ist an diesem Eindruck auch der Umstand Schuld, daß die Opposition nichts Neues vorzubringen wußte und daß man schon zum Ueberdruß oft gelesen hat, was jetzt von dieser Seite im Reichstage gesprochen wurde. Speciell dürfte die Dürftigkeit der Rede des freisinnigen Abgeordneten Barth seine Freunde überrascht haben, zumal die von ihm vertretene Partei außer den Socialdemokraten die einzige ist, welche geschlossen der Kornzollerhöhung widerstrebt, er also keine Rücksicht zu nehmen hatte auf etwaige in seiner Fraktion befindliche Freunde der Vorlage. Die Nationalliberalen und die Ultramontanen spalten sich in dieser Frage und daraus erklärt sich zur Genüge, daß den den oppositionellen Standpunkt vertretenden Rednern dieser Parteien — den Herrn Reichensperger, Geibel und Grub — etwas von dem Feuereifer der Begeisterung abging, den eine Einmüthigkeit ihrer Fraktionen gewiß hervorgerufen haben würde. Auch der Socialdemokrat Singer blieb in seinem alten Geleise: er freute sich, daß diese Art von Wirth- schaftspolitik besser als die socialpolitische Agitation zum Umsturz führen würde, und trotzdem bekämpfte er seltsamer Weise die Vorlage! Eine ganz andere Temperatur herrschte auf Seiten der Anhänger des Gesetzes. Namentlich von den Vertretern der Reichepartei — Gehlert und v. Kardorff —, wie von den conservativen Rednern — von Helldorff und von Frege — darf man sagen: „pectus est, qui disertum facit“, d. h. es war Herzensüberzeugung, was ihnen Beredtsamkeit lieh. Der nationalliberale Abg. Leemann und das Centrumsmitglied Frhr. von Landsberg hatten leichte Mühe, den Eindruck der Reden ihrer gegte« rischen Parteigenossin zu verwischen.
Die Opposition verlegte sich darauf, einmal den Nothstand in Abrede zu stellen, sodann, selbst den Nothstand zugegeben, die Derpflicktung zur Abhilfe zu leugnen und schließlich die Wirkung einer Zollerhöhung möglichst schwarz in schwarz zu malen: Vertheuerung des Brodes fir den armen Mann, Vortheil nur für die Großgrundbesitzer, Schädigung der