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E 281

Freitag den 2. Dezember

1687

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 2L Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr- ,en Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird rdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodi- e Druckschrift:Sozialdemokratiche Bibliothek XIX. ls Recht auf Faulheit." Von Paul Lafargue. Hottingen-Zürich. rlag der Volksbuchhandlung. 1887 nach § 11 des gedachten Gesetzes :ch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin am 19. November 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge- rlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 rde mit Entschließung der unterfertigen Stelle vom Heutigen die uckschrift:Zur Lage der arbeitenden Klasse in Bai- eine volkswirthschaftliche Skizze von Dr. Bruno Schönlank", Nürn- i, Druck und Verlag von Wörlein und Sie., 1887 verboten, was hiermit zur geeigneten Veröffentlichung mittheilen.

Ansbach am 19. November 1887.

Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.

Freiherr von Herman.

'Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Num- rn 22 bis mit 26 des 3. Jahrgangs der zu New - Iork erscheinenden riodischen Druckschrift:

Deursch-Amerikanische Bäcker-Zeitung", herausgegeben vom National-Verband der Bäckergehülfen der Vereinigten Staaten,

auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Dresden am 22. November 1887.

Königlich sächsische Kreishauptmannschaft.

_____________________von Ko pp enfel s._____________________

OeküNKtMachurlgen Kimigl Land^athSamts.

Königliche Lehranstalt für Obst- nnd Weinban in Geisenheim a/RH.

Auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten sollen bei der hiesigen Lehranstalt wiederum

3 Unterrichlskurse über die Reblaus (Phyl loxera vastatrix) und andere Rebenschädlinge unter Leitung des Unterzeichneten abgehalten werden. Ein jeder dieser Kurse, welche unentgeltlich sind, dauert 6 Tage und besteht in einer Anzahl von Vorträgen und in eingehenden Uebungen am Mikroskop; der erste derselben wird von Montag den 5. bis Sonnabend den 10. Dezember d. Js., der zweite von Montag den 12. bis Sonnabend den 1 7. Dezember er. und der dritte von Mon­tag den 9. bis Sonnabend den 14. Januar 188 8 abgehalten werden.

Diejenigen Herren, welche beabsichtigen, an einem der Kurse theil- zunehmen, werden ersucht, sich rechtzeitig bei der Direktion der Anstalt anzumelden.

Geisenheim, den 3. November 1887.

Der Direktor gez. Göthe, Oekonomierath.

Die Herren Bürgermeister wollen diese Bekanntmachung durch An­schlag oder in sonst geeigneter Weise zur Kenntniß der Interessenten bringen. Hanau am 23. November 1887.

Der Königliche Landrath

6027__Gf. Bismarck.__

Neust-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein Zivanzig-Markschein.

Gefunden: Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben).

Hanau am 2. Dezember 1887.

MusfdicßiGen Komgl. Sfanfsanwattfdiaff zu Frankfurt a. M.

22166 B. J. 3557/87. Ueber den Aufenthalt des Kaufmanns Ernst Aug. Friedr. Bastian Schäfer von hier wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M, den 29. November 1887.

J. 1986/87. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Anna Johanna Geis, geboren am 9. Juni 1872 in Schweinfurt, wird Aus­kunft begehrt.

19199 A. J. 1008/87. Ueber den Aufenthalt des Agenten Ernst Glückler aus Kehl wird Auskunft begehrt.

21792 A. J. 2161/87. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Jda Büttner von Gelsenkirchen wird Auskunft begehrt.

22233 B, N. 639/87. Ueber den Aufenthalt der Tag- löhnerrn Karoline Bücher von Atzenhain wird Auskunft begehrt.

22232 B. C. 304/87. Ueber den Aufenthalt des Tapezierers Philipp Levi, zuletzt hier wohnhaft, wird Auskunft begehrt.

22193 B. J. 3689/87. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Peter Holzmeister von Cronberg wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 30. November 1887._____________________

Bekanntmachung.

Die diesseitigen Bekanntmachungen bezüglich der Handelsfirmen des hiesigen Gerichtsbezirks werden im nächsten Jahre imHanauer Anzeiger" erfolgen.

Langenselbold, 24. November 1887.

Königliches Amtsgericht.

J. V.: Caesar.

11687 Appel.

t Die Getreidezoklvorlage

ist am Sonnabend beim Reichstag eingegangen. Der Entwurf will die Zölle erhöhen für den Doppelcentner: Weizen und Roggen von 3 auf 6 M., Hafer von 1,50 auf 3, Gerste auf 2,25, Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten von 7,50 auf 12 M.; ferner enthält er Erhöhungen für Hülsenfrüchte, Raps, Rüböl und verschiedene andere Oele.

Die Umstände, welche diese Maßregel nothwendig gemacht haben, sind in der letzten Zeit so eingehend erörtert worden, daß sich kaum noch etwas Neues sagen läßt. Sämmtliche landwirthschaftliche Organe, ohne Ausnahme, stimmen darin überein, daß das Sinken der Preise fast aller landwirthschaftlichen Erzeugnisse eine Nothlage der Landwirthe, der großen wie der kleinen, herbeigeführt hat, deren Fortdauer für die Mehrzahl der Reichsbevölkerung von bedenklichen Folgen sein muß. Aber nicht nur die rein landwirthschaftlichen Organe, auch die preußischen Gewerbekammern haben sich neuerdings ganz in demselben Sinne ausgesprochen. Um die Berechtigung dieses Standpunktes drastisch vor Augen zu führen, sei sum­marisch an folgende Thatsachen erinnert:

Zuerst was die Preise betrifft: In Preußen stand im Durchschnitt der Jahre 1867/78 der Weizen auf 22,8, Roggen 17,7, Gerste 16,5, Hafer 15,9 M. für den D. Ctr., in dem folgenden Jahrzehnt sind die Preise trotz der Zölle stetig gesunken bis auf 15,4 bezw. 11,5, bezw. 12,5, bezw. 10,6 int September d. I. Dagegen sind, wie allgemein zugegeben wird, Löhne, Abgaben, Steuern nicht geringer geworden, zum Theil sogar gestiegen.

Die Ursachen dieses außerordentlichen Preisdrucks sind in erster Reihe darin zu suchen, daß das einzuführende Getreide von einzelnen Exportländern auf den Weltmarkt in beliebiger Höhe zur Ver- fügung gestellt wird, vermöge billiger Produktion und billigen Transports. Weizen stand auf dem Londoner Markt zeitweise 125,4 M. per Tonne, russischer Weizen wurde im Oktober in Königsberg unverzollt zu 118 M., russischer Roggen für 70 M., schreibe 7 M. für den D.-Ctr., angeboten. In Folge der Concurrenz der Rhedereien wird Weizen heute von Kalkutta nach London um 30 M. den gegenwärtigen Betrag des deutschen Zolles Roggen von New-Dork nach London um 18 Mk. pro Tonne billiger verfrachtet als vor 5 Jahren. Ostindien führte aus 1869/70 3910 Tonnen Weizen, 1886/87 dagegen 1 113167 Tonnen. Zu der Steigerung des russischen Preisdruckes auf die Getreideversorgung Deutsch­lands hat neben der Vermehrung der russischen Produktion und der Ver­minderung der Transportkosten wesentlich auch das Sinken der dortigen