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Nr. 278. Dienstag den

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Contraventionen werden die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 68 der Aichordnung für das deutsche Reich vom 27. Dezember 1884 festfundamentirte Brückenwaagen sowie alle solche Waagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 kg bestimmt sind,

vom 1. Januar 1 888 ab neben dem Aichungsstempel auch die Jahreszahl der Aichung tragen sollen, widrigenfalls diese Waagen als nicht gestempelt angesehen werden müssen.

Die Gültigkeitsdauer der Stempelung dieser Waagengattungen läuft nach 3 Jahren nach Schluß desjenigen Kalenderjahres ab, in welchem die Aichung oder die Wiederholung der Aichung laut der aufgestempelten An­gabe der Jahreszahl stattgefunden hat.

Castel, den 4. Oktober 1887.

Königliche Aichungs-Jnspektion für die Provinz Hessen-Nassau, gez. Meyer.

BekanntMachungen Kömgl. LrWrathsamts.

Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, innerhalb 5 Ta­gen die Namen der nach §. 18 des Viehseuchengesetzes vom 12. März 1881 G. S. S. 128 bestellten Schiedsmänner einzuberichten (siehe Kreisblalt Nr. 292 vom Jahre 1885 und Nr. 64 von 1887). Sollten in der Zahl der ursprünglich für jede Gemeinde bestellt gewesenen drei Schiedsmänner durch Verzug, Sterbefall rc. Personal-Veränderungen vor­gekommen sein, so ist dies in dem Bericht zu vermerken und sind in die­sem Falle eventuell zugleich Vorschläge behufs anderweiter Besetzung dieser Stellen zu machen.

Hanau am 18. November 1887.

Der Königliche Landrath

V. 6022 Gf. Bismarck.

Der Tagelöhner Jacob Kasper aus Hungenfeld, geboren am 16. Januar 1852, hat sich aus hiesiger Stadt entfernt und ein Kind hülflos zurückgelassen.

Es wird ersucht nach dem Aufenthaltsorte des Genannten zu fahn­den und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 26. November 1887.

Der Königliche Landrath

P. 7331. Gf. Bismarck.

Königliche Lehranstalt für Obst- nnd Weinbau in Geisenheim a/RH.

Auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten sollen bei der hiesigen Lehranstalt wiederum

3 Unterrichtskurse über die Reblaus (Phylloxera vastatrix) und andere Rebenschädlinge

unter Leitung des Unterzeichneten abgehalten werden. Ein jeder dieser Kurse, welche unentgeltlich sind, dauert 6 Tage und besteht in einer Anzahl von Vorträgen und in eingehenden Uebungen am Mikroskop; der erste derselben wird von Montag den 5. bis Sonnabend den 10. Dezember d. Js., der zweite von Montag den 12. bis Sonnabend den 1 7. Dezember er. und der dritte von Mon­tag den 9. bis Sonnabend den 1 4. Januar 188 8 abgehalten werden.

Diejenigen Herren, welche beabsichtigen, an einem der Kurse theil- zunehmen, werden ersucht, sich rechtzeitig bei der Direktion der Anstalt anzumelden.

Geisenheim, den 3. November 1887.

Der Direktor gez. Göthe, Oekonomierath.

Die Herren Bürgermeister wollen diese Bekanntmachung durch An­schlag oder in sonst geeigneter Weise zur Kenntniß der Interessenten bringen. Hanau am 23. November 1887.

Der Königliche Landrath

V. 6027 Gf. Bismarck.

29, November 1887

Husfdicßißen Kömgl. Sfaafsanwattsdiaff zu Frau^suri a. N. 7254 I). J. 2188/87. Ueber den Aufenthalt des Arbeiters Friedr. Neber von Weidelsbacher Hof, geb. 29. Jan. 1850, wird Aus­kunft begehrt.

J. 3952/87. Ueber den Aufenthalt des Schneiders Paul B eaury, geboren den 11. Juni 1844 und zuletzt in Frankfurt a/M. Neugasse 17 wohnhaft gewesen, wird Auskunft begehrt.

B. 21886. J. 4089/87. Ueber den Aufenthalt des am 23. August 1855 zu Bergen, Kr. Hanau, geborenen Taglöhners Philipp Jakob Koller wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 26. November 1887.

20657 A. J. 2142/87. Ueber den Aufenthalt der Näherin Helene Tillmanns alias Donnö, geboren am 27. März 1859 zu Aachen, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 27. November 1887.

Bekanntmachung.

Die Eintragungen in das Handels- und Genossenschasts-Register des unterzeichneten Amtsgerichts während des Geschäftsjahrs 1888 werden im Deutschen Reichsanzeiger" und imHanauer Anzeiger" veröffentlicht werden, was hierdurch bekannt gemacht wird.

Windecken, den 24. November 1887.

Königliches Amtsgericht gez.: Dr. Hartmann.

t Die Finanzlage.

Der Reichshaushaltsetat für 1888/89 liegt bereits vollständig vor und ermöglicht einen Einblick in die Finanzlage, deren erfreuliche Besserung die Eröffnungsrede verkündet hat. Es ergibt sich dies daraus, daß die Matrikularbeiträge, welche sich von 186 937 315 M. auf 212 670 009 M., also um 25 732 694 M. erhöhen, ihr Gegengewicht in denUeberwei- sungen an die Bundesstaaten" finden, welche im laufenden Jahr auf 148 767 000 M. festgesetzt und für das neue Etatsjahr auf 266 355 000 M. veranschlagt worden sind. DieUeberweisungen" haben sich mithin um 117 588 000 M. erhöht, und zwar fließen aus den Zöllen und der Tabaksteuer in die Kasse der Bundesstaaten 130 630 000 M., aus der B rann t wein - Consuma b gäbe 116 030 000 M, aus den Reichsstempelabgaben 19 695 000 M. Während nun nach dem Etat des laufenden Jahres die Bundesstaaten zu den Kosten des Reichs über die Matrikularbeiträge hinaus 38 170315 M. zuzahlen müssen, bekommen sie nach dem Etat für 1888/89 über die Matrikularbeiträge hinaus eine Summe von 53 684 991 M. vom Reich heraus­gezahlt. Hierin kommt die Besserung der Finanzlage zum Ausdruck. Dieselbe ist in erster Linie der Branntwein- Konsumsteuer, weniger einer geringen Steigerung der Einnahmen aus den Zöllen und Reichs- stempelabgaben zu verdanken.

Diese Besserung der Finanzlage trifft indeß nicht direkt das Reich, sondern den Haushalt der Einzelstaaten. Was das Reich «»betrifft, so hat es an der Branntweinkonsumabgabe keinen Antheil. Die ihm ver­bleibenden Einnahmen sind, von den Zöllen abgesehen, die nach dem Gesetz vom 15. Juli 1879 dem Reiche den festen Bestand von 130 Mil­lionen Mark liefern, sogar diesmal im Ganzen etwas geringer als im Etat des laufenden Jahres veranschlagt: in Folge des neuen Branntwein- steucrgesktzes ist auf einen Ausfall der Maischbottichsteuer im Betrage von 15 846 000 M. zu rechnen; die Zuckersüuer ist noch um 1 550 000 M. niedriger als im Etat des laufenden Jahres veranschlagt, da die Wirkung des neuen Gesetzes über diese Steuer sich noch nicht übersetzen läßt, ferner werden die Aversen durch den Eintritt der süddeutschen Staaten in die Branntweinsteuergemeinschaft geringer, die Wechselstempelst-uer hat nach den bisherigen Erfahrungen um 70 000 M. niedriger veranschlagt werden müssen, ebenso verringern sich die Einnahmen aus dem Bankwesen und den Zinsen, und alle diese Mindereinnahmen werden durch Mehreinnahmen bei der Salz- und Brausteuer, Spielkartenstempel, Post- und Telegraphen­verwaltung, Eisenbahnverwaltung u. s. w. nicht voll ausgeglichen; es bleibt vielmehr im Ganzen ein Minderbetrag der Einnahmen von 13 070 906 M. übrig. Dazu kommt, vornehmlich veranlaßt durch die Verzinsung der Reichsschuld, durch den Fehlbetrag des Jahres 1886/87,