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Nr. 2 7 7 Montag den 2 8, November 1887
il nach 3 Jahren nach Schluß desjenigen Kalenderjahres ab, in welchem die Aichung oder die Wiederholung der Aichung laut der ausgestempelten Angabe der Jahreszahl stattgefunden hat.
Caffel, den 4. Oktober 1887.
Königliche Aichungs-Jnspektion für die Provinz Heffen-Nassau. gez. Meyer.
Amtliches.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe X zu den Stammaktien der Nieoerschlesisch-Märkifchen Eisenbahn sowie der Reihe VI zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A.
Die Zinsscheine zu den Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn Reihe X Nr. 1 bis 20 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember 1897 sowie die Zinsscheine Reihe VI Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe von 1868 A. über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1888 bis 31. Dezember 1891 werden vom 5. Dezember d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst — Oranienstraße 92 — Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme . bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zins scheinanwei- sungen nicht einlassen. Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.
Formulare zu diesen Verzeichniffen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben
Der Einreichung der Aktien oder Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Aktien oder Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkaffen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 3. November 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 2536 gez. Sydow.
Cassel, den 17. November 1887.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichniffen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine nebst Zinsschein-Anweisungen einzu- reichenden älteren Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkaffen des Regierungs-Bezirks unentgeltlich zu haben sind.
Königliche Regierung.
C. I. K. 5049 Rothe.
Bekanntmachung.
Zur Vermeidung von Contraventionen werden die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 68 der Aichordnung für das deutsche Reich vom 27. Dezember 1884 festfundamentirte Brückenwaagen sowie alle solche Waagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 kg bestimmt sind,
vom 1. Januar 1 888 ab neben dem Aichungsstempel auch die Jahreszahl der Aichung tragen sollen, widrigenfalls diese Waagen als nicht gestempelt angesehen werden müssen.
Die Gültigkeitsdauer der Stempelung dieser Waagengattungen läuft
ölenk-Nachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Eine Brieftasche mit 75 M. sowie Militairpaß, auf den Namen W. Langemann lautend.
Gefunden: Eine schwarze Schürze mit rother Stickerei. Ein Paar schwarze Handschuhe.
Zugelaufen: Ein gelber Hund m. Geschl.
Hanau am 28 November 1887.
Bekanntmachung.
Die Eintragungen in das Handels- und Genoffenschafts-Register des unterzeichneten Amtsgerichts während des Geschäftsjahrs 1888 werden im „Deutschen Reichsanzeiger" und im „Hanauer Anzeiger" veröffentlicht werden, was hierdurch bekannt gemacht wird.
Windecken, den 24. November 1887.
Königliches Amtsgericht
_____________________gez.: Dr. Hartmann._____________________ Hus[dicei6eii Kömgl. UaaisMMlUMafi zu fcan^fncf a. M.
B. 21813. — J. 4045/87. Ueber den Aufenthalt der am 14. November 1867 zu Königstein i/T. geborenen Arbeiterin Marie Schreck wird Auskunft begehrt.
J. 3667/87. Ueber den Aufenthalt des Schloffergesellen Wilhelm Fuhrmann, geboren am 22. November 1867 zu Langenschwal- bach, wird Auskunft begehrt.
J. 2887/87. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen Christian Klein, geboren am 4. Oktober 1871 in Börrstadt bei Kaiserslautern, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 24. November 1887.
21872 B. J. 3756/87. Ueber den Aufenthalt der Arbeiterin Maria Elormann von Schlierbach, geboren am 29. Dezember 1865, wird Auskunft begehrt.
N. 1148/87. Ueber den Aufenthalt der Dienstmagd Henriette Louise Pettmann, geboren am 31. Oktober 1867 in Mainz, wird Auskunft begehrt.
21873 B. — N. 971/87. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Ludwig Scheidet, geboren am 7. Februar 1857 in Ludwigshafen a/RH., wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 25. November 1887.
21744 B. N. 1046/87. Ueber den Aufenthalt des Backsteinarbeiters Ludwig Links weil er aus Bergzabern wird Auskunft begehrt. Derselbe wird als Zeuge gesucht.
N. 1045/87. Der am 19. d. Mts. gegen Heinrich Sakra- schinsky von Jmsbach erlassene Steckbrief ist erledigt.
B. 21893. J. 2203/87. Das gegen den Gärtner August Hinkel von Seckbach am 21. Rov. 1887 erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a/M., den 26. November 1887.
Lotterie zum Aesten der AinderkeitanstätL in HrH.
Die öffentliche Ausstellung der uns in reichem Maße gespendeten Lotteriegewinne wird, in Verbindung mit dem Verkaufe von Loosen, am Sonntag den 27. d. M. und den beiden folgenden Tagen, von 3 Uhr ab, in den Räumen des Kindergartens zu Gelnhausen stattfinden. Am Sonntag wird ein Eintrittsgeld von 15 Pf. erhoben.
Hanau am 24. November 1887.
Das SomitA
Im Auftrage: Gräfin Bismarck.
Loose zu der Lotterie für die Kinderheilanstalt in Orb sind zu haben bei: Gräfin Bismarck, Allst. Schloß, Fräulein Osius, Heumarkt 1, Frau Direktor Wiefe, Königl. Zeichenakademie.