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Nr. 276
Samstag den 26. November
1887
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird die in der Schweizerischen Genossenschaftsdruckerei Hottingen-
Zürich gedruckte nicht periodische Schrift:
„Schlechte Zeiten.
Ein Flugblatt für Bürger und Bauer, für Handwerker und Arbeiter" hierdurch verboten.
Wiesbaden den 10. November 1887.
Der Königliche Regierungs-Präsident.
von Wurmb.
Auf Grund der §. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 wird verfügt:
Die mit hebräischen Lettern gedruckte, in London herausgegebene Zeitschrift mit dem Titel: „The Worker’s Friend“ Vol. II. Nr. 33 vom 16ten September 1887, wird verboten.
Mannheim den 12. November 1887.
Der Grobherzoglich badische Landeskommissär für die Kreise Mannheim, Heidelberg und Mosbach.
Frech.
Auf Grund der §§. 11, Absatz 1, und 12 des Reichsgesetzes -vorn 21. Oktober 1878, betreffend die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, und des §. 1 der Verordnung Gr. Ministeriums des Innern vom 23. Oktober 1878 werden die Druckschriften:
1) „Schlechte Zeiten. Ein Flugblatt für Bürger und Bauer, für Handwerker und Arbeiter", beginnend mit den Sorten: „Die Zeiten sind schlecht" und endigend mit den Worten: „der trete ein in die Reihen der Sozialdemokratie", 8 Seiten in Quart, Druck der Schweizerische« Genossenschaftsdruckerei Hottingen-Zürich,
2) „Ein neues Win t er mär ch en. Heine's Besuch im neuen Deutschen Reich der Gottesfurcht und frommen Sitte. Neue Auflage in unverändertem Originaltext, Hottingen-Zürich 1887",
3) „Daniel in der Löwen grube. Bon Heine II. Auflage II., Hottingen-Zürich 1887",
4) „Die Einsichtslosigkeit des Herrn Schäffle. Drei Briefe an einen Volksmann als Antwort auf „Die Aussichtslosigkeit der Sozialdemokratie" von Hermann Bahr, Zürich, Verlagsmagazin 1886“,
5) „Sozialdemokratisch e Bibliothek. Sammlung von Abhandlungen über Theorie uns Geschichte des Sozialismus. I. Band, Hottingen-Zürich, Verlag der Volksbuchhandlung 1885/7" verboten.
Freiburg den 14. November 1887.
Der Grobherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach, Freiburg und Offenburg.
Siegel.
Das von der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Leipzig unter dem 28. Mai 1887 erlassene Verbot
der Nummern 1 bis 16 Jahrgangs 1887 des „Leipziger Volksblatts, Organ für die Interessen der Arbeiter", und der ferneren Erscheinens dieser Druckschrift
ist durch Entscheidung der Reichs-Kommission vom heutigen Tage bezüglich der Nummern 1—5, 7, 8, 10, 12—16 und unter Aufrechthaltung des Verbots der Nummern 6, 9, 11 Jahrgangs 1887, sowie des ferneren Erscheinens der genannten Zeitschrift, aufgehoben worden.
Berlin den 25. Oktober 1887
—_____________Die Reichs-Kommission. Herrf «rth.
BekanKtAKchimgen KöNigl. Sannt athsamts.
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, innerhalb 5 Tagen die Namen der nach §. 18 des Viehseuchengesetzes vom 12. März 1881 G. S. S. 128 — bestellten Schiedsmänner einzuberichten (siehe Kreis
blatt Nr. 117 vom Jahre 1886 und Nr. 64 von 1887). Sollten in der Zahl der ursprünglich für jede Gemeinde bestellt gewesenen drei Schiedsmänner durch Verzug, Sterbefall rc. Personal-Veränderungen vorgekommen sein, so ist dies in dem Bericht zu vermerken und sind in diesem Falle eventuell zugleich Vorschläge behufs anderweiter Besetzung dieser Stellen zu machen.
Hanau am 18. November 1887.
Der Königliche Landrath
V. 6022 Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch veranlaßt, innerhalb 8 Tagen anzuzeigen, welcher Erlös an Gemeinde-Obst im Jahre 1887 in die Gemeindekasse geflossen ist.
Hanau am 24 November 1887.
Der Königliche Landrath
V. 5105 Gf. Bismarck.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise-
Gefunden: Eine Rolle dunkelbraunes Band. Ein einzelner Schuh. Eine schwarze Doppeltasche mit Spitze, in einem Laden liegen geblieben. Ein weißes Armband.
Verloren: Ein einzelner Schuh.
Hanau am 26. November 1887.
B. 21811. J. 3718/87. Ueber den Aufenthalt des am 16. Au- gust 1857 zu Nürnberg geborenen Kellners Heinrich Fischer wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a/M., den 24. November 1887.
Königl. Staatsanwaltschaft.
Steckbrief.
9127 C. M. 288/87. Gegen den unten beschriebenen Schreiner Georg Knauf, geboren am 3. September 1871 zu Geislitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Kuppelei verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M., den 24. November 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 16 Jahre, Größe 1,60 m, Statur Mittel, Haare hellblond, Stirn frei, Augenbrauen hellblond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch; Kleidung: schwarzer Filzhut, blauer Sackrock und Weste, braun karr. Hose, Schaftstiefel.
Lotterie zum Ae^en der Kinderstertanstatt m Hrö.
Die öffentliche Ausstellung der uns in reichem Maße gespendeten Lotteriegewinne wird, in Verbindung mit dem Verkaufe von Loosen, am Sonntag den 27. d. M. und den beiden folgenden Tagen, von 3 Uhr ab, in den Räumen des Kindergartens zu Gelnhausen stattfinden. Am Sonntag wird ein Eintrittsgeld von 15 Pf. erhoben.
Hanau am 24. November 1887.
Das Comitä.
Im Auftrage: Gräfin Bismarck.
Togesscha«
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 25. Nov. In der heutigen (2 ) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatsminister von Börtlicher beiwohnte, zeigte der Präsident zunächst den Eingang einer Antwortsdepesche Sr. Kai'erlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an, deren Verlesung die Mitglieder des Hauses stehend anhörten. Dieselbe lautete:
„Ich danke dem Reichstage aufrichtig für den Ausdruck seiner Theilnahme an Meiner Erkrankung, welcher gleich so zahlreichen aus allen Schichten der Bevölkerung unv aus allen Theilen des Reichs an