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Kr. 275 Freitag den 25. November 1887
HekarmtAachrmgen Kö»igl. Lansrathsamts.
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, innerhalb 5 Tagen die Namen der nach §. 18 des Viehseuchengesetzes vom 12. März 1881 — G. S. S. 128 — bestellten Schiedsmänner einzuberichten (siehe Kreisblatt Nr. 117 vom Jahre 1886 und Nr. 64 von 1887). Sollten in der Zahl der ursprünglich für jede Gemeinde bestellt gewesenen drei Schiedsmänner durch Verzug, Sterbefall rc. Personal-Veränderungen vor. gekommen sein, so ist dies in dem Bericht zu vermerken und sind in diesem Falle eventuell zugleich Vorschläge behufs anderweiter Besetzung dieser
Stellen zu machen.
Hanau am 18. November 1887.
Der Königliche Landrath
V. 6022 Gf. Bismarck.
Die Herren Bürgermeister werden hierdurch veranlaßt, innerhalb 8 Tagen anzuzeigen, welcher Erlös an Gemeinde-Obst im Jahre 1887 in die Gemeinvekaffe geflossen ist.
Hanau am 24 November 1887.
Der Königliche Landrath
V. 5105 Gf. Bismarck.
Steckbrief.
21442 A. J. 4080/87. Gegen den Gärtner Jean Fleischmann von Neustadt, 22—23 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Tiebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.
Frankfurt a/M., den 23. November 1887.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Lotterie zum Aejten der Kinderheitanstalt in Hrö.
Die öffentliche Ausstellung der uns in reichem Maße gespendeten Lotteriegewinne wird, in Verbindung mit dem Verkäufe von Loosen, am Sonntag den 2 7. d. M. und den beiden folgenden Tagen, von 3 Uhr ab, in den Räumen des Kindergartens zu Gelnhausen stattfinden. Am Sonntag wird ein Eintrittsgeld von 15 Pf. erhoben.
Hanau am 24. November 1887.
Das Comitö.
Im Auftrage: Gräfin Bismarck.
T K g e s s ch k «-
Berlin, 24. Novbr. Nach Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät des Kaisers vom 31. v. Mts. ist der Reichstag heute, Mittags 12 Uhr, durch den Staatsminister v. Boetticher mit folgender Allerhöchster Botschaft eröffnet worden:
„Geehrte Herren!
Die Wiederaufnahme der Arbeiten des Reichstages fällt in eine ernste Zeit. Das schwere Leiden, von welchem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz heimgesucht ist, erfüllt nicht nur Se. Majestät den Kaiser, sondern auch Allerhöchstdesselben Hohe Verbündete und das ganze deutsche Volk mit banger Sorge. Was menschliche Wissenschaft und Kunst, was sorgsame Pflege zu thun vermögen, um die drohende Gefahr zu bekämpfen, wird nicht versäumt werden. Unsere Blicke und Gebete aber richten sich zu Gott, nach dessen Rathschluß die Geschicke der Völker, wie des einzelnen Menschenlebens sich erfüllen. Festes Gottvertrauen und treue Pflichterfüllung sind zu jeder und besonders in schwerer Zeit die bewährten Stützen unteres Bolds gewesen. Sie werden uns auch heute befähigen, den Aufgaben, welche den gesetzgebenden Körpern des Reichs bevorstehen, gerecht zu werden.
Voran steht unter diesen Ihre versaffungsmäßige Mitwirkung bei der Feststellung des Reichshaushalts Planes. Der Etat ist wiederum unter Bethätigung strenger Sparsamkeit und Zurückstellung der nicht un- aufschieblichen Ausgaben aufgestellt worden. Er zeigt eine erfreuliche Beste rung der Finanzlage. Olwohl die Wirkungen der in der vorigen Session des Reichstages vereinbarten ausgiebigeren Besteuerung des Zuckers und Branntweins in ihrem vollen Umfange erst den späteren Etatsperioden zu
gut kommen werden, so läßt doch schon das nächste Rechnungsjahr einen Ueberschuß aus dem Reichshaushalt erwarten, weicher — selbst nach Ge- genrechnung der Matrikularbeiträge — sich annähernd auf etwa fünfzig Millionen Mark beziffert.
Angesichts dieses Ergebniffes wird mit der Aufbesserung des Einkommens der im Dienst des Reichs stehenden Personen ein Anfang zu machen und zunächst der vom Reichstage befürwortete Wegfall der Wittwen- und Waisengeldbeiträge der Offiziere und Beamten in Aussicht zu nehmen sein. Eine entsprechende Vorlage befindet sich in der Vorbereitung.
Fehlt es auch auf einzelnen Gebieten des nationalen Erwerbslebens nicht an Zeichen eines zu erhoffenden Aufschwungs, so befindet sich doch die wichtigste Quelle unseres wirthschaftlichen Wohlstandes, die Lanvwirth- schaft, in einer bedrohlichen Nothlage. Die Preise unserer landwirthschaft- lichen Erzeugnisse, namentlich des Getreides, sind unter dem Druck des Angebots aus fremden, billiger produzirenden Wirthschaftsgebieten, obwohl wir uns reicher Ernten zu erfreuen gehabt haben, so tief gesunken, daß jede Ertragsfähigkeit der Arbeit des deutschen Landmannes gefährdet erscheint. Die bestehenden Getreidezölle haben diesem Druck nicht ausreichend zu begegnen vermocht. Die bedrängte Lage unserer Landwirthschaft wirkt auf die wirthschaftliche Thätigkeit der gesummten Bevölkerung ungünstig zurück. Unter diesen Umständen ist eine weitere Erhöhung der Getreivezölle von den verbündeten Regierungen ins Auge gefaßt worden. Ein dieses Ziel verfolgender Gesetzentwurf wird dem Reichstage zugehen.
Die Vorsorge Sr. Majestät des Kaisers und der verbünvet-n Regierungen ist unausgesetzt auf die weitere Entwickelung des Heerwesens gerichtet. Ein Ihnen vorzulegender Gesetzentwurf, welcher die Landwehr und den Landsturm betrifft, ist bestimmt eine wesentliche Erhöhung der Wehrkraft des Reichs herbeizuführen.
Schsn in der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 ist der dringende Wunsch Sr. Majestät des Kaisers ausgesprochen, den Arbeitern, welche durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig werden, das berechtigte Maß staatlicher Fürsorge durch diesGesetzgebung zu sichern und damit eine weitere Gewähr für die Befestigung des sozialen Friedens, und für die Stärkung der nationalen Arbeitskraft zu gewinnen. Nach der schrittweisen Weiterführung der für die genossenschaftliche Gliederung unteres Erwerbslebens grundlegenden Unfallversicherungs Gesetzgebung ist es nunmehr möglich geworden, die mit besonderen Schwierigkeiten verknüpfte Aufgabe ihrer Lösung so weit näher zu führen, daß die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs über die Alters und Jnvaliden-Versicheruna der Arbeiter vorliegt. Se. Majestät der Kaiser hofft, daß der Entwurf, nach- bent die Grundzüge für denselben der öffentlichen Erörterung unterstellt und der besonderen Prüfung sachverständiger Kreise übergeben worden sind, Ihnen noch in dieser Session wird vorgelegt werden können. Daneben wird nicht veräbsäumt, die weitere Ausdehnung der, rote mit Ge- nugtdung bervorgehoben werden darf, je länger, desto segensreicher wirkenden Unfallversicherung auf die derselben bedürftigen Theile der Bevölkerung im Auge zu behalten.
Das gegenwärtig geltende Gesetz über die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften beruht auf dem Grundsätze der 'vollen Gesammt- Haft aller Mitglieder. Die Erfahrung hat ergeben, daß die Nothwendigkeit, sich dieser Ha tssorm zu unterwerfen, der wünschenswerthen Fort- entwickung des Genossenschaftswesens hinderlich ist und die beitretenden Mitglieder nicht selten einer unverhältnißmäßigen Gefährdung ihrer wirthschaftlichen Lage und Selbstständigkeit aussetzr. Demzufolge und da auch die Einzelbestimmungen des ®efe^e§ in manchen Punkten einer Aenderung und Vervollständigung bedürfen, wird Ihnen ein Gesetzentwurf zugehen, welcher die Verhältnisse der freien Genossenschaften regeln und insbesondere die Bildung von Genossenschvften mit b, schränkter Haftpflicht der Mitglieder ermöglichen soll.
Die Anwendung des Nahrungsmittelgesetzes auf den Verkehr mit Wein begegnet in der Praxis mannigfachen Schwierigkeiten. Dieselben sind wiederholt im Reichstag Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Es wird Ihnen ein Gesetzentwurf nörgelt gt we den, dessen Zweck es ist, die^ Frage in gesundheitspoltzeilichex Hinsicht zu regeln.
Der bevorstehende Abiauf unseres Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn hat den verbündeten Regierungen Anlaß'geboten, der Frage der Neugestaltung des VerttagsverhäUnisses ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die verbündeten Regierungen können sich die Schwierig-