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NR. Vogelschutzgcseh.

Dem Bundesrathe ist neuerdings ein Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der für den Feld- und Gartenbau, die Weinkultur und die Forst­wirthschaft durch Insektenvertilgung nützlichen Vögel zur Beschlußnahme vorgelegt worden. Wie bekannt, ist derselbe Gegenstand schon in den siebenziger Jahren und zuletzt noch im Jahre 1883 Gegenstand ver Er­örterung sowohl im Bundesrath als auch im Reichstage gewesen, ohne daß es im letzteren zu einer definitiven Erledigung der betreffenden Vor­lagen kam. In den letzten Jahren hat nun aber die Vrgelwelt so ge­litten, daß, soweit die Gesetzgebung dabei mitwirken kann, darauf Bedacht genommen werden muß, wenigstens den gegenwärtigen Bestand zu wahren.

Nach dem neuen Entwürfe, der 10 Paragraphen enthält, ist unter­sagt : das Zerstören und das Ausheben von Nestern oder Brutstätten von Vögeln, das Zerstören und Ausnehmen von Jungen und Eiern; ferner ist verboten das Fangen resp, die Erlegung von Vögeln zur Nachtzeit mittels Leimes, Schlingen, Netzen oder Waffen, mit Anwendung von Körnern oder anderen Futterstoffen, denen betäubende oder giftige Be­standtheile beigemischt sind oder unter Anwendung geblendeter Lockvögel, sowie schließlich der Vogelfang mittelst Fallkäfigen und Fallkästen, Reusen, großer Schlag- und Zugnetze. Für die Zeit vom 1. März bis 15. Sep­tember wird das Fangen und die Erlegung von Vögeln sowie das Feil­bieten todter Vögel überhaupt untersagt, und in Fällen, in welchen Vögel einen besonderen Schaden anstiften, sind die Lokalverwaltungsbehörden befugt, auch während dieser Frist das Erlegen der Vögel zu gestatten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen sollen mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft werden. Keine Anwendung soll das Gesetz finden auf das im Privateigenthum befindliche Federvieh, auf die nach Maßgabe der Landesgesetze jagdbaren Vögel und auf 17 bestimmte, besonders aufgeführte Vogelarten. Auch der in der bisher üblichen Weise betriebene Krammetsvogelfang wird durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt.

Sollte dies Gesetz zu Stande kommen, so bietet sich für Deutschland auch die Gelegenheit einer umfassenden Verständigung mit denjenigen aus­wärtigen Regierungen, deren Gebiete für den Schutz der aus Deutschland verziehenden Zugvögel hauptsächlich in Betracht kommen. Bisher ist die deutsche Regierung außer Stande gewesen, Verhandlungen wegen Fest­stellung internationaler Normen auf diesem Gebiete, wie letztere bereits von anderen Ländern vereinbart sind, zum Ziele zu führen.

TsgeSschku.

Berlin, 15. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König hör­ten heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Albedyll.

Berlin, 15. Novbr. Der neuesteR. u. St.-A." veröffentlicht an der Spitze des Blattes folgendes:

Der Dr. Moritz Schmidt hat Sr. Majestät dem Kaiser und Könige über die Consultation am 11. November 1887 Nachstehendes berichtet:

Bei der Untersuchung des Kehlkopfes Sr. Kaiserlichen und König­lichen Hoheit des Kronprinzen haben die versammelten Aerzte feststellen können, daß das Leiden durch das Vorhandensein einer bösartigen Neu­bildung bedingt ist; dieselbe sitzt vorwiegend unter dem linken Stimm- bande und an der Hinterwand des Kehlkopfes, kleine Anfänze zeigen sich auch auf der rechten Seite.

Das Uebel ist bis jetzt ein örtliches und hat das Allgemeinbefinden nicht beeinträchtigt; die Gefahr der Neubildung liegt in deren allmählicher Zunahme.

Nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit Sich nicht für Herausnehmen des ganzen Kehlkopfes entschieden, wird in einer längeren oder kürzeren Zeit durch Auftreten von Athemnoth der Luftröhrenschnitt vermuthlich nothwendig werden.

Die versammelten Aerzte haben Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit empfohlen, den Winter im Süden zuzubringen, weil der Aufent­halt daselbst es eher ermöglichen wird, die Körperkräfte auf dem jetzigen Stande zu erhalten.

Mit Vorstehendem stimmt der von dem stellvertretenden Leibarzt Dr. Schrader hierher gelangte Bericht durchaus überein.

Es ist Vorsorge getroffen, daß für den Fall des Bedürfnisses eine bewährte chirurgische Kraft in San Remo zur Stelle ist.

Berlin, 15. Nov. Fürst und Fürstin Bismarck, sowie Graf Rantzau sind heute Abends neun Uhr hier eingetroffen. Prinz Wilhelm erwartete den Reichskanzler in dessen Palais. (F. N.)

Berlin, 15. Nov. Mit Rücksicht darauf, daß der Kronprinz über kurz oder lang sich einer Lnftröhrenöffnung wird unterziehen müssen, von der man freilich auch nicht annähernd voraussagen kann, wann sie noth­wendig werden wird, hat der Kaiser nach Rücksprache mit den hiesigen Aerzten angeordnet, daß der erste Assistent an der hiesigen Universitäts­klinik für Chirurgie, Dr. Bramann, sich unverzüglich nach San Remo begibt und in der Umgebung des Kronprinzen bleibt, um diese Operation, die an sich nicht lebensgefährlich 'ist und zur Verlängerung des Lebens des Kronprinzen wesentlich beitragen wird, vorzunehmen, sobald sie er­forderlich werden sollte, Dr. Bramann, der noch in einem ziemlich jugend­

lichen Alter steht, gilt hier als der hervorragendste Gehülfe des Geh. Rathes v. Bergmann. Geheimrath v. Bergmann hat in seiner gestrigen klinischen Vorlesung die Operation der halbseitigen Kehlkopf-Resection wegen Krebserkrankung an einem 50jährigen Patienten ausgeführt. Die Operation verlies glücklich und Professor v. Bergmann verbreitete sich ausführlich über die Bedingungen, welche diese Operation nothwendig machen, über die Art der Ausführung und über die Aussichten auf Er­folg. Ein mehrere Hunderte von Zuhörern umfassendes Auditorium folgte mit Theilnahme und gespannter Aufmerksamkeit dem Vortrage des glän­zenden Operateurs und verglich im stillen die Vortheile einer frühzeitigen Operation mit dem jetzigen tragischen Schicksal unseres Kronprinzen. Der Operation wohnten Dr. Moritz Schmidt und Professor B. Fränkel bei; letzterer hatte den Patienten aus seiner Praxis Herrn v. Bergmann vor­geführt. ' (K. Z.) C

Berlin, 15. Nov. Prinz Wilhelm wiro dem Kaiser von Ruß­land bis zur Grenze nach Wittenberge entgegenfahren.

Berlin, 15. Nov. Der Bundesrath hielt heute Nachmittag um 2 Uhr eine Gesammtsitzung. An neuen Eingängen enthielt die Tagesord­nung den bereits mitgetheilten Gesetzentwurf für den Schutz von Vögeln, den Gesetzentwurf über die unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattfinden- den Gerichtsverhandlungen sowie einen Antrag betreffend die Feststellung des Ruhegehalts von Reichsbeamten. Dann folgt eine lange Reihe von mündlichen Ausschußberichten, zumeist über Eingaben, ferner mündliche Ausschußberichte über die Etats der Zölle, Verbrauchssteuern und Stempel­abgaben, der Ersenbahnverwaltung, der Justizverwaltung, der Etats für den Reichskanzler, das Reichs-Eisenbahnamt, den Rechnungshof und das Reichsamt des Innern.

Berlin, 15. Novbr. S. M. KreuzerMöwe", Kommandant Korvetten-Kapitän Boeters, ist am 13. November d. J. in Zanzibar ein- getroffen.

Dortmund, 15. Nov. Zu dem bereits gemeldeten Grubenun­glück wird von amtlicher Seite berichtet: Durch die gestern stattgehable Explosion schlagender Wetter auf der Zeche Gneisenau sind vierzehn Berg­leute getödtet und einer schwer verwundet worden.

Metz, 13. Nov. DerWeser-Ztg." wird von hier geschrieben: In militärischen Kreisen verlautet hier, daß die kürzlich bei Raon sur Plaine erfolgte topographische Ausnahme in der bekannten Grenz Affaire für den Jäger Kaufmann sehr günstig ausgefallen sei, indem festgestellt werden konnte, daß die Verwundung unbedingt auf deutschem Gebiete er­folgt sein muß. Der Hauptkern der ganzen militärischen Untersuchung dreht sich nunmehr nur darum, ob Kaufmann die auf deutsches Gebiet vordringenden Franzosen ordnungsmäßig dreimal angerufen hat. Da, das Gegentheil seiner Behauptung schwer zu erweisen ist, so ist die Be­endigung der Angelegenheit unmittelbar bevorstehend."

München, 15. Nov. (K. Z.) Der Bürgermeister Widenmaper erhielt folgendes Telegramm: Aufrichtigen Dank Ihnen und den Münchener Stadtverordneten für das theilnehmende Telegramm, von dem ich Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen sogleich Kenntniß gab. Prinz Wil­helm von Preußen." Bei Verlesung dieses Telegramms erhob sich heute Morgen der Magistrat zum Zeichen seiner Antheilnahme von den Sitzen.

Prag, 15. Novbr. Der Fürstbischof Dr. Kopp ist heute früh aus Breslau angekommen und im erzbischöflichen Palast abgestiegen.

Paris, 15. Nov. In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß der Antrag auf Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung Wilsons erst am Donnerstag in der Kammer eingebracht werden wird. Die parla­mentarische Untersuchungskommission vernahm heute die Baronin Repmonv- Seilliore. Dieselbe erklärte, von ihrem Manne gehört zu haben, daß er Wilson ungefähr zwei Millionen gezahlt habe, um Lieferungen zu er­halten, aber niemals etwas Nennenswerthes dieser Art bekommen habe. Die Baronin Seilliöre brächte noch andere belastende Momente vor, jedoch ebenfalls nur nach Aeußerungen ihres Mannes. Den Zeitungen zu­folge beschloß der Untersuchungsrichter das Verfahren auch auf denPoli- zeipräfekten Gragnon und auf Goron, den Souschef der Sicherheitspolizei, als für die Unterschiebung der Wilson'schen Briefe verantwortlich, aus- zudehnen. Die Enquetekommission vernahm den Banquier Seilliere's, Demachp, welcher erklärte, er habe niemals gehört, daß Baron Seilliöre in irgendwelchen geschäftlichen Beziehungen zu Wilson gestanden habe. DerTemps" will wissen, Wilson würde nur als Mitschuldiger gericht­lich verfolgt werden, während Gragnon und Goron als Hauptschuldigl wegen der Unterschiebung der Briefe zur Verantwortung gezogen werden t würden. Lesseps richtete an Rouvier ein Schreiben, worin er die Situation des Panamakanals darlegt und meldet, daß er soeben mit bew Ingenieur Eiffel einen Vertrag abgeschlossen habe, worin die sür^ Verkehr ausreichende Kanalbreite gesichert werde. Der Verkehr sei E 71/z Millionen Tonnen veranschlagt. Um die nöthigen Mittel für du Fertigstellung des Werks zu beschaffen, beabsichtige er, wie bei dem SE kanal, auf die jährlichen Einkünfte aus der Exploitirung des Kanals Ka­pitalien aufzunehmen. Er sucht deshalb bei der Regierung um die Ge­nehmigung zur Ausgabe verloosbarer Obligationen nach. G

Paris, 15. Novbr.La Paix", das Organ des Präsiden k Grsvy, sagt gegenüber der in einigen Blättern ausgesprochenen AnM