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Nr. 265

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Kugkeich Amtttches ^rgan für Staöt- und Lanökveis Kernau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Montag den 14. November

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1887

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen.

Die Zinsscheine zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. No­vember 1887 bis 31. Oktober 1891 werden vom 1 7. Oktober d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zins scheinanweisungen nicht ein- lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- kassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. . .

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzral- kassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzral- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 8. September 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2103 gez. Sydow.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über du zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine unzureichenden Zinsschein.Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerlasten unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 13. September 1887.

Königliche Regierung.

L K. 4166 Schwarzenberg, i. V.

Bekanntmachungen Königl. Lanorathsamts.

Heinrich Jmmel von Westhofen bei Worms ist als Obstbau- Wanderlehrer für den Stadt- und Landkreis Hanau zunächst auf die Dauer von 4 Atonalen angestellt worden. Derselbe wird seinen Dienst nm 15. d. Mts. antreten und in den Gemeinden Bischofsheim, Bergen- Enkheim, Kilianstädten und Windecken je etwa 4 Tage Proben seiner Leistungen ablegen. ..

Ich ersuche die Herren Bürgermeister der genannten Ortschaften die Einwohner und namentlich die Besitzer von Obststücken auf den Vortheil nufmerksam zu machen, den ihnen die Verbesserung ihrer Obstpflanzungen singen wird und nach Kräften das Interesse für die Thätigkeit des rc.

Jmmel rege zu machen, diesem Letzteren auch mit Rath und That hülf- reich und förderlich zu sein.

Hanau am 12. November 1887.

Der Königliche Landralh

V. 5863 Gf. Bism arck.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Eine Brieftasche mit Gewerbeschein, auf den Namen Heinrich Henniges aus Bildshausen lautend, und anderen Papieren; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Entlaufen: Ein kleiner schwarzer Hund.

Hanau am 14. November 1887.

6805 D K. 36/87. Es wird um schleunige Auskunft gebeten über den gegenwärtigen Aufenthalt des Handlungsgehülfen Aloys St a u dt, geboren zu Homburg v. d. H., zuletzt wohnhaft zu Königstein a/Taunus, etwa 25 Jahre alt. Staubt soll in einer Strafsache als Zeuge ver­nommen werden.

Frankfurt a/M., den 12. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

Tagesscha«.

Berlin, 12. Novbr. DerR. u. St.-A." schreibt unterm 12. d. Mts.: Nach den Nachrichten aus San Remo ist leider kein Zweifel mehr darüber möglich, daß das Leiden Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit in der That carcinomatöser Natur ist. Ueber die weitere Behand­lung wird eine zuverlässige Nachricht erst möglich sein, nachdem der auf Allerhöchsten Befehl nach San Remo geschickte Dr. Moritz Schmidt hier mündlichen Bericht erstattet haben wird.

Berlin, 12. Nov. DieK. Ztg " meldet: Der Kronprinz war von dem Ergebniß der Konsultation, wonach es sich um ein krebsartiges Leiden handelt, unterrichtet. Er zog sich für einige Zeit zurück und ent­schied alsdann, daß die Operation unterbleibe. Der Kronprinz hat keinen Augenblick seine ruhige Besonnenheit verloren; er ist ergeben und gefaßt, heiter und wohlgemuth, voll Fassung und Gottvertrauen.

Berlin, 12. Novbr. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm hat, wie derN. u. St.-A." aus San Remo meldet, heute Morgen die Rückreise nach Berlin angetreten.

Berlin, 12. Novbr. Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich ist heute Morgen 7 Uhr 45 Minuten, von Darmstadt kommend, in Ber­lin wieder eingetroffen und hat im Königlichen Schloß bis auf Weitere- Wohnung genommen.

Berlin, 12. Nov. Den Ehrendienst bei dem Kaiser von Rußland während seiner Anwesenheit in Berlin werden der General der Infanterie von Werder, Generalmajor von Lindequist und Oberst v. Henninges über­nehmen. Den Ehrendienst beim Großfürsten-Thronfolger wird General Graf Waldersee thun.

Berlin, 12. Nov. (K. Z.) Der Reichskanzler Fürst Bismarck wird angesichts der ungünstigen Nachrichten über das Befinden des Kron­prinzen auf Befehl des Kaisers Anfangs nächster Woche in Berlin ein­treffen. Leider liegen auch heute keine ermuthigenden Meldungen vor. Wie uns aus San Remo mitgetheilt wird, ist Dr. Schmidt nach be­endigter Untersuchung des Kronprinzen direct nach Berlin gereift, um alsbalv dem Kaiser über das Ergebniß mündlich Bericht zu erstatten.

Berlin, 12. Nov. Der Bundesrath genehmigte in der gestern abgehalten Plenarsitzung die Entwürfe des Etats der Reichspost- und Telegraphenverwaltung, der Reichsdruckerei, über den allgemeinen Pen­sionsfonds und für die Verwaltung der kaiserlichen Marine für das Etatjahr 1888/89, den letzteren Entwurf mit den von den Ausschüssen für das Seewesen und für Rechnungswesen vorgeschlagenen Abänderungen. Die Uebersicht der Reichsausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1886/87 und der Entwurf zum Besoldungs- und Pensionsetat der Neichs- bankbeamten mit Ausnahme der Mitglieder des Reichsbankvirektoriums für das Jahr 1888 wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung übergeben. Endlich wurde noch über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.